Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung - Absicherung der Arbeitskraft
Die Berufsunfähigkeitsversicherung – auch kurz: BU-Versicherung – gehört zu den Invaliditätsversicherungen. Sie bietet finanziellen Schutz für den Ausfall der Arbeitskraft und damit des Arbeitseinkommens. Zwar gibt es auch über die Rentenversicherung die Möglichkeit, eine Erwerbsunfähigkeitsrente unter bestimmten Voraussetzungen zu erhalten, jedoch sind die Leistungen gering. Daher ist diese Versicherung für all jene wichtig, die auch im Fall einer Berufsunfähigkeit über genügend Geldmittel verfügen wollen.Die BU-Versicherung gibt es im Zusammenhang mit einer Hauptversicherung, beispielsweise einer Lebens- oder Rentenversicherung, oder als eigenständige Versicherung (SBU). Im Fall einer Berufsunfähigkeit wird eine Rente an den Betroffenen gezahlt. Die Rentenhöhe wird bei Vertragsabschluss bestimmt. Dabei stehen zwei Möglichkeiten offen; entweder ein Vertrag mit konstanter Rentenhöhe über die Laufzeit oder ein dynamisierter Vertrag, bei dem jährlich die Rentenhöhe der allgemeinen Preissteigerung angepasst wird.
Wichtig für den Versicherungsnehmer ist der Punkt abstrakte Verweisung. Das heißt, dass im Fall der Berufsunfähigkeit der Arbeitnehmer auf einen Beruf verwiesen werden kann, der seiner Lebensstellung entspricht. Dies sollte vermieden und bei Vertragsabschluss darauf geachtet werden, dass der Versicherer auf eine abstrakte Verweisung verzichtet, da sonst auch gewisse Einkommenseinbußen mit in Kauf genommen werden müssen. Ein weiterer Punkt, der nicht im Vertrag stehen sollte, ist die Arztanordnungsklausel. Dabei können Ärzte bestimmte Therapien oder Behandlungen anordnen, die bei Nichteinhaltung zur Kürzung der Berufsunfähigkeitsrente führen. Eine Nachversicherungsgarantie bei bestimmten Ereignissen, wie beispielsweise Heirat, Jobwechsel oder Geburt eines Kindes, ist hingegen als Vertragsbestandteil sinnvoll.