Baufi24 Baufinanzierung

Baufi24 online Vergleich

Förderprogramme Schleswig Holstein - Teil 1

  • "Wir möchten eine flexible Baufinanzierung,
    die zu unserer Familie passt."

    Sondertilgungen, Tilgungssatzwechsel und
    flexible Darlehensbedingungen sind für
    unsere Berater keine Fremdworte.


    Das Baufi24-Partnernetzwerk verfügt bundesweit über
    mehr als 1.000 qualifizierte Berater.
  • "Ich will eine günstige Baufinanzierung
    und keine komplizierten Verträge."

    Unsere Experten ermitteln günstige Angebote
    und suchen die passende Bank für Ihre Immobilienfinanzierung.

    Das Baufi24-Partnernetzwerk verfügt bundesweit über
    mehr als 1.000 qualifizierte Berater.
  • "Mein Zinshaus muss sich rechnen."

    Unsere Finanzierungsexperten vergleichen die Angebote
    von mehr als 300 Banken für die passende Baufinanzierung.

    Das Baufi24-Partnernetzwerk verfügt bundesweit über
    mehr als 1.000 qualifizierte Berater.
  • "Wer erklärt uns, wie viel Haus
    wir uns leisten können?"

    Wir nehmen uns Zeit für Sie. Im Beratungsgespräch ermittelt der Berater Ihren finanziellen Spielraum und beantwortet alle Fragen rund um die Baufinanzierung.

    Das Baufi24-Partnernetzwerk verfügt bundesweit über
    mehr als 1.000 qualifizierte Berater.
  • "Welche Fördermittel helfen
    bei der Baufinanzierung?"

    Auf baufi24.de finden Sie einen umfangreichen Fördermittel-
    Ratgeber für günstiges Baugeld. Oder fragen Sie doch einfach
    einen unserer Berater.

    Das Baufi24-Partnernetzwerk verfügt bundesweit über
    mehr als 1.000 qualifizierte Berater.
Baufi24 ist bekannt aus Presse und TV:
%
Die Baufi24 GmbH wurde im Auftrag der WirtschaftsWoche hinsichtlich Kondtionen, Beratungs- und Servicequalität untersucht und im Gesamturteil mit sehr gut bewertet.
Objektwert Euro
Darlehen Euro
Monatsrate
inkl. 1% Tilgung*
Euro
Baufinanzierungsrechner
1 Bewertung
 

Der Baufi24 Ratgeber: Baufinanzierung & Immobilienfinanzierung

31.08.2011 - Baufinanzierung
Startseite Journal Baufinanzierung Druckansicht RSS-Feed abonnieren
 

Förderprogramme Schleswig Holstein - Teil 1

Das Land Schleswig Holstein stellt für Selbstnutzer im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung zum einen eine Förderung für die Neuschaffung von Wohnraum zur Verfügung. Diese erfolgt in Form eines äußerst zinsgünstigen Baudarlehens sowie weiterer möglicher Zusatzdarlehen.

Geförderte Vorhaben und Personen 
In Anspruch nehmen können das Programm Häuslebauer, welche einen Neubau errichten oder Käufer eines Eigenheims beziehungsweise einer Eigentumswohnung, wenn sie das Objekt innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung erwerben. Voraussetzung dabei ist, dass das Gebäude die energetischen Anforderungen des KfW Effizienzhauses 70 erfüllt. Auch wer ein Gebäude, das bislang nicht für Wohnzwecke diente, umbauen oder erweitern lässt, um dadurch unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum zu schaffen, kann ein Darlehen beantragen. Der Ausbau oder die Erweiterung eines vorhandenen Eigenheims oder einer Eigentumswohnung ist ebenfalls förderfähig, unter der Voraussetzung, dass der bisherige Wohnraum aufgrund einer eingetretenen Behinderung eines Haushaltsangehörigen für die angemessene Unterbringung des Haushalts nicht mehr ausreicht. 
Ratgeber Baufinanzierung

Der beliebte Baufi24 Ratgeber jetzt auch als Buch erhältlich

In Kooperation mit dem Haufe Verlag

Dieser Ratgeber hilft Ihnen, die Angebote am Markt zu vergleichen und zeigt den richtigen Finanzierungs- mix: für Singles, Selbstständige, Ehepaare mit Kindern oder Ältere.

Zu Amazon.de

Geförderte Personen und Fördergrenzen
Einen Antrag stellen können Haushalte mit mindestens einem Kind oder einem Schwerbehinderten sowie einzelne Schwerbehinderte, deren Einkommen festgelegte Wohnraumgrenzen nicht überschreiten. Für eine alleinerziehende Person mit Kind beträgt die Grenze beispielsweise 25.410 Euro (in einer Präferenzgemeinde 29.040 Euro), eine Familie mit einem Kind darf 28.560 Euro (in einer Präferenzgemeinde 32.640 Euro) zur Verfügung haben. Bei Familien mit mehr als drei Kindern erhöht sich die Grenze für jedes weitere zum Haushalt rechnende Kind um 5.880 Euro (in einer Präferenzgemeinde um 6.720 Euro) pro Jahr. 

