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Private Krankenversicherung - einfach gut versichert


Neuregelungen bei der Privaten Krankenversicherung
Von Eike Schulze (es)

Mit der Gesundheitsreform 2007 gibt es einige Neuerungen in der Privaten Krankenversicherung, die Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Versicherten und Krankenkassen haben. Die Neuregelungen wirken sich in einigen Punkten positiv, in anderen negativ für Kunden aus.

Positiv: Ab dem Jahr 2009 nimmt der Versicherte beim Wechsel der Krankenkasse seine Versicherungsrückstellungen mit. Das heißt, das angesparte Guthaben verbleibt nicht mehr bei der alten Krankenkasse, sondern wird auf die neue übertragen. Somit fällt es gerade älteren Versicherten leichter, sich für eine günstigere Krankenkasse zu entscheiden. Gleichzeitig jedoch - und da liegt der Haken - drohen die Privaten Krankenkassen, ihre Tarife für Neueinsteiger zu erhöhen. Schließlich muss das Versicherungsunternehmen für den Fall vorsorgen, dass der Versicherte zu einer anderen Kasse wechselt, da es nun nicht mehr mit den Rückstellungen rechnen kann. Das Wechselrisiko muss daher auch in den Tarifen der Private Krankenversicherung berücksichtigt werden. Deshalb erwartet die Branche auch Preissteigerungen von durchschnittlich 15 Prozent. Insofern könnte die Neuregelung für die Versicherten ausgehen wie das Hornberger Schießen, nämlich dass kein relevanter Preisnachlass beim Wechsel des Versicherers zu erwarten ist. Natürlich wird es auch private Krankenversicherer geben, die deutlich unter den Durchschnittswerten liegen. Insoweit wird in Zukunft auch darum gehen, noch sorgfältiger nach günstigen privaten Krankenversicherern zu suchen.

Die Privaten Krankenversicherer sind mit dieser Regelung sehr unzufrieden, da sie bislang dann profitiert haben, mit ihren günstigen Tarifen Neuabschlüsse bei jungen, einkommensstarken Berufstätigen zu erzielen, was man nun gefährdet sieht. Außerdem erklären sie, dass zwar die Altersrückstellungen individuell ausgewiesen werden, die Erbringung der Rückstellungen jedoch von der Versichertengemeinschaft erbracht wird. Daher ist auch eine entsprechende Klage beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Ob die Verfassungsrichter noch in diesem Jahr darüber entscheiden, ist jedoch fraglich. Insofern ist auch davon auszugehen, dass die Neuregelung bezüglich der Altersrückstellungen ab 2009 zunächst greift, selbst wenn die Richter später ein positives Urteil für die privaten Krankenversicherer fällen sollten.

Ein weiterer Punkt hat sich im Rahmen der Gesundheitsreform geändert: die Voraussetzungen für die Versicherungsfreiheit bei abhängig Beschäftigten. War es früher so, dass ein einmaliges Überschreiten der Jahresentgeltgrenze dazu ausreichte, in den Genuss der Versicherungsfreiheit zu kommen, so sind es seit der Gesundheitsreform drei aufeinanderfolgende Kalenderjahre. Das bedeutet, um im Jahr 2010 die Versicherungsfreiheit nach der Gesundheitsreform von 2007 zu erlangen, müsste ein Versicherter die Versicherungsgrenzen von 2007 (Brutto 47.700 Euro), 2008 (Brutto 48.150 Euro) und 2009 (Brutto 48.600 Euro) überschreiten. Diese höhere Hürde für Versicherte führte bislang dazu, dass ein Einbruch bei Neuabschlüssen der privaten Krankenkassen stattfand. In welcher Weise dies auch Einfluss auf die Tarifgestaltung bei den privaten Krankenversicherungsgesellschaften hat, bleibt abzuwarten.

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