Riesterrente
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Der Namensgeber der Riester-Rente ist der ehemalige Arbeitsminister Walter Riester. Die Riesterverträge sind eine Altersversorgung, bei der während der Ansparphase staatliche Fördermittel fließen und in der Auszahlungsphase eine Besteuerung stattfindet. Von der Riester-Rente profitiert dabei ein zulagenberechtigter Personenkreis, dies sind:- Arbeitnehmer
- rentenpflichtige Selbstständige
- pflichtversicherte Landwirte
- Bezieher von Arbeitslosengeld
- Bezieher von Krankengeld
- erwerbs- oder dienstunfähige Personen
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Pflegepersonen
- Amtsträger
- Kindererziehende
- geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf Versicherungsfreiheit
- Bezieher von Vorruhestandsgeld
Die Förderung der Riester-Rente geschieht entweder über einen Sonderausgabenabzug oder über die Altersversorgungszulage. Das Finanzamt prüft dabei nach dem Günstigerprinzip, über welchen Weg der Sparer die höchste Förderung erhält. Wichtig ist auch die Sparquote, um die höchstmögliche Förderung zu erhalten, diese liegt seit 2005 bei 60 Euro. Damit lässt sich eine jährliche Grundförderung von 154 Euro erzielen. Der Höchstbetrag zur Einzahlung bei der Rieter-Rente beträgt 2.100 Euro. Zusätzlich gibt es seit 2008 auch einen Berufseinsteiger-Bonus. Dieser beträgt im ersten Jahr weitere 200 Euro Förderung. Voraussetzung: Der Riestersparer vollendet spätestens im Jahr des Vertragsabschlusses sein 25. Lebensjahr.