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03.05.2009 - Baufinanzierung
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Kosten beim Erwerb

Von Stephan Scharfenorth (Scha)

 Viele Immobilienkäufer oder Bauherren schätzen die Kosten, die eine Immobilie verursacht, falsch ein. Denn nicht nur der Preis für das Objekt, sondern auch eine ganze Reihe von Kaufnebenkosten fallen an. Wie hoch diese insgesamt sind, hängt davon ab, ob man über einen Makler kauft und ob es sich um einen Neubau oder eine Gebrauchtimmobilie handelt.

Beim Erwerb einer Immobilie ist der Kaufpreis natürlich der größte Kostenfaktor. Kaufen Sie eine Eigentumswohnung, so fallen auch Kosten für die Grundstücksanteile an. Für die entsprechende Eintragung ins Grundbuch sind Grundbuchgebühren in Höhe von etwa 0,3 Prozent des Immobilienwerts zu entrichten. Jeder Neubau muss zudem nach Fertigstellung für die Eintragung in die amtlichen Flurkarten vermessen werden - auch diese Kosten trägt der Käufer.
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Wer das Objekt über einen Makler ersteht, zahlt diesem ein Honorar. Als Maklercourtage fällt in der Regel ein bestimmter Prozentsatz, dessen Höhe regional unterschiedlich geregelt ist, vom Kaufpreis an. Doch auch Festbeträge können vereinbart werden. In der Mehrheit der Bundesländer leisten Verkäufer und Käufer die Courtage jeweils zur Hälfte, in einigen Ländern übernimmt der Käufer die gesamte Provision. Die Courtage wird grundsätzlich fällig, wenn der Makler einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, also nicht erst bei Kaufpreiszahlung, Bezug der Immobilie oder Ähnlichem. Über die Höhe der Maklercourtage sollten Sie übrigens verhandeln, da die von Maklern geforderte "ortsübliche" Provision häufig über der tatsächlich gezahlten Courtage liegt.

Unumgänglich beim Kauf einer Immobilie sind die Kosten für den Notar, da dessen Einschaltung gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie betragen rund 1,5 Prozent des Kaufpreises und decken verschiedene Leistungen vom Kaufvertragsentwurf über die notarielle Beurkundung des Vertrags bis hin zur Einholung aller behördlichen Genehmigungen und der Überwachung der Grundbucheintragungen ab.

Beim Erwerb einer Immobilie fällt außerdem die Grunderwerbsteuer an. Sie ist quasi die Umsatzsteuer beim Grundstücksverkauf und wird ebenfalls prozentual vom Kaufpreis erhoben. Die Bundesländer dürfen den Steuersatz selbst festlegen - in der Regel beträgt er zur Zeit 3,5 Prozent, in Berlin allerdings 4,5 Prozent. Als Bemessungsgrundlage dient der Gesamtkaufpreis, bestehend aus dem Gebäude beziehungsweise der Wohnung und dem Grundstück oder dem Grundstückanteil. Nicht dazu zählen Ablösesummen für Ausstattungsgegenstände wie Einbauküchen, Teppiche oder Lampen oder Ähnliches. Deshalb sollten Sie solche Teilbeträge des Kaufpreises im Kaufvertrag extra ausweisen.

Haben Sie vor, eine gebrauchte Immobilie zu kaufen, stehen eventuell Ausgaben für Renovierungen oder Instandhaltung an, die ganz schön ins Geld gehen können. Allein für neue Fenster und Türen müssen Sie mit 10.000 bis 20.000 Euro rechnen, eine neue Heizung kann mit 3.000 bis 10.000 Euro zu Buche schlagen.

Tipp: Wollen Sie den Preis eines Immobilie ermitteln, sollten Sie von vorneherein die Kaufnebenkosten in die Rechnung einbeziehen. Diese können im ungünstigsten Fall bis zu 10 Prozent der Kaufsumme betragen, beim Kauf eines gebrauchten Objekts sogar noch mehr!
 
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