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09.05.2009 - Baufinanzierung
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In Sachsen wird Wohnraum gefördert

Von Stephan Scharfenorth (Scha)

 Der Wohnungsleerstand in Sachsen wächst. Gab es um die Jahrtausendwende noch rund 380.000 nicht genutzte Wohnungen, so liegt die Zahl im Jahre 2008 schon bei 500.000. Das heißt, etwa jede vierte Wohnung im Freistaat steht leer. Um gerade dem Leerstand in Innenstädten entgegenzuwirken, hat die Landesregierung am 17.07.2008 das Programm "innerstädtisch Wohnen" aufgelegt. Ziel dabei ist es, vor allem junge Familien zu fördern und in den Innenstädten zu halten. So kann ein Großteil der Finanzierung durch das Förderprogramm zu einem Zinssatz von 2,5 Prozent p. a. gestemmt werden.

Voraussetzungen
Der Eigentümer muss die Wohnung selbst bewohnen und ist nur förderfähig, wenn Um- Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen noch erfolgen oder es sich um einen Erstbezug nach einer Sanierungsmaßnahme handelt. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Wohngebäude vor 1949 errichtet wurde und in einem Stadtgebiet liegt. Weiterhin muss eine Baugenehmigung, ein Baubescheid oder eine Bauanzeige nach der geltenden Sächsischen Bauordnung vorliegen. Ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent der Finanzierungssumme wird vorausgesetzt. Die Sanierungsmaßnahmen müssen zudem im Einklang mit der aktuellen Energie-Einsparverordnung (ENEV) sein. Eine Doppelförderung durch ein anderes sächsisches Förderprogramm ist ausgeschlossen. Außerdem darf es innerhalb der ersten 15 Jahre keine Veränderung der Nutzung geben, beispielsweise um die Wohnung gewerblich zu nutzen.
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Darlehenshöhen innerstädtisch Wohnen
Darlehenshöhe max.
Ein-Personen-Haushalt 50.000 Euro
Zwei-Personen-Haushalt 100.000 Euro
Drei-Personenhaushalt (1 Kind) 130.000 Euro
Vier-Personenhaushalt (2 Kinder) 160.000 Euro
jedes Kind 30.000 Euro
jeder Erwachsene Familienangehörige 20.000 Euro
Einliegerwohnung f. Familieangehörige 40.000 Euro
Förderhöchstgrenze bis zu 1.000 Euro pro qm Wohnfläche

Die Förderung wird über einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt. Jährlich zahlt der Begünstigte 2,5 Zinsen, der Tilgungssatz beträgt mindestens 5 Prozent p. a., ein tilgungsfreies Jahr ist möglich. Ab einer Darlehenssumme von 50.000 Euro muss das Darlehen durch das Grundbuch im ersten Rang gesichert werden. Bei Summen über 25.000 Euro werden diese nach Baufortschritt ausbezahlt. Der Antragsteller muss das Förderprogramm grundsätzlich vor Beginn des Bauvorhabens beantragen, die Arbeiten müssen dann innerhalb der nächsten sechs Monate beginnen. Eingereicht wird der Antrag direkt bei der sächsischen Förderbank.

Folgende Vorgehensweise ist dabei zu empfehlen:
  • Suche einer geeigneten Wohnung in Innenstadtlage, notwendige (Bau-) Maßnahmen festlegen und die Kosten ermitteln und diese der Gemeinde mitteilen
  • Abschluss eines Darlehensvertrages zum Förderprogramm "innerstädtisch Wohnen"
  • Einholung von mindestens drei verschiedenen Angeboten bei verschiedenen Baudienstleistern und Bauunternehmen und Beginn der Arbeiten spätestens sechs Monate nach der Bewilligung
  • Im Folgenden wird die vereinbarte Summe nach Abschluss der Maßnahme oder nach Baufortschritt veranlasst
  • Erbringung der Verwendungsnachweise der Mittel und Bestätigung des Bauleiters/Architekten über die Durchführung der Maßnahme
Weiter Information erhalten Sie auch auf der Homepage der Sächsischen Förderbank mit einem zusätzlichen Merkblatt zum Download www.sab.sachsen.de.
 
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