Wohngebäudeversicherung
Unverzichtbar für jeden „Häuslebauer“. In der Regel schließt
er eine gebündelte oder verbundene „gleitende
Neuwertversicherung“ ab – gegen Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser-Schäden, Sturm und Hagel. Er kann sich auch gegen nur eine dieser Gefahren absichern.
Der „gleitende Neuwert“ kommt durch eine recht komplizierte Rechnung zu Stande, die Versicherungssumme erhöht sich laufend entsprechend dem Baukostenindex. Die Beiträge erhöhen sich entsprechend einem jährlich steigenden Prämienfaktor. Die meisten Gesellschaften stufen Gebäude in Bauartklassen ein: Am billigsten sind massiv gebaute Häuser mit Hartdach, etwas mehr kosten (Fertig-)Häuser in Leichtbauweise oder aus Holz, am teuersten sind Strohdachhäuser (Fertighäuser werden in Feuerwiderstandsklassen eingeteilt). Wenn zum Beispiel unmittelbar neben oder im Gebäude selbst ein Gewerbebetrieb eingerichtet wird, muss der Eigentümer dies der Gesellschaft melden.
Es gibt bei vielen Gesellschaften unterschiedliche Leitungswasser- und Sturmzonen – je nach Härte des Leitungswassers oder Häufigkeit von Stürmen in den einzelnen Regionen. Manche haben die Bundesrepublik pauschal in zwei, andere in vier Zonen aufgeteilt.
Versicherungssumme
Versichert ist nur das reine Gebäude (ohne Grundstück und Erschließungskosten). Die Versicherungssumme der gleitenden Neuwertversicherung wird auf einen „Wert 1914“ zurückgerechnet. Sind Sie unterversichert, erhalten Sie – auch bei Teilschäden – die Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau nur anteilig ersetzt. Denken Sie daran, werterhöhende Ein-, An- oder Umbauten zu melden.
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