BaufinanzierungHypotheken
HypothekenDer Begriff Hypothek leitet sich aus dem griechischem ab und ist gleichbedeutend mit "Unterpfand". Die Hypothek ist ein beschränktes, dingliches Recht an einem Grundstück und zählt somit zu den Grundpfandrechten. Zweckbestimmung der Hypotheken ist die Sicherung gewährter Darlehen für den Fall, dass Forderungen durch den Schuldner (Sicherungsgeber) nicht planmäßig bedient werden. Wesentliches Unterscheidungsmerkmal zur Grundschuld ist das Erfordernis einer persönlichen Forderung gegen den Schuldner. In der allgemeinen Praxis handelt es sich dabei um ein Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie. Die Hypothek verändert sich durch jede schuldbefreiende Zahlung des Schuldners. Obgleich im Grundbuch der Ursprungsbetrag eingetragen ist, so ist dieser im Gegensatz zur Grundschuld, nicht zwingend beständig. Maßgeblich ist die tatsächliche Schuld. |
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