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Wohnungsbauprämie

Einfach erklärt: Was bedeutet Bausparförderung? Bausparen wird durch die Arbeitnehmer-Sparzulage und die Wohnungsbauprämie staatlich unterstützt. Jetzt verstehen & sparen!

Das Wichtigste in Kürze

Mit einem Bausparvertrag nutzen zukünftige Eigentümer zahlreiche Zuschüsse des Staates und bauen gleichzeitig wichtiges Eigenkapital auf.

Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie sind auf bestimmte Einkommensgrenzen beschränkt und fördern besonders Personen mit kleinerem Einkommen.

Wohn-Riester ist zwar eine komplexere Förderung, doch die Zuschüsse sowie die Steuervergünstigungen lohnen sich für fast jeden Bauwilligen.

In diesem Artikel:

Was ist Bausparen und wie funktioniert der Bausparvertrag?

Wie schon der Begriff Bausparen erkennen lässt, handelt es sich um ein Produkt, bei dem für den Bau oder Kauf einer Immobilie angespart wird. Den Bausparvertrag schließen Sparer bei einer Bausparkasse ab. Er läuft in der Regel mehrere Jahre und bietet im Anschluss die Möglichkeit, ein Bauspardarlehen zu erhalten. Im Vertrag selbst sind einige Eckdaten festgehalten:

  • die Bausparsumme und die Ansparsumme
  • die Sparrate
  • der Zinssatz für die Ansparphase
  • der Zinssatz für die Darlehensphase

Ablauf des Bausparvertrages

Die Baufinanzierung mit dem Bausparer durchläuft zwei Phasen:

  • Phase 1 bedeutet ansparen: In monatlichen Raten zahlt der Bausparer auf das Bausparkonto ein, bis eine Mindestsumme erreicht ist. Der Sparbetrag macht in der Regel etwa 40 – 50 Prozent der Bausparsumme aus. Für das Geld erhält er fest vereinbarte Zinsen während der Laufzeit. Die Bausparkasse errechnet aus bestimmten Kennzahlen die Zuteilungsreife des Vertrages. Sobald dieser Termin erreicht ist, kann der Bausparer sich entscheiden, das angesparte Geld auszahlen zu lassen oder das Bauspardarlehen zu beantragen.
  • Phase 2 ist die Rückzahlung des Bauspardarlehens: Entscheidet sich ein Bausparer, das Bauspardarlehen zu nutzen, erhält er die gesamte Bausparsumme ausbezahlt, also sein Erspartes inklusive Bauspardarlehen. Ab sofort leistet er monatlich Zins und Tilgung für das Darlehen, wobei der Zins bereits bei Abschluss des Vertrages festgelegt wurde.

Für wen ist ein Bausparvertrag wirklich interessant?

Aufgrund der niedrigen Zinsen in der Ansparphase entscheiden sich heute hauptsächlich zwei Gruppen für einen Bausparvertrag:

  1. Menschen, bei denen das Eigenheim noch eine Zukunftsvision ist, die sich aber bereits die günstigen Zinsen sichern möchten.
  2. Menschen, die die Förderungen des Staates nutzen können und wollen.
In diesem Artikel:

Bausparen mithilfe von Förderungen – lohnt sich das?

"Der frühe Vogel fängt den Wurm" – ein Sprichwort mit Berechtigung. Das gilt auch bei der Baufinanzierung. Mit einem Bausparvertrag bereiten sich zukünftige Bauherren auf ihre Hauskauf-Finanzierung vor und profitieren von mehreren Vorteilen:

  1. Sie sparen kontinuierlich wichtiges Eigenkapital an.
  2. Der Staat unterstützt den Sparer mit umfangreichen Förderungen.
  3. Sie sichern sich das aktuell günstige Zinsniveau für die Zukunft, ohne horrende Bankgebühren zu bezahlen.

Zulagen beim Bausparvertrag: Arbeitnehmersparzulage voll ausschöpfen

Der Weg zum Eigenheim führt oft durch eine längere Ansparphase, bis das benötigte Eigenkapital angesammelt ist. Clevere Bauherren kürzen den Weg ab, in dem sie alle Zuschüsse des Staates mitnehmen. Welche Möglichkeiten gibt es?

Als erstes ist die Arbeitnehmersparzulage zu nennen. Bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen ausgezahlt? Dann können Sie die monatlichen Beträge in einen Bausparvertrag anlegen. Der Gesetzgeber unterstützt die Sparleistungen mit bis zu 43 Euro pro Jahr. Das klappt auch, wenn Sie bereits VL in einen Fondssparplan stecken, denn diese Vermögensbildung können Sie doppelt fördern lassen.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Arbeitnehmersparzulage?

