Rürup-Rente
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Der Namensgeber der Rürup-Rente ist der ehemalige Wirtschaftsweise Bert Rürup, ein weiterer Name ist Basisrente. Die Rürup-Rente ist keine Konkurrenz zur Riester-Rente. Sie umfasst neben dem bei der Riester-Rente versicherbaren Personenkreis noch zusätzlich:- Ehepartner von Zulagenberechtigen der Riester-Rente
- nicht pflichtversicherte Selbstständige
- pflichtversicherte Selbstständige in berufsständischen Versorgungswerken
- geringfügig Beschäftigte
Rürup-Verträge können als klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung oder auch als Fondssparplan abgeschlossen werden. Die Besonderheit der Rürup-Verträge liegt in der flexiblen Besparung, so kann beispielsweise der Vertrag gering bespart und während der Laufzeit durch Einmalzahlungen aufgestockt werden. In der Ansparphase fällt keine Abgeltungssteuer an. Erst ab 2040 sind die Renten voll steuerpflichtig. Einziger wesentlicher Nachteil bei der Rürup-Rente: Der Vertrag verfällt bei Tod des Versicherten. Sollen daher auch noch Hinterbliebene von dem Vertrag profitieren, so sollte eine Hinterbliebenenrente nicht vergessen werden. Der Kunde kann zusätzlich noch einen Hinterbliebenenschutz oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einschließen.