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Der Baufi24 Ratgeber: Baufinanzierung & Immobilienfinanzierung

07.09.2009 - Baufinanzierung
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Förderprogramme Saarland - Teil 1

Im Saarland finanziert die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) die Bauförderung. Diese vergibt an Privatpersonen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für die Errichtung, den Erwerb sowie den Umbau oder die Erweiterung von Immobilien ein zinsgünstiges Darlehen.

Geförderte Vorhaben und Personen
Gegenstand der Förderung ist der Neubau und Ersterwerb von Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen sowie selbstgenutzten Wohnungen in Zweifamilienhäusern. Die nicht zur Selbstnutzung vorgesehene Wohnung in Zweifamilienhäusern wird nicht gefördert. Außerdem gibt es Darlehen für Aus- und Umbauten sowie Erweiterungen, wenn diese Maßnahmen das Gebäude auf Dauer wieder zu Wohnzwecken nutzbar machen, dadurch neuer oder erweiterter Wohnraum geschaffen oder Wohnraum an geänderte Wohnbedürfnisse angepasst wird. Der reine Erwerb von vorhandenem Wohnraum wird dagegen nicht unterstützt. Es werden nur Vorhaben gefördert, die in Stadterneuerungsgebieten (der so genannten "Besonderen Gebietskulisse") liegen.

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Gefördert werden Privathaushalte, die jeweils die Einkommensgrenze des § 9 Abs. 2 WoFG um nicht mehr als 50 Prozent überschreiten.

Voraussetzungen
Die förderbare Wohnfläche für einen vier Personen Haushalt beträgt 90 m², sie erhöht oder ermäßigt sich um jeweils 10 m² je Person, wenn zum Haushalt mehr oder weniger als vier Personen gehören. Insgesamt darf die Fläche des Wohnraums 156 m² nicht übersteigen. Bei Zweifamilienhäusern darf die Gesamtwohnfläche nicht über 240 m² liegen und keine der Wohnungen größer als 156 m² sein. Eine Überschreitung dieser Grenzen ist bei Haushalten mit mehr als vier Haushaltsangehörigen um 15 m² je weiterem Haushaltsangehörigen möglich.

Mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten des Vorhabens muss der Antragsteller aus eigenen Mitteln finanzieren. Diese können sich zusammensetzen aus: eigenen Geldmitteln und Guthaben, dem Wert des vorhandenen Baugrundstücks, dem Wert verwendeter Gebäudeteile nach Abzug der Belastungen, Eigenleistungen. Außerdem muss dem Haushalt des Bauherrn zur Bestreitung des Lebensunterhalts noch genügend verfügbares Einkommen zur Verfügung stehen – für die ersten zwei Personen im Haushalt mindestens 815 Euro
monatlich und für jede weitere Person 200 Euro.

Höhe des Darlehens
Das Darlehen wird in Höhe von bis zu 30 % der Gesamtkosten und abhängig von der Art der Maßnahme und der Haushaltsgröße gewährt. Bei Neubau und Ersterwerb beträgt es bis zu 500 Euro und bei Ausbau, Umbau und Erweiterung durch wesentliche Baumaßnahmen bis zu 400 Euro je Quadratmeter förderbarer Wohnfläche. Für einen Haushalt mit vier Personen ergibt sich bei Neubauten so ein Höchstbetrag von 45.000 Euro und bei Aus- oder Umbauten von 36.000 Euro. Für Haushalte mit behinderten Menschen kann das Darlehen um bis zu 15.000 Euro erhöht werden, wenn wegen der Behinderung spezielle Baumaßnahmen erforderlich sind.

Die Konditionen
Die Saarländische Investitionskreditbank legt bei Kreditauszahlung einen Zinssatz fest, derzeit beträgt er effektiv 1,92 Prozent, welcher für die gesamte Laufzeit des Darlehens festgeschrieben ist. Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre. Ausgezahlt wird das Darlehen zu 100 Prozent, die Auszahlung erfolgt in einer Summe. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in monatlich gleich bleibenden Annuitäten. Da die SIKB-Kredite in der Regel für Finanzierungen im nachrangigen Beleihungsraum vergeben werden, kann eine Absicherung durch nachrangige Grundschulden erfolgen.
 
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