Für die wohnwirtschaftliche Verwendung der VL dürfen Sie nicht mehr als 17.900 Euro zu versteuerndes Einkommen besitzen, für Lebens- und Ehepartner liegt die Grenze bei 35.800 Euro. Den Antrag stellen Sie mit Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt. Er sollte dort spätestens vier Jahre nach Abschluss des Bausparvertrages eingehen. Weitere wichtige Bedingungen für die Zulage sind:

  • Der Vertrag muss zugeteilt werden und eventuell müssen Sperrfristen erreicht sein.
  • Die Sparsumme muss nachweislich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. (Es gibt Ausnahmen wie zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit.)
Hinweis vom Baufi24 Experten
Um die Arbeitnehmersparzulage zu bekommen, ist es möglich, die Einzahlungen zu unterbrechen und den Vertrag bis zur Zuteilung ruhen zu lassen.

Wie hoch ist die Förderung bei der Arbeitnehmersparzulage?

Für VL, die Sie zum Bausparen nutzen, bekommen Sie 9 Prozent Förderung pro Jahr. Die Obergrenze liegt jedoch schon bei 470 Euro für Alleinstehende, bei Lebens- und Ehepartnern werden nicht mehr als 940 Euro gefördert. Dabei kommt ein Maximalzuschuss von 43 Euro bzw. 86 Euro zusammen.

Vermögenswirksame Leistungen aufstocken
Mit einer monatlichen Ansparung von 39,17 Euro erhalten Sie bereits die höchstmögliche Zulage. Ist Ihr Arbeitgeber nicht ganz so großzügig oder sparen Sie bereits VL parallel in einen Fondssparplan, dann können Sie selbst etwas dazugeben.

Beispiel: Wie viel bringt die Arbeitnehmersparzulage für eine Immobilienfinanzierung?

Spart ein förderberechtigtes Ehepaar sieben Jahre lang die VL in einen Bausparvertrag, haben sie am Ende (940 x 7 =) 6.580 Euro eingezahlt. Aus dem staatlichen Fördertopf kommen (83 x 7 =) 581 Euro hinzu. Vereinbarten die beiden einen Bausparer mit Mindestsparsumme von 40 Prozent der Bausparsumme, dann haben sie einen Vertrag mit ca. 17.900 Euro bespart, davon sind 7.161 Euro Guthaben und 10.739 Euro Bauspardarlehen.

Warum die Wohnungsbauprämie die Immobilienfinanzierung erleichtert

Eine Förderung, die rein für die Ansparung von Kapital für Baufinanzierungen gedacht ist, ist die Wohnungsbauprämie. Dafür muss der Sparer eigene Beiträge in einen Bausparvertrag einzahlen und erhält jährlich bis zu 70 Euro an Zulage. Für Ehepaare gibt es sogar das Doppelte.

Wie sehen die Bedingungen bei der Wohnungsbauprämie aus?

Um von den Zuschüssen zu profitieren hat der Gesetzgeber eine Grenze beim zu versteuernden Einkommen festgeschrieben. Lebens- und Ehepaare dürfen nicht mehr als 70.000 Euro und Alleinstehende nicht mehr als 35.000 Euro haben.

Den Antrag für Wohnungsbauprämie erhalten Sie jedes Jahr automatisch von Ihrer Bausparkasse zugeschickt. Sie müssen ihn nur ausfüllen und zurückschicken und schon ist die Prämie beantragt. Das geht sogar zwei Jahre rückwirkend. Damit die Auszahlung bewilligt wird, müssen noch die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie weisen bei Zuteilung oder vorzeitiger Verfügung die wohnwirtschaftliche Verwendung nach. (Es gibt Ausnahmen bei Arbeitslosigkeit und Erwerbsunfähigkeit des Sparers.)
  • Der Vertrag wird mit mindestens 50 Euro pro Jahr bespart.

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?

Sparer erhalten auf eine Sparleistung von höchstens 700 Euro pro Jahr 10 Prozent Förderung. Verheiratete oder Lebenspartner dürfen Sparbetrag und Zuschüsse verdoppeln. Welche Bausparsumme kommt da zusammen?

