Abfindung
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung können nicht abgefunden, d.h. als Einmalauszahlung kapitalisiert werden. Einzig eine Witwen-/Witwerrente wird bei Widerheirat abgefunden.
zum Index des Versicherungslexikon
|
kostenfreie Beratungshotline
0800 - 808 4000
Versicherungen
Lexikon Versicherungen
Abfindung
AbfindungRenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung können nicht abgefunden, d.h. als Einmalauszahlung kapitalisiert werden. Einzig eine Witwen-/Witwerrente wird bei Widerheirat abgefunden. zum Index des Versicherungslexikon |
||
| Copyright © baufi24.de |