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27.01.2010 - Baufinanzierung
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Zuschuss zur Energiesparberatung kassieren

Von Stephan Scharfenorth (Scha)

 

Für Haus- oder Wohnungseigentümer, die ihr Haus modernisieren und in den Umweltschutz investieren wollen, gibt es Hilfe. Sie können im Rahmen der „Vor-Ort-Beratung“ eine Energiesparberatung in Anspruch nehmen und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten erhalten. Die entsprechende Förderrichtlinie ist zum 1. Oktober 2009 geändert und das Programm bis Ende 2014 verlängert worden.

Das Amt fördert Energiesparberatungen, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz sowie die Wärmeerzeugung und -verteilung (unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien) beziehen.

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Fördervorausetzungen
Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass der Bauantrag für das Wohngebäude bis zum 31.12.1994 gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde. Zudem darf die Gebäudehülle danach nicht auf Grund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 Prozent durch Anbau oder Aufstockung verändert worden sein. Der Bau muss auch ursprünglich als Wohngebäude geplant gewesen sein und derzeit mehr als die Hälfte der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden.

In Anspruch nehmen können die Vor-Ort-Beratung Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Gebäudes, die natürliche Personen, rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Wohnungswirtschaft, Betriebe des Agrarbereichs oder juristische Personen sind. Auch sonstige Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, gehören zum Kreis der Geförderten. Für Eigentümer von Wohnungen ist eine Beratung nur dann möglich, wenn sich diese auf das gesamte Gebäude bezieht und die Eigentümergemeinschaft damit einverstanden ist.

Höhe des Zuschusses
Der Zuschuss kann insgesamt maximal 50 Prozent der für die Beratung anfallenden Kosten betragen. Für eine Vor-Ort-Beratung für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt die Finanzspritze 300 Euro bzw. 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Bestimmte zusätzliche Beratungsinhalte gehen mit einer erhöhten Förderung einher. So gibt es für die Integration thermografischer Untersuchungen einen Bonus in Höhe von 25 Euro pro Thermogramm, aber höchstens 100 Euro. Eine Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN 13829 (Blower-Door-Test) bezuschusst das BAFA mit einem Bonus in Höhe von 100 Euro. Eine Kombination der Förderung von Thermografie und Blower-Door-Test im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung ist nicht möglich.

Antrag stellt der Berater
Den Antrag auf die Förderung stellt nicht der Immobilieneigentümer selbst, sondern der von ihm beauftragte Berater, der vom BAFA zugelassen sein muss. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Über die Internetseite des BAFA können sich Interessierte die Kontaktdaten der in ihrer Nähe zuständigen Energieberater anzeigen lassen. Der Energieberater erhält auch den Zuschuss ausgezahlt und muss diesen in voller Höhe im Rahmen der Rechnungsstellung an den Kunden weitergeben.

Wer eine Vor-Ort-Beratung in Anspruch nimmt, streicht über diesen Weg nicht nur einen Zuschuss ein, sondern stellt gleichzeitig auch sicher, eine qualifizierte Beratung zu erhalten, da das BAFA in seine Liste ausschließlich Energieberaterinnen und Energieberater aufnimmt, die über bestimmte fachliche Kenntnisse verfügen und unabhängig sind.

 
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