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Der Baufi24 Ratgeber: Baufinanzierung & Immobilienfinanzierung

30.07.2011 - Baufinanzierung
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Förderprogramme Sachsen – Teil I

Für Bauherren und Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, stellt das Land Sachsen zinsgünstige Darlehen bereit. Zuständiges Institut für die Förderung ist die Sächsische Aufbaubank (SAB). 

KfW-Wohneigentumsprogramm mit zusätzlicher SAB-Förderung
Mit diesem Darlehen fördert die Bank den Kauf oder Bau von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Es gelten die Konditionen des KfW-Wohneigentumsprogramms, jedoch vergünstigt die SAB-Bank die Zinssätze der KfW in den ersten zehn Jahren um 0,5 %. 
Die Höhe des Darlehens kann bis zu 30 % der Gesamtkosten für die Immobilie bis zu einer Obergrenze von 100.000 Euro betragen. Die Zinsbindungszeit beträgt 10 oder 15 Jahre, die Laufzeit maximal 35 Jahre bei mindestens einem oder höchstens fünf tilgungsfreien Jahren. 
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Programm „Innerstädtisch Wohnen“
Um dem Leerstand in Innenstädten entgegenzuwirken, hat das Land Sachsen das Programm «innerstädtisch Wohnen» aufgelegt. In Anspruch nehmen können es Erwerber oder Bauherren von selbstgenutztem Wohneigentum.

Voraussetzungen
Die Bank fördert sowohl den Neubau als auch den Erwerb eines bestehenden Wohngebäudes bzw. einer Eigentumswohnung in einem bestehenden Haus. Für einen Neubau gibt es das Darlehen jedoch nur, wenn das Haus eine Baulücke schließt oder auf einer Freifläche errichtet wird, die dem städtebaulichen Lückenschluss dient. Vorhandene Gebäude müssen in einem Stadtgebiet liegen, das vor 1949 erschlossen und bebaut wurde. Darüber hinaus ist auch der Kauf eines zur Umnutzung vorgesehenen Gebäudes förderfähig, vorausgesetzt die Um-, Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen erfolgen noch oder der Eigennutzer bezieht die Immobilie nach einer Sanierungsmaßnahme zu ersten mal. 
Für die Vergabe des Darlehens setzt die Bank voraus, dass der Antragsteller einen Eigenanteil von 20 % der Finanzierungssumme erbringt. Bei Sanierungsmaßnahmen an bestehendem Wohnraum müssen die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in der jeweils geltenden Fassung übertroffen werden. 

Förderung und Konditionen
Die Förderung besteht verpflichtend aus zwei Darlehen: einem öffentlichen Darlehen kombiniert mit einem Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm (in Höhe von mindestens 30% des Fremdfinanzierungsbedarfs des Antragstellers) – beide vergibt die Sächsische Aufbaubank. 

Die Darlehenshöhen des öffentlichen Darlehens sind je nach den zum Haushalt gehörenden Personen gestaffelt. Die Grundförderung liegt bei 50.000 Euro, für jedes zum Haushalt gehörende Kind sowie für eine Einliegerwohnung für Familienangehörige gibt es weitere 35.000 Euro. Die Bank gewährt das Darlehen über einen Zeitraum von 20 Jahren. Jährlich zahlt der Begünstigte Zinsen, für Haushalte mit Kindern wird der Zinssatz um 0,5% gesenkt, höchstens jedoch auf 1%. Ein tilgungsfreies Jahr sowie Sondertilgungen sind möglich. Für das KfW-Wohneigentumsdarlehen gelten dieselben Konditionen wie beim oben beschriebenen KfW-Wohneigentumsdarlehen mit zusätzlicher SAB-Förderung.

Sächsisches Energiespar-Darlehen
Mit diesem Darlehen fördert das Land Sachsen die Durchführung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden. Die geltenden Zinssätze sind extrem günstig. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören die Optimierung der Wärmedämmung, die Verwendung erneuerbarer Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz. Der Antragsteller kann ein Darlehen über 90 % der Gesamtkosten erhalten, wenn die Maßnahmen umgesetzt werden, allerdings ist die Summe auf 50.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Zahlt der Darlehensnehmer einen Teil der Summe oder den ganzen Betrag vorzeitig zurück, so fällt dafür keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Für die energetische Bewertung des Gebäudes gibt es einen Zuschuss von 500 Euro je Wohneinheit.
 

Förderprogramme Nordrhein-Westfalen Teil 1

Förderprogramme Nordrhein-Westfalen Teil 1

Nordrhein-Westfalen hat ein Programm speziell für den Erwerb von Eigentumswohnungen oder Häusern zur Selbstnutzung aufgelegt. Im Fokus der Förderung sind Familien mit einem oder mehreren Kindern oder Schwerbehinderte, die auch als Einzelperson gefördert werden können. Auch Lebensgemeinschaft, die diese Bedingungen erfüllen, fallen unter das Programm, welches es in den Varianten A und B gibt.Förderprogramme Nordrhein-Westfalen Teil 1
 
Urteil zu Informationspflichten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft

Urteil zu Informationspflichten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft

Vor einer Beschlussfassung über eine konkrete Modernisierungsmaßnahme sind den Eigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Informationen über die für sie wesentlichen Entscheidungskriterien mitzuteilen. Geschieht dies nicht, sind gefasste Beschlüsse ungültig.Urteil zu Informationspflichten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft
 
Baufinanzierung: Rheinland-Pfalz hilft Eigenkapitalbedürftigen

Baufinanzierung: Rheinland-Pfalz hilft Eigenkapitalbedürftigen

Viele Häuslebauer oder Erwerber haben das Problem, genügend Eigenkapital für eine Finanzierung aufzubringen. Banken legen aufgrund verschärfter Richtlinien inzwischen mehr Wert auf eine ausreichende Eigenkapitalbasis, sodass gerade Bauvorhaben von Durchschnittsverdienern gefährdet sind. Hier möchte die Investitions – und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Abhilfe schaffen.Baufinanzierung: Rheinland-Pfalz hilft Eigenkapitalbedürftigen
 
 

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