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Ratgeber Immobilien - objektiv informiert zu Kauf und Finanzierung von Immobilien

Ratgeber > Immobilien - Bauen und Kaufen > Kaufvertrag

Ratgeber Bauen und Kaufen


Grundsätzliches Welche Wohnform passt zu mir? Neubau oder Altbau - was ist zu beachten? Worauf ist bei Sanierungsobjekten zu achten? Wie ermittelt sich der Wert einer Immobilie? Welche Erwerbsmöglichkeiten gibt es? Welche Verträge werden geschlossen? Worauf ist beim Kaufvertrag zu achten?

Worauf ist beim Kaufvertrag zu achten?

Als Faustregel gilt: Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht gelesen und vor allem verstanden haben. Es ist üblich, den Kaufvertrag vor der notariellen Beurkundung zu lesen oder von einem Anwalt des Vertrauens prüfen zu lassen. Deshalb lassen Sie sich den Kaufvertrag oder dessen Entwurf frühzeitig  aushändigen. Verhält sich der Verkäufer merkwürdig oder will er gar den Vertrag nicht vor der Beurkundung zeigen, so sollten Sie vorsichtig werden.

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Wer Druck aufbaut hat selber welchen. Es gibt keinen Grund vorschnell zu handeln. Haben Sie keine Angst davor Fragen zu stellen. Wenn Sie während der Beurkundung etwas nicht verstehen, dann fragen Sie bitte den Notar.

Notwendige und empfohlene Unterlageneinsicht vor Vertragsabschluss

Was ist zu prüfen?

Warum, mit welchem Hintergrund?

Wo oder wie sind die Informationen /Unterlagen zu beschaffen?

Abgeschlossenheitsbescheinigung Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist notwendig, um ein Objekt die Realteilung im Grundbuch zu vollziehen. Diese Unterlage dient der Klärung des Status der Wohnung. Bauakte
Teilungserklärung
 
Aufteilungsplan
 
Dieser Plan informiert über die Anlage, Grundriss, Aufteilung und den Schnitt der Wohnungen.

Neben der Abgeschlossenheitsbescheinigung ist der Aufteilungsplan Voraussetzung für die Begründung von Wohnungseigentum.

Er gibt Aufschluss über die Sondereigentumseinheiten (Wohnungen, Kellerräume, PKW-Stellplätze oder Garagen, gewerbliche Einheiten). Der Aufteilungsplan wird der Teilungserklärung als Anlage beigefügt und wird damit Bestandteil der Grundlagenurkunde.
 
 
Auskünften über den Verkäufer einholen Zum Ihrem eigenen Schutz sollten Sie Informationen über den Verkäufer einholen. Insbesondere dann, wenn Sie ein Bauvorhaben durch einen Ihnen unbekannten Bauträger realisieren lassen.
 
Creditreform
Bankauskünfte
Immobilienmakler
Schufa-Selbstauskunft des GF's
 
Einsichtnahme ins Baulastenverzeichnis Zur Prüfung möglicher Beschränkungen in der Grundstücksnutzung, die aus dem Grundbuch allein nicht ersichtlich sind, ist die Einsicht in das Baulastenverzeichnis als obligatorisch zu betrachten.
 
Bauaufsichtsbehörde
Grundbucheinsicht Das Grundbuch gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse, eingetragene Grundpfandrechte, Lasten und Beschränkungen.

Die Einsicht in das Grundbuch ist zwingend notwendig, um das Objekt und den rechtmäßigen Eigentumsübergang beurteilen zu können.
 
Amtsgericht
Grundbuchamt
Hausordnung und Protokolle der Eigentümerversammlungen Die Protokolle geben Auskunft über festgestellte Mängel und durchgeführte Arbeiten an der Immobilie. Weiterhin dienen sie der Einschätzung möglicher Prozessrisiken und anstehender Sonderumlagen.

 

Makler
Verkäufer
Hausverwalter
Kaufpreisprüfung Vor Abschluss des Kaufvertrages sollte der Kaufpreis auf dessen markgerechte Höhe geprüft werden. Hierzu sind Portale wie Immopool, Immobilienscout und andere sehr zweckmäßig.
 
lokaler Tageszeitungen
Nachfrage bei ortsansäßigen Maklern
Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung Die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung regeln die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse innerhalb der Gemeinschaft. Geregelt sind unter anderem die Kostenverteilung, die Zulässigkeit von gewerblicher Nutzung und vieles mehr.

Genaue Darstellung des Miteigentumsanteiles. Weiterhin gibt die Teilungserklärung Auskunft über die zu der erworbenen Einheit zugehörigen Sondernutzungsrechte.
 

Notar
Grundbuch
Makler
Verkäufer
Hausverwalter
Verwaltervertrag Der Verwaltervertrag regelt alle Fragen der Geschäftsbeziehung zwischen der Eigentümergemeinschaft und dem bestellten Hausverwalter.
 
Verkäufer
Hausverwalter
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