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20.04.2009 - Baufinanzierung
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Richtig versichert, schon während der Bauphase

Von Stephan Scharfenorth (Scha)

 Das Bauhandwerk gehört neben den Forstbetrieben zu den unfallstärksten Gewerken überhaupt. Um dieser Tatsache zu begegnen und sich im Falle eines Falles rechtlich und finanziell abzusichern, sollte man zeitig mit einem Versicherungsvertreter in Kontakt treten.
Besonders geeignet ist hierfür der Vertreter, der auch sonst die Anliegen der Bauherren betreut. Dies hat den weiteren Vorteil, dass der Vertreter das Objekt schon mal vorgestellt bekommt und später sicher passende Angebote für die Gebäudeversicherungen erstellen kann. Bei einem Ortstermin wird das Risiko durch den Fachmann eingeschätzt und erste Kalkulationen werden genannt. Oft werden auch Mängel genannt. So ist eines der häufigsten Probleme, die sichere Abriegelung des Baugeländes durch beispielsweise Zäune. Dies schützt vor allem vor Kindern, die Baustellen zu gern nach Feierabend als Spielplatz nutzen. Aber auch gerade Bauteile und Baustoffe können Schäden verursachen. Als besonders gutes Beispiel kann hier ein Sturm genannt werden. Schleudert dieser Teile umher oder verursacht anderweitig Schäden haftet der Bauherr.
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Doch auch Bauherren sollten sich vor negative Ereignisse schützen. So ist es unbedingt ratsam, die Rückzahlung der Finanzierungssumme, in den meisten Fällen handelt es sich um Kredite, abzusichern. Hier ist wohl als erstes die Arbeitslosenversicherung zu nennen. Durch diese wird schon ein gewaltiges finanzielles Risiko abgefedert. Ein weiterer Baustein ist die Versorgung bei Berufsunfähigkeit oder bei Unfall. In beiden Fällen kann es unmöglich werden, die monatlichen Raten zu zahlen und die Familie steht so schon bald vor dem finanziellem Aus.

Der Schutz gegenüber dem ausführendem Bauunternehmen und eventuellen Subunternehmen sollte ebenfalls gewährleistet sein. So kann die Insolvenz des Unternehmens auch eine Bauverzögerung und im schlimmsten Fall den völligen Baustopp bedeuten. All dies bedeutet gerade für die Bauherren doppelte Belastung. Versicherungen bieten hier oft Baufertigstellungsversicherungen an. Sollte nun der Baubetrieb in Insolvenz gehen, so wird der Bauherr gemäß der Bauordnung einen finanziellen Ausgleich für die bereits geleisteten Arbeiten übernehmen. Jedoch ist er gezwungen sich schnell einen anderen ausführenden Betrieb zu suchen. Diese Betriebe kalkulieren unter Umständen mit anderen Preisen und so ist es nicht selten, dass die Bausumme nicht ausreicht. Hier greift nun die Baufertigstellungsversicherung ein und begleicht die fehlenden Beträge aus. Sogar die Gewährleistungspflicht, die der insolvente Betrieb ja nicht mehr leistet, wird von dieser Versicherung übernommen. Der Abschluss einer solchen Versicherung, obliegt dem Versicherer und dem Bauunternehmen. So gilt es vor Vertragsschluss dieses Thema anzusprechen.

Eine weitere wichtige Versicherung ist die Bauleistungsversicherung. Diese sichert alle unvorhergesehenen Schäden in und am Bauobjekt finanziell ab. Egal ob Diebstahl, Feuer, Blitz oder auch Explosionen, die Schäden können enorm sein und sollten so unbedingt abgesichert sein. Wichtig ist hierbei, dass nur fest installierte oder befestigte Teile versichert sind. Handwerkszeug fällt also nicht darunter.
Um eine genaue Analyse der Risiken zu erhalten, sollte der Weg zum Versicherungsvertreter nicht gescheut werden. Dieser kann oft sogar noch Kollegen, die auf diesem Gebiet spezialisiert sind mit einbeziehen und viele Sachverhalte können so gut geklärt werden. Ohne diese Versicherung könnte es zu erheblichen finanziellen Risiken kommen. Deshalb sollte ein Abschluss einer solchen Bauleistungsversicherung mit eingeplant werden, sowohl zeitlich als gerade auch finanziell.
 
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Vorfälligkeitsschutz - Lohnt sich das?

Vorfälligkeitsschutz - Lohnt sich das?Normalerweise stellen sich Immobilieneigentümer darauf ein, dass sie ihre Baufinanzierung bis zum Ende der Laufzeit planmäßig tilgen. Doch können Situationen eintreten, die es dem Kreditnehmer erlauben, die Summe vorzeitig zurückzuerstatten. Die Bank verlangt dann für das gekündigte Darlehen eine finanzielle Entschädigung. Gegen einen Aufpreis bieten manche Kreditinstitute an, auf diese Entschädigung zu verzichten.Vorfälligkeitsschutz - Lohnt sich das?
 

Die Schnäppchenjagd im Amtsgericht - Teil 3

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