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Maklerpool - EU Richtlinie


Neues Vermittlergesetz in Kraft

Ende Mai letzten Jahres trat die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in deutsches Recht in Kraft. Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittler-Rechts sowie die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) sind somit endgültig.

Damit gelten neue Qualitätskriterien für Versicherungsvermittler. Der Nachweis einer Mindestqualifikation und eines Registereintrags, strengere Beratungsstandards und eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gehören zu den Kriterien. Zu den Pflichten für Versicherungsvermittler zählt unter anderem, dass beim Erstkontakt eine statusbezogene Erstinformation geleistet werden muss. In jedem Beratungsgespräch ist eine Information zur Beratungsgrundlage erforderlich. Zudem sind je nach Anlass Befragung, Beratung und Begründung abgegebener Ratschläge erforderlich. Der Kunde muss darüber eine Dokumentation erhalten.

Gewerblich als Versicherungsvermittler darf nurmehr tätig werden, wer eine Erlaubnis seiner zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) nach Paragraf 34d Gewerbeordnung besitzt oder hiervon auf Antrag befreit wurde oder erlaubnisfrei ist. Zudem muss eine Eintragung in das Vermittlerregister als Makler oder Vertreter erfolgen. Dort können sich Verbraucher und Assekuranzen informieren, ob ein Versicherungsvermittler zugelassen ist.

Die für die Erlaubniserteilung benötigten Unterlagen umfassen polizeiliches Führungszeugnis, Auszüge aus Gewerbezentralregister, Schuldnerverzeichnis, Insolvenzverzeichnis (Nachweis, das keine Insolvenz erfolgt ist), ein Handelsregisterauszug bei juristischen Personen – allesamt nicht älter als drei Monate- , sowie der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung und Sachkunde. Antragformulare, so, sind bei den IHKn online abzurufen.

Seit heute sind die Onlineportale des Registers auf www.vermittlerregister.info sowie www.vermittlerregister.org freigeschaltet. Ein geschützter Bereich, der Bearbeiter bei Versicherungsunternehmen und IHKn zur Verfügung steht, ist unter www.vv-register.de einsehbar. Dort werden auch die gelöschten Vermittler-Einträge der entzogenen Erlaubnisse geführt – wichtig insbesondere für die Assekuranzen, die zur ständigen Prüfung verpflichtet sind, inwieweit die für sie tätigen Vermittler eine Vermittlungserlaubnis haben.

„Wir erwarten zu Beginn ein erhebliche Anmeldeaufkommen und können derzeit noch nicht abschätzen, wie lange es dauert, bis ein Registereintrag getätigt ist“, bekennt Sabine Gehrig, Leiterin des Bereichs Sach- und Fachkundeprüfung der IHK zu Berlin in der aktuellen Cash.-Ausgabe 6/2007. Aufgrund der höheren Anforderungen wollen die IHKn die Eingaben von Maklern und Versicherungsberatern bevorzugt abwickeln.

Die Übergangsphase endet im Dezember 2008, bis dahin müssten alle Marktteilnehmer ihren Registereintrag getätigt haben. Die Gebühren liegen regional unterschiedlich in der Range von 200 bis 250 Euro für den Registereintrag, die Anmeldung schlage mit 25 Euro zu Buche.

Quelle: cash-online.de
 
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Welche Tilgungsvarianten zur Verfügung stehen und wie genau die Finanzierung ohne Eigenkapital funktioniert, erfahren Sie hier:
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