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14.05.2009 - Baufinanzierung
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Geld fürs Dach - die Zusatzeinnahme

Von Eike Schulze (es)

 Mit dem Dach des eigenen Heims noch Geld verdienen, dies ist inzwischen möglich. Einige Hersteller von Solaranlagen und entsprechende Solarfonds schließen entsprechende Miet- oder Pachtverträge für Dachflächen ab. Hiervon können sowohl Eigenheimbesitzer, Vermieter als auch Betriebe profitieren.

Bedingungen für die Vermietung
Doch ganz so einfach ist es nicht, in den Genuss einer zusätzlichen Finanzspritze zu kommen. Ob es klappt, hängt vom Dach ab. Bislang gilt eine Dachfläche von 150 - 400 qm als Minimum bei einem Schrägdach. Außerdem muss das Dach natürlich den mechanischen Belastungen einer Solar- oder Photovoltaikanlage standhalten. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Dach eine Südrichtung aufweist. Auch Flachdächer eignen sich grundsätzlich, doch hier liegt die Mindestfläche bei 800 - 1.000 qm, und somit kommt das private Eigenheim kaum in Frage, es sei denn, mehrere Hauseigentümer schließen sich zusammen. Gleiches gilt ebenso für die Eigentümer von Eigentumswohnungen, diese können per Eigentümerversammlung die Dachvermietung beschließen. Da es in Deutschland sehr unterschiedliche Dachformen gibt, sollten Interessierte im Einzelfall den Berater des Dachmietunternehmens fragen, welche Mindestgröße beispielsweise für ein Walmdach gilt.

Vermietung/Verpachtung unterschiedliche Modelle
Die Anbieter von Solaranlagen offerieren unterschiedliche Modelle der Vergütung.
  • Feste Pacht/Miete: über die gesamte Laufzeit, meist 20 Jahre, wird eine gleich hohe jährliche Zahlung vereinbart
  • Variable Pacht/Miete: in Abhängigkeit von der jährlichen Sonnenscheindauer auf Basis einer gleichbleibenden Höhe der Umsatzbeteiligung
  • Einmalzahlung der Miete/Pacht bei Inbetriebnahme
  • Einmalzahlung für die ersten zehn Jahre, danach jährliche Pacht/Miete
  • Beteiligung am Solarunternehmen, das heißt, eine Beteiligung am Unternehmen auf Basis der Dachfläche und der daraus resultierenden Zahlungen. Dies entspricht einer Stillen Beteiligung mit allen unternehmerischen Risiken. Im Gegenzug findet eine jährliche Ausschüttung an der Gesamtrendite des Unternehmens statt.
Im Pacht- oder Mietvertrag wird dem Solardachbetreiber außerdem gestattet, bei technischen Problemen das Dach zu betreten. In der Regel vereinbaren beide Parteien auch, dass das Solardach im Grundbuch als Grunddienstbarkeit eingetragen wird. Auf diese Weise stellt der Betreiber sicher, dass er die Anlage 20 Jahre betreiben kann, selbst wenn das Gebäude einmal verkauft oder zwangsversteigert werden sollte. Das führt manchmal zu Problemen mit dem finanzierenden Kreditinstitut. Hier ist dann das Verhandlungsgeschick des Eigentümers gefragt.

Die entscheidende Frage für Hauseigentümer lautet: Wie viel bekomme ich für die Dachvermietung? Folgende Faktoren wirken sich darauf aus: die Größe der zur Verfügung gestellten Dachfläche, bei Schrägdächern die Neigung und die von der Region abhängige Anzahl der jährlichen Sonnenstunden. Die wichtigsten Kriterien sind dabei die Ausrichtung des Daches nach Süden und eine Neigung des Schrägdaches von rund 30 Grad. Unter diesen Voraussetzungen kann der Eigentümer rund 2 bis 4 Euro pro qm Solarfläche pro Jahr erwirtschaften - bei einer Dachfläche von beispielsweise 300 qm also insgesamt 600 bis 1.200 Euro pro Jahr - oder eine entsprechende Einmalzahlung. Vor allem an besonders sonnenreichen Standorten kann es auch mehr sein, so dass dann im Jahr auch zweistellige Renditen möglich sind.

Fazit
Interessant ist die Dachvermietung für Bauherren, die über diesen Weg Geld bekommen, das sie zusätzlich in die Finanzierung des Hauses stecken oder eine eiserne Reserve ansparen wollen. So lässt sich beispielsweise durch eine Einmalzahlung das Eigenkapital aufstocken.

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