Haftpflichtversicherung Hund
Haftpflichtversicherung für Tierhalter - günstige Tarife im kostenlosen online Vergleich
Die Hundehaftpflichtversicherung schützt den Hundehalter vor Schadensersatzansprüchen, verursacht durch sein Tier. Zwar besteht in Deutschland keine Pflicht zur Absicherung seines Hundes, jedoch gibt es auch Ausnahmen. Diese Ausnahmen werden in den einzelnen Landeshundeverordnungen bestimmt. In Berlin und auch Sachsen-Anhalt ist zurzeit eine Hundehaftpflichtversicherung vorgeschrieben, diese gilt allerdings nur für bestimmte Hunderassen. Da einige Bundesländer in diesem Jahr neue Verordnungen beschließen, könnten weitere Länder hinzukommen. In jedem Fall gilt für bestimmte Rassen ein erhöhter Beitrag, einige Versicherer bieten für als gefährlich eingestufte Hunde auch keine Haftpflichtversicherung an.Typisches Ereignis, bei dem die Hundehaftpflichtversicherung einspringt, ist natürlich der Biss einer Person. Da Personenschäden jedoch sehr kostspielig sein können, empfiehlt es sich, eine möglichst hohe Deckungssumme zu vereinbaren. Versichert sind dann nicht nur Personenschäden, sondern auch Sachschäden, wenn der Hund beispielsweise einen Verkehrsunfall verursacht oder er andere Tiere schädigt. Ausgeschlossen ist jedoch eine Übernahme des Schadens, wenn dem Hund befohlen wird, anzugreifen. Dies wird immer als Vorsatz gewertet und ist nicht versicherbar. Auch die Folgen eines Deckungsaktes sind nicht Bestandteil der Versicherung. Soll eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, ist auch darauf zu achten, dass Schäden an Mietsachen nicht immer mitversichert sind. Dies ist jedoch wichtig, da sonst eine Haftpflichtlücke bestehen bleibt. Für Blindenhunde gelten keine besonderen Regelungen hinsichtlich der Versicherung, allerdings gewähren Krankenkassen ein Unterhaltsgeld, mit dem die Kosten für die Hundehalterversicherung mit abgedeckt sind.