Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt im Rahmen der Wohnraumförderung den Kauf, den Bau und die Modernisierung von selbst genutzten Häusern und Wohnungen. In Rheinland-Pfalz finanziert die Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz die Bauförderung.
Finanzierung von selbstgenutztem Wohnraum
Gefördert werden der Neubau und Ersterwerb von Wohnraum, der Ankauf bestehender Wohnungen (auch der bisher zur Miete bewohnten Wohnung) sowie der Aus- und Umbau und die Erweiterung von selbstgenutzten Wohnungen.
In Anspruch nehmen können die Förderung Haushalte (Familien, Lebenspartnerschaften, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinstehende), welche jeweils die Einkommensgrenze des § 9 Abs. 2 WoFG um höchstens 30 % überschreiten.
Förderung
Die Förderung besteht in der Zusage des Landes, sicherzustellen, dass die Hausbank dem Antragsteller für die Laufzeit von 15 Jahren ein zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen bereitstellt. Für das begünstigte Darlehen übernimmt das Land eine Ausfallbürgschaft. Sie gilt aber nur für das Darlehenskapital, nicht jedoch für die Nebenleistungen (zum Beispiel Zinsen einschließlich Säumniszinsen, Abschlussgebühren und Ähnliches).
Die Höhe des geförderten Darlehens ist abhängig vom Haushaltseinkommen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann sich das Darlehen erhöhen.
Konditionen
Die Zinssätze hängen von der Höhe des Einkommens des Antragstellers ab. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 15 Jahre. Am niedrigsten sind die Zinssätze, wenn das Haushaltseinkommen nicht höher liegt als die gültigen Einkommensgrenzen, etwas höher liegen sie für Haushalte, welche die Einkommensgrenze übersteigen (maximal bis 30 %). Zudem sind die Zinsen zeitlich gestaffelt – eine Erhöhung gilt jeweils ab dem 6. und dem 11. Jahr der Laufzeit. Das Darlehen ist vertraglich mit mindestens 1 % zu tilgen.
Modernisierung
Mit diesem Programm fördert das Bundesland Rheinland-Pfalz die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum und von Mietwohnungen.
Folgende Maßnahmen werden mit einem Darlehen gefördert:
- nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts
- Energiesparende Maßnahmen
- Maßnahmen zur Nutzung alternativer und regenerativer Energien
- Beratungs- und Planungskosten.
Bestimmte Maßnahmen (z.B. zur nachhaltigen Einsparung von Energie und Wasser, zur Nutzung alternativer und regenerativer Energien, zur Energieeinsparung, für barrierefreies Wohnen usw.) werden mit einem Investitionszuschuss gefördert.
Eine Förderung erhalten können Eigentümer selbst genutzten Wohneigentum, welche die Eigenkommensgrenzen des § 9 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) um nicht mehr als
60 % übersteigen, sowie Eigentümer von Mietwohnungen, welche bestimmte Anfangsmieten nach Abschluss der Arbeiten einhalten.
Förderung
Die Förderung besteht in der Zusage des Landes sicherzustellen, dass die Hausbank dem Antragsteller für die Laufzeit von 15 Jahren ein zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen bereitstellt. Die Höhe des Darlehens beträgt je Quadratmeter förderfähiger
Wohnfläche 460 Euro, darf jedoch nicht höher liegen als die durch Kostenvoranschlag belegten Investitionskosten.
Wer berechtigt ist, kann einen Zuschuss von 25 % der förderfähigen Kosten erhalten. Dies ist möglich, wenn für eine Wohnung mindestens 2.000 Euro und höchstens
10.000 Euro förderfähige Kosten anfallen. Die Höhe des maximal zulässigen Förderbetrags
beträgt 2.500 Euro. Eine erneute Förderung derselben Wohnung für eine andere Modernisierungsmaßnahme ist frühestens nach Ablauf des dritten Kalenderjahres, das auf den Abschluss der baulichen Maßnahme folgt, zulässig.
Konditionen
Der Förderzeitraum für das zinsvergünstigte Darlehen beträgt maximal fünfzehn Jahre. Die Zinssätze liegen bis zum 5. Jahr bei 2,5 Prozent pro Jahr und steigen jeweils im 6. und 11. Jahr an. Das Darlehen ist vertraglich mit mindestens 1 % zu tilgen. Das Land verbürgt dieses Darlehen.