Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, die für einen Rechtsstreit entstehen. Dabei gibt es Verträge ohne Begrenzung der Kostenübernahme und mit Begrenzung, beispielsweise auf 250.000 Euro. In der Regel wird eine Selbstbeteiligung pro Fall vereinbart, diese beträgt zwischen 150 Euro und 250 Euro, allerdings gibt es inzwischen auch Tarife ohne Selbstbeteiligung. Folgende Leistungen werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen: Anwaltsgebühren, Zeugengelder, Gerichtskosten, Gutachterkosten und gegebenenfalls auch Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer zur Übernahme verpflichtet ist. Die Rechtsschutzversicherung gilt europaweit. Bei Aufenthalten von 6 - 12 Wochen, je nach Versicherer, besteht darüber hinaus noch ein weltweiter Rechtsschutz, wobei die Leistungen meist beschränkt sind.
Die Rechtsschutzversicherung gliedert sich in verschiedene Unterversicherungen, die auf bestimmte Rechtsfälle spezialisiert sind. Meistens werden diese Versicherungen in speziellen Paketen angeboten, im Einzelnen:
- Verkehrsrechtsschutz
- Fahrerrechtsschutz (als Fahrer fremder Fahrzeuge)
- Privat- und Berufsrechtsschutz für Arbeitnehmer
- Privatrechtschutz für Selbstständige
- Berufsrechtsschutz für Selbstständige
- Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz
- Rechtsschutz für Grundstückseigentümer und Vermieter
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt jedoch nicht immer die Kosten eines Rechtsstreites. Wer vor dem Bundesverfassungsgericht klagt, erhält keine Unterstützung. Außerdem sind alle Rechtsstreitigkeiten im Rahmen von Baumaßnahmen nicht im Rechtsschutzpaket enthalten. Interessierte sollten sich grundsätzlich gut über den Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung informieren und Prioritäten beim Versicherungsumfang festlegen.