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01.08.2011 - Baufinanzierung
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Förderprogramme Rheinland-Pfalz

Von Stephan Scharfenorth (Scha)

 
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt im Rahmen der Wohnraumförderung den Kauf, den Bau und die Modernisierung von selbst genutzten Häusern und Wohnungen. In Rheinland-Pfalz finanziert die Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz die Bauförderung.

Finanzierung von selbst genutztem Wohnraum
Gefördert werden der Neubau und Ersterwerb von Wohnraum, der Ankauf bestehender Wohnungen (auch der bisher zur Miete bewohnten Wohnung) sowie der Aus- und Umbau und die Erweiterung von selbst genutzten Wohnungen.
In Anspruch nehmen können die Förderung Haushalte (Familien, Lebenspartnerschaften, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinstehende), welche jeweils die Einkommensgrenze des § 9 Abs. 2 WoFG um höchstens 50 % überschreiten. Die Obergrenze ist dabei der höchsten Mietstufe vorbehalten.
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Förderung
Die Förderung besteht in der Zusage des Landes, sicherzustellen, dass die Hausbank dem Antragsteller für die Laufzeit von 15 Jahren ein zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen bereitstellt. Für das begünstigte Darlehen übernimmt das Land eine Ausfallbürgschaft. Sie gilt aber nur für das Darlehenskapital, nicht jedoch für die Nebenleistungen (zum Beispiel Zinsen einschließlich Säumniszinsen, Abschlussgebühren und Ähnliches). Die Höhe des geförderten Darlehens ist abhängig vom Haushaltseinkommen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Die Höhe des geförderten Grunddarlehens beträgt je nach Höhe des Einkommens zwischen 5.000 – 8.000 Euro pro Person, respektive zwischen 3.000 – 4.000 Euro pro Kind. Das Darlehen kann bei Gebieten mit erhöhter Miete noch um weitere 10.000 Euro aufgestockt werden. Diese Summe gilt auch als Erhöhungsbetrag bei Schwerbehinderten.

Konditionen
Die Zinssätze hängen von der Höhe des Einkommens des Antragstellers ab. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 15 Jahre. Am niedrigsten sind die Zinssätze, wenn das Haushaltseinkommen nicht höher liegt als die gültigen Einkommensgrenzen, etwas höher liegen sie für Haushalte, welche die Einkommensgrenze übersteigen (maximal bis 50 %). Zudem sind die Zinsen zeitlich gestaffelt – eine Erhöhung gilt jeweils ab dem 6. und dem 11. Jahr der Laufzeit. Das Darlehen ist vertraglich mit mindestens 1 % zu tilgen.

Modernisierung Wohneigentum/Mietwohnungen
Mit diesem Programm fördert das Bundesland Rheinland-Pfalz die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum und von Mietwohnungen.
Folgende Maßnahmen werden mit einem Darlehen gefördert:
  • nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts
  • Energiesparende Maßnahmen
  • Maßnahmen zur Nutzung alternativer und regenerativer Energien
  • Beratungs- und Planungskosten.
Bestimmte Maßnahmen (z. B. zur nachhaltigen Einsparung von Energie und Wasser, zur Nutzung alternativer und regenerativer Energien, zur Energieeinsparung, für barrierefreies Wohnen usw.) werden mit einem Investitionszuschuss gefördert.

Eine Förderung erhalten können Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum, welche die Einkommensgrenzen des § 9 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) um nicht mehr als
60 % übersteigen, sowie Eigentümer von Mietwohnungen, welche bestimmte Anfangsmieten nach Abschluss der Arbeiten einhalten.

Förderung 
Die Förderung besteht in der Zusage des Landes sicherzustellen, dass die Hausbank dem Antragsteller für die Laufzeit von 15 Jahren ein zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen bereitstellt. Die Höhe des Darlehens beträgt je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche 460 Euro, darf jedoch nicht höher liegen als die durch Kostenvoranschlag belegten Investitionskosten.

Wer berechtigt ist, kann einen Zuschuss von 25 % der förderfähigen Kosten erhalten. Dies ist möglich, wenn für eine Wohnung mindestens 2.000 Euro und höchstens 10.000 Euro förderfähige Kosten anfallen. Die Höhe des maximal zulässigen Förderbetrags beträgt 2.500 Euro. Eine erneute Förderung derselben Wohnung für eine andere Modernisierungsmaßnahme ist frühestens nach Ablauf des dritten Kalenderjahres, das auf den Abschluss der baulichen Maßnahme folgt, zulässig.

Konditionen 
Der Förderzeitraum für das zinsvergünstigte Darlehen beträgt maximal fünfzehn Jahre. Die Zinssätze liegen bis zum 5. Jahr bei 2,5 Prozent pro Jahr und steigen jeweils im 6. und 11. Jahr an. Das Darlehen ist vertraglich mit mindestens 1 % zu tilgen. Das Land verbürgt dieses Darlehen. 

 
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Zinskosten senken

Zinskosten senkenUm die monatlichen Zahlungen an die Bank möglichst gering zu halten, sollten Sie als Selbstnutzer versuchen, die Zinskosten für ihr Fremdkapital zu minimieren. Es gibt einige Möglichkeiten, das zu erreichen. Überprüfen Sie bereits in der Vorbereitungsphase der Finanzierung, ob Sie diese nutzen können.Zinskosten senken
 

Haus und arbeitslos - was tun?

Haus und arbeitslos - was tun?Durch die Finanzkrise des Jahres 2008 ist zu erwarten, dass die Arbeitslosenzahlen in diesem und auch wahrscheinlich im nächsten Jahr weiter ansteigen. Wer noch eine Immobilie zu finanzieren hat und befürchtet, er könnte von Arbeitslosigkeit betroffen sein, der sollte frühzeitig handeln.Haus und arbeitslos - was tun?
 

Pflichten bei Eigenleistungen am Bau

Pflichten bei Eigenleistungen am BauWer beim Bau eines neuen Hauses oder der Sanierung beziehungsweise Modernisierung von Altbauten Geld sparen möchte, kann durch Eigenleistung eine Vielzahl handwerklicher Tätigkeit erbringen. Natürlich ist Voraussetzung, dass ein gewisses handwerkliches Geschick vorhanden ist.Pflichten bei Eigenleistungen am Bau
 
 

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