Beispiel: Über sieben Jahre zahlt ein Paar den Höchstbetrag in einen Bausparvertrag: 1.400 Euro x 7 = 9.800 Euro. Dazu kommt die Zulage mit: 140 Euro x 7 = 980 Euro. Insgesamt erhalten Sie ein Bausparguthaben von 10.780 Euro. Nimmt das Guthaben 40 Prozent der Bausparsumme ein, haben die beiden jetzt einen zuteilungsreifen Bausparvertrag mit 10.780 Euro / 40 x 100 = 26.950 Euro.

Der Wohn-Riester für Ihre Immobilienfinanzierung

Mit dem Wohn-Riester hat der Staat eine flexible Unterstützung für Käufer und Bauherren geschaffen. Ganz klassisch kann in einen Bausparvertrag mit verschiedenen Zulagen angespart und später auch die Darlehenstilgung geleistet werden. Doch der Vertrag darf für eine vorzeitige Nutzung mit einem Vorausdarlehen belegt werden und unter bestimmten Umständen darf auch ein Betrag für den wohnwirtschaftlichen Zweck entnommen werden. Dabei eignet sich die Förderung sowohl für gering verdienende Familien als auch für Besserverdiener.

Die Voraussetzungen für den Wohn-Riester kennen

Damit Sie die Zulagen für Ihren Riestervertrag erhalten, sind einige Vorgaben zu erfüllen:

  • Der Sparer ist rentenversicherungspflichtig oder dessen Ehepartner ist in der gesetzlichen Rentenversicherung und hat einen eigenen Riestervertrag.
  • Das Geld darf nur in eine selbst bewohnte Immobilie fließen, die den Lebensmittelpunkt der Familie bildet.
  • Der Riestervertrag muss für den Wohn-Riester zertifiziert sein.

Welche Zulagen kennt der Wohn-Riester?

Insgesamt können bis zu vier verschiedene Zulagen und Förderungen beim Riestervertrag eingeheimst werden:

  1. Junge Sparer bis 25 Jahre erhalten einmalig eine Zulage von 200 Euro beim Abschluss eines Riestervertrages.
  2. Jährlich gibt es eine Grundzulage, die vom Einkommen abhängt. Sparen Sie 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens an (Achtung: Diese Mindestsparsumme darf inklusive Zulage gerechnet werden!), steht Ihnen die volle Zulage in Höhe von 175 Euro zu. Höchstens 2.100 Euro Sparbeitrag unterstützt der Staat.
  3. Für jedes Kind gibt es eine eigene Zulage: 185 Euro jährlich, wenn es vor dem 01.01.2008 geboren wurde, sonst 300 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie für das Kind auch Kindergeld bekommen.
  4. Die Beiträge zum Riestervertrag geben Sie auch in Ihrer Einkommensteuererklärung bei den Sonderausgaben an. Sie können Ihre Steuerbelastung mindern.

Eine Beispielrechnung

Eine Alleinerziehende mit zwei Kindern (geboren nach 2008) zahlt in Wohn-Riester ein. Sie hat 28.000 Euro sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen. Damit kommt sie auf einen Mindesteigenbetrag von jährlich 28.000 Euro x 4 % = 1.120 Euro, um die volle Zulage zu bekommen. Der Betrag ist jedoch inklusive Förderung gerechnet, was bedeutet, dass die Mutter nur (1.120 Euro - 775 Euro Zulagen =) 345 Euro in den Bausparvertrag einbezahlen muss. Der Staat gibt 175 Euro Grundzulage und zweimal 300 Euro Kinderzulage dazu: 775 Euro. Jedes Jahr sammeln sich also 1.120 Euro auf dem Vertrag, die bei Zuteilung dann auch für die Tilgung des Bauspardarlehens genutzt werden können.

Welche Förderungen gibt es für die klassische Baufinanzierung?

Für das Eigenheim gibt es noch eine weitere Anzahl finanzieller Hilfen vom Staat, die sich ein Bauherr nicht entgehen lassen sollte. Es gibt zahlreiche KfW-Förderungen und Fördermöglichkeiten von Landesbanken, die Kauf, Bau und Modernisierung einer Immobilie vergünstigen. Kommunen und Städte unterstützen Geringverdiener und Familien tatkräftig. Sanierungen, bei denen altersgerecht umgebaut wird oder erneuerbare Energien zum Einsatz kommen, erhalten Unterstützung von KfW und BAFA.

Gerne helfen wir Ihnen dabei, die möglichen staatlichen Förderungen auszuloten und für Ihre Baufinanzierung zu nutzen. Unsere Baufi24-Experten beraten Sie ausführlich, kostenlos und unverbindlich: Vereinbaren Sie gleich einen Termin!

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