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27.01.2010 - Baufinanzierung
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Nach dem Einzug - die Hausratversicherung

Von Stephan Scharfenorth (Scha)

 

Über eine Hausratversicherung verfügen bereits viele Haushalte. Wer in sein neues, eigenes Zuhause einzieht, sollte sich rechzeitig um die Änderung der bestehenden Versicherung kümmern. Ist noch keine Hausratpolice vorhanden, so ist ein Neuabschluss der Versicherung zu prüfen.

Neuabschluss
Mitunter entsteht das Bedürfnis eine Hausratversicherung abzuschließen erst dann, wenn man im eigenen Zuhause lebt. Auf jeden Fall ist es eine sinnvolle Entscheidung, den Versicherungsschutz zu komplettieren, denn in vielen Fällen erhöht sich der Wert des Hausrates beim Einzug in die eigenen vier Wände, etwa durch die teure Küche oder den wertvollen neuen Teppich. Die Hausratversicherung ersetzt die finanziellen Verluste bei Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Diebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind auch Aufräum-, Schätz- und Hotelkosten miteingeschlossen. Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz für alle beweglichen Sachen eines Haushalts, dazu zählen beispielsweise Möbel, Kleidung, Elektronik, Schmuck, Kunstgegenstände usw. Alle festen Gegenstände sowie das Haus oder die Wohnung sind Bestandteil der Wohngebäudeversicherung, diese muss separat abgeschlossen werden. Als Basis für die Versicherungssumme der Hausratversicherung sollte die Wohnfläche des Objektes zugrunde gelegt werden. Zwar gibt es alternativ noch die Möglichkeit, eine feste Summe zu vereinbaren, doch dies empfiehlt sich eigentlich nur bei einem Hausstand, dessen Wert deutlich über der in Abhängigkeit zur Wohnfläche errechneten Versicherungssumme liegt. Wird die Versicherungssumme auf Basis der Wohnfläche ermittelt, so gilt ein Wert von meist 650 Euro pro qm als Richtschnur, liegt der Wert des Hausrates darüber, so besteht auch noch die Möglichkeit, mehr als 650 Euro je qm zu vereinbaren. Erfolgt ein Abschluss unter Einbeziehung dieses Wertes (650 Euro pro qm), so verzichten die Versicherer im Schadensfall auf eine Überprüfung der Unterversicherung. Sie bezahlen dann die Schadenssumme in jedem Fall aus. Bei Unterversicherung hingegen wird die Schadenssumme um den Differenzbetrag zur Unterversicherungsgrenze prozentual gekürzt.

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Anpassung bestehender Vertrage
Ist bereits ein Hausratversicherungsvertrag vorhanden, so muss dieser entsprechend beim Umzug geändert und an die neue Wohnfläche angepasst werden. Eine rechtzeitige Anzeige beim Versicherer ist dazu notwendig, damit am Stichtag des Umzuges bereits der neue Versicherungsschutz greift.

Kündigung bei Zusammenzug
Ziehen zwei Partner aus getrennten Wohnung in die eigenen vier Wände zusammen, so gilt folgende Regel: der ältere Hausratvertrag bleibt bestehen, der jüngere Vertrag wird zu einem Stichtag gekündigt. Dabei spielt es erstmal keine Rolle, dass der jüngere Vertrag unter Umständen günstiger ist.
 
Kündigung und Neuabschluss
Egal aus welchen Gründen, irgendwann stellt der Versicherte fest, dass es preiswertere Hausratversicherungen gibt, und nun steht der Einzug in die eigenen vier Wände an. Als erstes sollte er dann Einblick in den Versicherungsschein werfen. Dieser kann meist mit einer Drei-Monats-Frist zum Laufzeitende gekündigt werden. Doch es gibt auch Sonderkündigungsrechte. Zieht der Versicherungsnehmer in eine andere, teurere Hausrat-Tarifzone, so besteht die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen und sich für einen neuen Versicherer zu entscheiden.

Fazit
Eine Hausratversicherung gehört zu den sinnvollen Versicherungen, es sei denn, die Einrichtungsgegenstände befinden sich auf „Jaffakisten-Niveau“. Preiswerte Angebote finden Interessierte auf praktisch allen wichtigen Versicherungsvergleichsportalen, alternativ ist ein Rabatt für die Hausratversicherung beim Anbieter der Wohngebäudeversicherung möglich.

 
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Förderprogramme Nordrhein-Westfalen - Teil 3

Förderprogramme Nordrhein-Westfalen - Teil 3Mit dem Programm „Verbesserung der Energieeffizienz“ bietet das Land eine Förderung von entsprechenden Umbaumaßnahmen für Gebäude an, die vor 1995 erbaut wurden. Hiervon können auch Eigentümer von Eigentumswohnungen profitieren. Wichtigste Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens fünf Jahre ein Förderdarlehen des Landes für die selbst bewohnte Eigentumswohnung läuft.Förderprogramme Nordrhein-Westfalen - Teil 3
 

Förderprogramme in Hamburg - Teil 1

Förderprogramme in Hamburg - Teil 1Die Hansestadt Hamburg hat ein Programm speziell für selbstgenutztes Wohneigentum auf den Weg gebracht. Mit der Hamburger Eigenheimförderung werden die Eigentümer von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen gefördert.Förderprogramme in Hamburg - Teil 1
 

Für die Zukunft gewappnet - das Passivhaus

Für die Zukunft gewappnet - das PassivhausDa die Energiepreise in Zukunft aufgrund der Rohstoffverknappung weiter steigen werden, beschäftigen sich viele Menschen mit der Frage, wie sich die Kosten langfristig im Griff halten lassen. Eine gute Möglichkeit besteht darin, sich schon beim Hausbau auf diese Situation einzustellen und ein Passivhaus ins Auge zu fassen. Auch Altbauten können inzwischen auf den Passivhausstandard getrimmt werden.Für die Zukunft gewappnet - das Passivhaus
 
 

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