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Verschärfte Auflagen durch die EnEv 2009

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11.04.2009 - Baufinanzierung
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Verschärfte Auflagen durch die EnEv 2009

Von Anette Stein (ast)

 Im März hat die Bundesregierung die Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) verabschiedet, die am 1. Oktober 2009 in Kraft treten wird. Diese enthält wesentlich strengere Regelungen als die zuvor gültigen Verordnung. In Umsetzung der Klimaziele der Bundesregierung werden Gebäude um durchschnittlich 30 Prozent sparsamer im Energiebedarf sein müssen.

Neubauten und Modernisierungen
Änderungen ergeben sich sowohl für Neubauten als für die Modernisierungen bereits vorhandener Wohnbauten. Demzufolge sinkt der zulässige Jahresenergieverbrauch für neu errichtete Häuser um 30 durchschnittlich Prozent. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Wärmedämmung: Die Dämmung der Gebäudehülle muss zukünftig um rund 15 Prozent mehr leisten.

Wer größere Umbaumaßnahmen (beispielsweise Modernisierung von Fenstern, Dach oder Fassade) an Altbauten durchführen lässt, hat künftig zwei Alternativen. Die Maßnahmen erfüllen die gesetzlichen Vorgaben, wenn
1. die einzelnen Bauteile nur noch durchschnittlich 30 Prozent weniger Wärme durchlassen oder
2. sich der Jahresenergieverbrauch des Hauses nach der Sanierung um 30 Prozent verringert und die Gebäudehülle um 15 Prozent besser gedämmt ist.

Nachrüstpflichten für Altbauten
Für Altbauten hat der Gesetzgeber außerdem weitere Nachrüstpflichten eingeführt. So müssen ungedämmte begehbare und nicht begehbare Dachböden bis Ende 2011 eine Dämmung erhalten. In beiden Fällen kann sich der Eigentümer aber alternativ auch dazu entscheiden, das Dach dämmen zu lassen. Klimaanlagen und Geräte, welche die Feuchtigkeit der Raumluft verändern, benötigen zukünftig Einrichtungen einer automatischen Regelung der Be- und Entfeuchtung. Für Nachtstromspeicherheizungen gilt: Sind sie älter als 30 Jahre, müssen sie in großen Gebäuden außer Betrieb genommen und durch effizientere Heizungen ersetzt werden. Diese Pflicht soll stufenweise ab dem 1.1.2020 einsetzen.

Vollzug der Verordnung
Mit der neuen Verordnung gelten auch stärkere Bestimmungen, die sicherstellen sollen, dass Hauseigentümer die Vorgaben der EnEV einhalten. So sollen Bezirksschornsteinfeger zukünftig Sichtprüfungen an heizungstechnischen Anlagen vornehmen. Wer an seinem Altbau bauliche oder anlagetechnische Modernisierungen durchführen lässt, muss sich nun außerdem von seinem Bauunternehmen bestätigen lassen, dass dabei die Vorgaben der EnEV 2009 eingehalten wurden (Unternehmererklärung). Zudem hat der Gesetzgeber einheitliche Bußgeldvorschriften eingeführt. Verstöße gegen bestimmte Neubau- und Altbauanforderungen der EnEV 2009 sowie die Fälschung von Daten bei Energieausweisen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Folgen für Häuslebauer
Viele Immobilieneigentümer werden in den nächsten Jahren Modernisierungen veranlassen müssen, um den Energieverbruch ihrer Gebäude gemäß den Vorgaben der EnEv 2009 zu senken. Angesichts steigender Energiepreise dürften entsprechende Investitionen jedoch mittel- und langfristig den Geldbeutel entlasten. Bauherren mit begrenztem Budget, die sich für eine weniger Energie sparende, dafür aber kostengünstigere Bauweise entscheiden, müssen bis zum 30. September aktiv werden. Der Stichtag ist der 1. Oktober 2009, stellt der Häuslebauer vor diesem Stichtag den Bauantrag, gilt noch die alte Regelung (EnEV 2007).

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