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27.01.2010 - Baufinanzierung
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Wertgutachten helfen beim Bau, Kauf oder Verkauf

Von Stephan Scharfenorth (Scha)

 

Wertermittlungen sind eine wichtige Voraussetzung beim Bau, Erwerb oder Verkauf einer Immobilie. Bauherren oder Immobilienkäufer brauchen das Gutachten, um einen Kredit von der Bank zu erhalten. In der Regel erstellen die Banken selbst zur Ermittlung des Beleihungswerts eins oder sie beauftragen einen externen Sachverständigen damit.
Beim Kauf einer Immobilie ermöglicht eine Bewertung dem Interessenten einzuschätzen, ob der geforderte Kaufpreis angemessen ist. Der potentielle Käufer gewinnt dadurch mehr Sicherheit bei den Preisverhandlungen. Außerdem ist sie dem Käufer eine wichtige Unterstützung für Finanzierungsverhandlungen mit dem Geldinstitut. Wer seine Immobilie als Sicherheit einsetzen oder eine Hypothek darauf aufnehmen möchte, benötigt ebenfalls ein Gutachten, welches er bei der Bank vorlegt. Auch im Falle von Erbauseinandersetzungen oder zur Festlegung von Versicherungssummen sind Wertgutachten hilfreich.

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Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst verkaufen möchten, sollten ebenfalls eine Bewertung der Immobilie vornehmen lassen, weil ihnen dies hilft, einen realistischen Preis festzulegen. Damit erhöhen sich dann auch die Chancen auf einen zügigen Verkauf des Objekts. Weist die Immobilie Anzeichen von Bauschäden oder -mängeln auf, empfiehlt es sich für den Eigentümer einen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Der Sachverständige ermittelt Schäden, kalkuliert die Kosten für deren Beseitigung und leistet energetische Beratung und Planung, mit dem Ziel, einen guten Energiepass auszustellen.

Honorare für Gutachter nicht mehr geregelt
Wer ein Wertgutachten in Auftrag gibt, zahlt dem Sachverständigen ein Honorar. Bislang war die Höhe des Honorars für solche Dienstleistungen in der HOAI – der Verordnung des Bundes zur Regelung der Vergütung der Leistungen von Architekten, Landschaftsarchitekten und Ingenieuren in Deutschland – geregelt. Am 18.08.2009 ist jedoch die 6. HOAI-Novelle in Kraft getreten. In dieser sind zum einen die Honorare für Architekten und Ingenieure in den maßgeblichen Tabellen pauschal um 10 Prozent angehoben worden. Doch noch eine weitere gewichtige Änderung enthält die Novelle: Die HOAI 2009 schreibt nur noch die Honorare für den Bereich Planung vor. Zuvor gab es in der alten Verordnung ebenfalls auch verbindliche Preisvorgaben auch für Berater- und Gutachterleistungen. In der neuen HOAI sind sie jedoch nicht mehr enthalten und geregelt. Somit können nun Sachverständige, die Immobilienbewertungen vornehmen, ihre Vergütungen für ihre Leistungen vollkommen frei aushandeln.

Auf die Qualifikation achten
Für die Kunden hat dies zur Folge, dass sie mit Kostensteigerungen in diesem Bereich rechnen müssen. Gleichzeitig dürfte sich aber auch ein Markt der Billiganbieter entwickeln. Zu erwarten ist, dass Sachverständige den Preis voraussichtlich weiterhin in Abhängigkeit zum ermittelten Wert der Immobilie erheben. In Einzelfällen ist bei günstigen Immobilien alternativ auch eine Abrechnung nach Stundensatz denkbar. Die neue Gesetzeslage macht es für Immobilieneigentümer, die ein Gutachten in Auftrag geben wollen, schwerer, sich für einen geeigneten Sachverständigen zu entscheiden. Nicht empfehlenswert ist es, den Gutachter nur aufgrund seiner günstigen Preisforderung auszuwählen. Stattdessen sollte der Kunde ein stärkeres Gewicht auf die Qualifikation des Sachverständigen legen. Deshalb sind Bauherren, Immobilienkäufer und -verkäufer grundsätzlich gut damit beraten, nur Anbieter zu wählen, die auch einen entsprechenden Nachweis ihrer Kompetenz vorweisen können, beispielsweise in Form eines Zertifikates der HypZert GmbH, der Sprengnetter Zertifizierung GmbH oder des TÜV.

 
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Richter gegen Doppelbelastung von Bauherren

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