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31.07.2011 - Baufinanzierung
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Förderprogramme Nordrhein-Westfalen - Teil 3

Von Stephan Scharfenorth (Scha)

 

Mit dem Programm „Verbesserung der Energieeffizienz“ bietet das Land eine Förderung von entsprechenden Umbaumaßnahmen für Gebäude an, die vor 1995 erbaut wurden. Hiervon können auch Eigentümer von Eigentumswohnungen profitieren. Wichtigste Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens fünf Jahre ein Förderdarlehen des Landes für die selbst bewohnte Eigentumswohnung läuft. Ohne eine bestehende Förderung gibt es also kein weiteres Darlehen. Die zweite Voraussetzung: Es muss sich um preisgebundene Sozialwohnungsbestände handeln. 

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Unterstützt werden Maßnahmen, die für eine nachhaltige Verbesserung der Energieeffizienz sorgen. Ziel des Landes dabei ist es, den Klimaschutz zu stärken. Zum einen gibt es die Förderung für Vorhaben, die insbesondere den Energieverlust reduzieren, hierzu zählen insbesondere die Wärmedämmung der Außen- und einen Teil der Innenwände (oberste Geschossdecke), mechanische Lüftungen sowie entsprechende Fenster. Zum anderen werden Anlagen, die alternative Energieerzeugung wie zum Beispiel solarthermische Anlagen ermöglichen, gefördert. Sollten aufgrund der umfangreichen Modernisierungsarbeiten auch weitere Instandsetzungsmaßnahmen notwendig werden, so stehen auch hierfür Mittel aus dem Fördertopf zur Verfügung. Außerdem muss nach Abschluss der Arbeiten ein Energieausweis erstellt werden, welcher die Wirksamkeit der Maßnahmen dokumentiert. Drei der genannten Maßnahmen sind dabei in Kombination auszuführen. Zudem müssen die neuesten Energiestandards (jetzt noch ENEV 2009) eingehalten werden. Neue Fenster ohne eine gleichzeitige Außendämmung sind nur förderfähig, wenn gleichzeitig eine mechanische Lüftungsanlage eingebaut wird. Ein Nachweis hierzu muss von einem Gutachter ausgestellt werden.

Förderung
Die Darlehenshöhe beträgt maximal 40.000 Euro pro Wohneinheit, höchstens jedoch 80 Prozent der gesamten Baukosten. Der Eigentümer muss demnach einen Eigenkapitalanteil von 20 Prozent einbringen. Allerdings haben sich die Rahmenbedingungen gegenüber der letzten Programmversion verbessert. Es gilt eine Bagatellegrenze von 2.500 Euro, unter der kein Darlehen bewilligt wird. 40 Prozent des Darlehens zahlt die NRW-Bank bei Maßnahmenbeginn und den anderen Teil nach Fertigstellung aus.

Konditionen
In den ersten 10 Jahren betragen die Darlehenszinsen 0,5 Prozent, ab dem 10. Jahr gegebenenfalls dem 15. Jahr 6 Prozent. Die anfängliche Tilgung ist auf 2 Prozent festgesetzt, die Verwaltungsgebühren belaufen sich auf einmalig 0,4 Prozent, danach jährlich auf 0,5 Prozent, jeweils bezogen auf die Darlehenssumme. Wurde das Darlehen zu mehr als 50 Prozent getilgt, wird die Verwaltungsgebühr auf die hälftige Darlehenssumme reduziert.

Fazit
Wer einen energieeffizienten Umbau seiner Eigentumswohnung über diesen Weg anstrebt, der kann dies nur gemeinsam mit allen Miteigentümern tun. Hierzu ist es notwendig, einen entsprechenden Antrag bei der nächsten Eigentümerversammlung einzubringen, um per Beschluss die Maßnahmen zu veranlassen. In diesem Fall reicht die Eigentümergemeinschaft den Antrag auf Förderung bei der dafür zuständigen Bewilligungsbehörde ein. Probleme könnte es allerdings geben, wenn nicht alle Eigentümer früher ein Förderdarlehen erhalten haben oder vorhandene Darlehen keine fünf Jahre mehr laufen.

 

 
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