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Der Baufi24 Ratgeber: Baufinanzierung & Immobilienfinanzierung

25.11.2011 - Baufinanzierung
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Vorfälligkeitsschutz - Lohnt sich das?

Normalerweise stellen sich Immobilieneigentümer darauf ein, dass sie ihre Baufinanzierung bis zum Ende der Laufzeit planmäßig tilgen. Doch können Situationen eintreten, die es dem Kreditnehmer erlauben, die Summe vorzeitig zurückzuerstatten. Die Bank verlangt dann für das gekündigte Darlehen eine finanzielle Entschädigung. Gegen einen Aufpreis bieten manche Kreditinstitute an, auf diese Entschädigung zu verzichten.

Zahlt der Kreditnehmer sein Darlehen frühzeitig zurück, muss er dafür Kosten in Kauf nehmen. Banken und andere Kreditgeber dürfen für den Fall, dass der Kunde seine Schuld vor Ende Laufzeit begleicht, eine Gebühr erheben: die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. 
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Doch nur in zwei Fällen muss die Bank der Rückzahlung zustimmen: Wenn der Darlehensnehmer die Immobilie – wegen Arbeitslosigkeit, Krankheit usw. – verkaufen möchte oder er ein zusätzliches Darlehen absichern muss und das bisherige Institut sich weigert, den Kredit auszudehnen. Bei der Berechnung der Höhe der Entschädigung muss sich die Bank an gerichtlich bestimmte Vorgaben halten. Je nach Restdarlehen kann sie einige Tausend Euro betragen. Akzeptiert die Bank die Kündigung auch ohne die genannten Gründe, kann sie eine höhere Summe als die Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen.

Keine Vorfälligkeitsentschädigung nach 10 Jahren
Die Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an, wenn der Kunde die Rückzahlung des Darlehens erst nach zehn Jahre oder später vornimmt. Laut gesetzlicher Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat er nach diesem Zeitraum das Recht zur ordentlichen Kündigung – unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist. 

Darlehen mit Vorfälligkeitsschutz
Seit einigen Jahren bieten Kreditinstitute Immobiliendarlehen mit einem „Vorfälligkeitsschutz“. Diese Verträge ermöglichen es dem Darlehensnehmer, seinen Kredit vorzeitig zurückzuerstatten, ohne dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zumüssen. In der Regel kann der Kunde nach einer gewissen Frist – zum Beispiel nach drei Jahren – von diesem Recht Gebrauch machen. Jedoch fallen dafür zusätzliche Kosten an: Die Anbieter räumen die Option entweder gegen einen erhöhten Zinssatz oder eine Einmalgebühr ein. Bei der zweiten Variante ist der Ausstieg meist an bestimmte Auflagen gebunden – der Kreditnehmer darf das Darlehen Beispiel nur dann ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen, wenn er umzieht, im Fall der Arbeitslosigkeit, der Erwerbsunfähigkeit oder der Scheidung usw. 

Fazit
Eine Kündigungsoption für das Immobiliendarlehen ist nur in den ersten zehn Jahren der Laufzeit sinnvoll, da der Kreditnehmer nach diesem Zeitraum ohnehin ein gesetzliches Kündigungsrecht hat. 

Innerhalb von zehn Jahren können sich die Kosten für den Vorfälligkeitsschutz ganz schön summieren. Das gilt vor allem für kündbare Darlehen mit Zinsaufschlag, der je nach Anbieter zwischen 0,2 und 0,45 Prozent pro Jahr betragen kann – durch den höheren Zinssatz verringert sich die Restschuld im Vergleich zu Darlehen ohne den Aufschlag für die flexible Rückzahlungsmöglichkeit langsamer. Zahlt der Kreditnehmer eine Einmalgebühr muss er mit 300 bis 800 Euro zusätzlichen Kosten rechnen.

Die Zusatzausgabe für den Vorfälligkeitsschutz aufbringen sollte der Darlehensnehmer nur, wenn er absehen kann, dass er auch tatsächlich davon Gebrauch machen wird – beispielsweise weil er plant, nach ein paar Jahren umzuziehen und die Immobilie zu verkaufen, oder weil er schon weiß, dass er über eine größere Geldsumme verfügen wird. Denn: Tritt der abgesicherte Fall nicht ein, hat der Darlehensnehmer den Aufschlag umsonst gezahlt.

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