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Der Baufi24 Ratgeber: Baufinanzierung & Immobilienfinanzierung

27.01.2010 - Baufinanzierung
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Scheidung - was passiert mit der Finanzierung?

Ist eine Trennung oder Scheidung schon an sich keine angenehme Sache, so ist der Erhalt der Immobilienfinanzierung bei gemeinsamem Eigentum häufig schwierig. Es gibt jedoch Möglichkeiten, den Verkauf des Hauses oder der Eigentumswohnung zu vermeiden, wenn beide Partner mitspielen.

Möglichkeit 1 – ein Partner übernimmt die Immobilie
Übernimmt ein Partner das Objekt, so muss er zukünftig die gesamte Belastung des Hauses tragen. Handelt es sich um den Hauptverdiener, so sollte für diesen die Weiterfinanzierung kein Problem darstellen, es sei denn, er bestehen hohe Unterhaltsverpflichtungen. Sind beide Partner etwa zu gleichen Teilen an den Zahlungen beteiligt, ist das Ganze meist deutlich problematischer. Nun beginnt die Rechenarbeit, welche monatliche Belastung noch tragbar ist, denn ein Zahler scheidet aus den Finanzierungs- und Versicherungsverträgen aus. Möglich ist jedoch auch eine andere Lösung: Ein Partner übernimmt die gesamte Finanzierung und erhält im Gegenzug vom anderen Partner eine Art Familiendarlehen für eine bestimmte Zeit. Auch dies lässt sich aber nur realisieren, wenn der andere Partner leistungsfähig genug ist. Scheitert jedoch eine einvernehmliche Lösung, bleiben nur zwei Wege: Zum einen der Gang zur Bank, um beispielsweise eine Verringerung der Tilgungsraten zu erreichen. Dies ist bei zahlreichen Finanzierungsverträgen möglich. Über diesen Weg lässt sich die finanzielle Belastung zum Teil erheblich drücken. Zum anderen kann der bedürftige Partner auch die kommunale Wohngeldstelle aufsuchen, um einen Lastenzuschuss zu erhalten. Diesen gibt es zunächst für eine Dauer von 12 Monaten. Der Lastenzuschuss deckt einen Teil der Finanzierung, in Abhängigkeit zu den sonstigen Vermögens- und Einkommensverhältnisse, ab.

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Die dargestellte Problematik zeigt: Wer eine Wohnung oder ein Haus gemeinschaftlich finanziert, sollte darauf achten, nur Verträge mit Tilgungsanpassung zu unterzeichen, damit einem Partner bei Trennung noch eine Hintertür zur Finanzierung offen steht.

Möglichkeit 2 – die Teilung
Lässt sich die Möglichkeit die Immobilie teilen, beispielsweise weil es sich um ein Zweifamilienhaus handelt oder sich das Objekt ohne großen finanziellen Aufwand in ein Zwei-Parteien-Objekt verwandeln lässt, so steht eigentlich einer Weiterfinanzierung nichts mehr im Weg. Hierbei ist es eigentlich egal, was dann der andere Partner mit seiner Haushälfte macht – ob er darin wohnen bleiben möchte, die Wohnung vermieten oder verkaufen will. Jeder übernimmt in diesem Fall, nachdem die Objektteilung im Grundbuch fixiert wurde, einen Teil der Immobilie und trägt nun die reduzierten Monatsraten selbst. Eventuell sind sogenannte Wertüberschüsse auszukehren. Dies ist dann der Fall, wenn bei der Teilung die Hausteile einen unterschiedlichen Wert aufweisen. Dann findet ein Wertausgleich zwischen den Partnern innerhalb des Scheidungsverfahrens statt.

Möglichkeit 3 – Vermietung
Kann einer der Eigentümer aufgrund der finanziellen Belastung die Finanzierung nicht als Selbstnutzer stemmen, bleibt die Alternative einer Vermietung. In der Regel übernimmt ein Partner das Haus oder die Wohnung und vermietet diese innerhalb der Finanzierungsphase. Zwar ist dies mit dem Auszug verbunden, aber gerade bei Objekten, die eine Wertsteigerung versprechen, interessant.

Fazit
Die Baufinanzierung bei Trennung oder Scheidung, und damit meist der Verbleib eines Partners im Haus oder Wohnung, hängt immer von der Chemie der beiden Parteien ab. Im Rahmen der Scheidung findet ein Finanzausgleich statt, der die Interessen beider Partner berücksichtigt. Eine Finanzierung ist damit häufig zu retten. Zu einem Verkauf oder gar einer Teilungsversteigerung sollte es nur dann kommen, wenn keiner der Partner im trauten Heim verbleiben möchte. 
 

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Für Bauherren oder Erwerber einer selbstgenutzten neuen Immobilie stellt das Land Hessen über die Landestreuhandstelle das zinsgünstige Hessen-Baudarlehen (HBD) zur Verfügung. An der Förderung beteiligt sich die KfW Förderbank mit Mitteln aus dem "KfW-Wohneigentumsprogramm".Förderprogramme für Bauherren in Hessen - Teil 1
 
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Die meisten Kreditinstitute und Bausparkassen erheben für die Ermittlung des Beleihungswertes einer Immobilie eine Gebühr. Oftmals sind die Kosten im Vertrag aufgeführt, sie werden als "Schätzkosten", "Wertermittlungsgebühr" oder "Kosten für die Objektbesichtigung" bezeichnet. Laut Urteil des Landgerichtes Stuttgart ist diese Praxis jedoch nicht rechtens.Schätzkosten zurückverlangen
 
 

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