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Ratgeber Bauen und Kaufen


Grundsätzliches Welche Wohnform passt zu mir? Neubau oder Altbau - was ist zu beachten? Worauf ist bei Sanierungsobjekten zu achten? Wie ermittelt sich der Wert einer Immobilie? Welche Erwerbsmöglichkeiten gibt es? Welche Verträge werden geschlossen? Worauf ist beim Kaufvertrag zu achten?

Worauf ist bei Sanierungsobjekten zu achten?

Altbauobjekte müssen irgendwann einmal saniert werden. Das ist eine ganz normale Sache die dabei hilft, den Wert der Immobilie zu festigen oder ihn sogar zu steigern. Nicht selten werden ganze Häuser von einem Bauträger angekauft, in Wohnungen geteilt und anschließend verkauft. Hier sind verschiedenste Varianten möglich. Sehr häufig saniert der Bauträger erst nach Verkauf der Immobilie.

Möchten Sie ein sanierungsbedürftiges Objekt erwerben, so gilt es unter anderem folgende Punkte zu beachten und ggf. zu prüfen:

  • Erwerben Sie das Objekt mit Sanierungsverpflichtung des Verkäufers, so ist unbedingt zu prüfen, ob alle auszuführenden Arbeiten ordnungsgemäß aufgeführt sind und Bestandteil des Vertrages werden. Hierzu bedient man sich in der Regel einer Grundlagenurkunde, die alle wesentlichen Vertragbestandteile wie zum Beispiel die Baubeschreibung enthält. Zusätzlich ist zu prüfen, ob die vereinbarten Arbeiten eine Zusicherung bestimmter Qualitätsstandards und eine Auflistung der zu verwendenden Materialien enthält.
     
  • Prüfen und beurteilen Sie die mit der Sanierung beauftragten Bauunternehmen, Architekten und Bauträger. Hier haben Sie Referenzobjekte, Gutachten und ggf. TÜV-Zertifikate als nützlich erwiesen. Wenn Sie Zweifel an der Bonität haben sollten, bitten Sie um eine Schufa-Selbstauskunft der Geschäftsführer respektive Vertragspartner.
     
  • Ist für den Kaufpreis und die Sanierung einen Festpreis vereinbart?
     
  • Wurde einen garantierter Fertigstellungstermin vereinbart?
     
  • Erhalten Sie eine Erfüllungsbürgschaft?
     
  • Ist ein Schadenersatz für den Fall vereinbart, dass der Fertigstellungstermin nicht eingehalten wird?
     
  • Beträgt die Gewährleistungsfrist für das Bauwerk fünf Jahre und ist eine Nachbegehung vor Ablauf derselben vertraglich vereinbart worden?
     
  • Werden Gas-, Wasser- und Elektroleitungen, sowie Heizung und außen liegende Zinkbleche entsprechend der jeweiligen DIN-Normen erneuert?
     
  • Wurde, wenn erforderlich, ein Holzgutachten erstellt?
     
  • Wurde der Zustand des Objektes und dessen Bausubstanz von einem Sachverständigen geprüft?
     
  • Gibt es ein Gutachten zur Beurteilung von Feuchtigkeitsschäden?
     
  • Wird die Sanierung vom TÜV oder einem unabhängigen Sachverständigen begeleitet und überwacht? Erfolgt eine förmliche Endabnahme unter Prüfung einzuhaltender DIN-Normen?
     
  • Maßnahmen an unter Denkmalschutz stehenden Häusern oder solchen, die sich in Sanierungsgebieten befinden, setzen die Genehmigung der zuständigen Behörde voraus. Prüfen Sie, ob das Vorhaben genehmigt  ist und ob ggf. Auflagen erteilt wurden.
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