Wie üblich bei der Wohnraumförderung ist auch die Einhaltung festgelegter Gesamtkosten- und Flächengrenzen Voraussetzung einer Förderung. Zudem muss der Antragsteller grundsätzlich Eigenleistungen in Höhe von 7,5 Prozent der Gesamtkosten erbringen. Als Eigenleistungen gelten zum Beispiel Kontoguthaben, Ansparsummen bei einer Bausparkasse bezahlte Grundstücke und eigene Arbeitsleistungen am zu fördernden Objekt.

Höhe des Darlehens
Die Höhe des Darlehens unterscheidet sich je nach Art und Ort des Vorhabens. 

  • Bei der Grundförderung mit Baudarlehen gelten für Städte, die als Präferenzgemeinden ausgewiesen sind, vier verschiedene Stufen. In der Regionalstufe (RS 1) beträgt das Darlehen 56.000 Euro, in der RS II 64.000 Euro und in der RS III 70.000 Euro je Eigentumsmaßnahme. In den übrigen Städten und Gemeinden stellt das Land 36.000 Euro zur Verfügung. 
  • Ein Zusatzdarlehen für behinderungsbedingte Baumaßnahmen für Schwerbehinderte gibt es in Höhe von bis zu 7.700 Euro, dieses kann sich bei schwerbehinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinden oder Hilflosen um weitere 5.100 Euro erhöhen. 

  • Für kinderreiche Familien ist in sozial dringlichen Fällen eine Erhöhung des Baudarlehens möglich.
Grundsätzlich gilt, dass die Grundförderung einschließlich eines Zusatzdarlehens für behinderungsbedingte Baumaßnahmen insgesamt nicht mehr als die Hälfte der Gesamtkosten des Vorhabens ausmachen darf.

Die Konditionen
Der Nominalzinssatz für das Darlehen beträgt 1,5 Prozent pro Jahr inklusive Verwaltungskosten. Nach 10 Jahren erhöht sich er sich um einen Prozentpunkt. Außerdem fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr von ein Prozent an. Bei Erwerb einer Gebrauchtimmobilie hängt der Nominalzinssatz von dem geplanten energetischen Zustand der Immobilie ab: für ein KfW-Effizienzhaus 70 beträgt er 1,5 Prozent, für ein KfW- Effizienzhaus 100 2,5 Prozent und für einen Altbau-Standard nach EnEV 2009 3,5 Prozent. Der Zinssatz wird nach 10 Jahren um 1 Prozent erhöht.

Augen auf beim Wohnungskauf

Augen auf beim Wohnungskauf

Wer eine Wohnung erwerben will, kauft praktisch auch das Resthaus. Dach, Keller, Treppenhaus und das Grundstück gehören immer mit dazu. Das scheint aber vielen Käufern nicht klar zu sein, ihr Augenmerk liegt vorwiegend auf der Wohnung. Das kann sich rächen.Augen auf beim Wohnungskauf
 
Darlehen mit unterschiedlichen Tilgungskonstruktionen

Darlehen mit unterschiedlichen Tilgungskonstruktionen

Die Tilgung ist einer der beiden zentralen Bausteine - neben den Hypothekenzinsen - einer Baufinanzierung. Inzwischen erkennen immer mehr Banken, aber auch Versicherer, dass Kunden individuelle Finanzierungslösungen wünschen. Darlehen mit unterschiedlichen Tilgungskonstruktionen
 
Pfusch bei Schwarzarbeit

Pfusch bei Schwarzarbeit

Trotz der Tatsache, dass Schwarzarbeit verboten ist, urteilte der Bundesgerichtshof bezüglich eines Falls mangelhafter Bauausführung zu Gunsten der Bauherren. Damit haben Bauherren die Möglichkeit, auch gegen einen Schwarzarbeiter Gewährleistungsansprüche durchzusetzen.Pfusch bei Schwarzarbeit
 
 

Baufi24.de empfehlen

Für Ihre Empfehlung haben wir Links vorbereitet, die Sie kopieren und in Ihre Website einfügen können. Linkvorlagen baufi24.de
Karriere bei Baufi24
Copyright © 2012 baufi24.de, Zinszwerge® ist eine geschützte Handelsmarke
google.com/bookmarks - baufi24.de zu Ihren Google-Favoriten hinzufügen Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen Windows Live / MSN - baufi24.de zu Ihren Favoriten hinzufügen baufi24.de zu den Favoriten Ihres Browsers hinzufügen del.icio.us - baufi24.de zu den Favoriten hinzufügen Yahoo - baufi24.de zu den Favoriten hinzufügen LinkARENA - baufi24.de zu den Favoriten hinzufügen
baufi24.de
Impressum
Banken
Hypothekenzinsen
Baufinanzierungsrechner
Mortgage Calculator
Maklerpool
Weitere Angebote:
Kostenlose Hompagetools
Partnerprogramm Baufinanzierung
Baufi24 News
Baufinanzierungen, Hausfinanzierung und Immobilienfinanzierung mit bundesweitem Preisvergleich:

Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Essen, Dortmund, Stuttgart, Düsseldorf, Bremen, Hannover, Duisburg, Leipzig, Nürnberg, Dresden, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Mannheim, Bonn, Gelsenkirchen, Karlsruhe, Wiesbaden, Münster, Mönchengladbach, Chemnitz, Augsburg, Halle, Braunschweig, Aachen, Krefeld, Kiel, Magdeburg, Oberhausen, Lübeck, Freiburg, Hagen, Erfurt, Rostock, Kassel, Saarbrücken, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (NRW), Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Berlin, Bremen, Hamburg,