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baufi24 online Vergleich:Förderprogramme Nordrhein-Westfalen - Teil 2 |
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Förderprogramme Nordrhein-Westfalen - Teil 2
Baufinanzierung - Baufi Journal, News und Wissenswertes
| 07.09.2009 - Baufinanzierung |
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Förderprogramme Nordrhein-Westfalen - Teil 2Von Eike Schulze (es) Mit dem Programm „Bau oder Kauf einer neuen Immobilie“ fördert das Land Familien, Lebenspartnerschaften mit Kind und Behinderte. Dabei sind die Rahmenbedingungen für das Einkommen und die freibleibenden Einkünfte zum Lebensunterhalt mit denen vergleichbar, die für das in Teil 1 beschriebene Programm „Kauf einer gebrauchten Immobilie“ festgelegt sind. Ebenso gilt dies Programm nur für Selbstnutzer, und auch der Eigenanteil ist identisch. Das Programm steht für Antragsteller in zwei Varianten bereit: Fördermodell A und B.
Das Förderprogramm „Bau oder Kauf einer neuen Immobilie“
Eine Unterstützung durch das Land erhalten Bauherren von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, wenn es sich um den erstmaligen Bau oder Erwerb nach Baufertigstellung handelt. Eine Fördermöglichkeit besteht auch für Erwerber von schlüsselfertigen Häusern innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung. Nicht Bestandteil der Förderung sind Eigentumswohnungen in Hochhäusern, Objekte, die die Bewilligungsbehörde nicht als angemessen einstuft und Immobilien, in denen Schlafräume und Kinderzimmer kleiner als 10 qm sind. Eigenleistungen können als Geldmittel (mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten) oder als Grundstück, das vollständig Eigentum des Bauherren sein muss, eingebracht werden. Wichtig ist auch: Die Antragstellung muss vor Baubeginn oder Notartermin erfolgen, ansonsten entfällt die Förderung.
Darlehenshöhe
Die Darlehenshöhe des Programms staffelt sich nach den Modellen A und B und den Kategorien für Gemeinden (K1 – K3). Kategorie 1 sind vorwiegend Orte im ländlichen Raum, K2 meist mittelgroße und Großstädte, K3 besonders Städte im Ruhrgebiet und in den Bereichen Düsseldorf und Köln. Die Objekte werden nur gefördert, wenn sie mindestens den neuen Energiestandards der ENEV entsprechen. Dies bedeutet zum einen eine Begrenzung des Jahresprimärenergiebedarfs auf 60 kWh pro qm Gebäudenutzfläche und zum anderen, dass der Wärmeverlust den Höchstwert nach Energieeinsparverordnung um mindestens 30 Prozent unterschreiten muss. Folgende maximale Darlehenssummen sind denkbar:
Modell A Modell B
Grundpauschale K 1 - 60.000 EUR Grundpauschale K 1 - 35.000 EUR
Grundpauschale K 2 - 65.000 EUR Grundpauschale K 2 - 45.000 EUR
Grundpauschale K 3 - 75.000 EUR Grundpauschale K 3 - 55.000 EUR
Für beide Modelle:
Kinderbonus 5.000 EUR je Kind
Stadtbonus 20.000 EUR (nur bestimmte Orte)
erhöhter Stadtbonus 25.000 EUR (nur bestimmte Orte)
Das Starterdarlehen in Höhe von 12.000 Euro wird nur beim Programmmodell A gewährt. Beispielsweise kann ein Vier-Personen-Haushalt in der Region K 3 ein maximales Darlehen beim Modell A in Höhe von 110.000 Euro erhalten.
Auch die Darlehenskonditionen unterscheiden sich je nach Modell. Zins und Tilgung sind dabei identisch wie schon in Teil 1 beim Programm „Kauf einer gebrauchten Wohnung“ dargestellt. Der Auszahlungsbetrag des Gesamtdarlehens beläuft sich auf 99,6 Prozent, da die einmalige Verwaltungsgebühr von 0,4 Prozent sofort einbehalten wird. Die Antragstellung für das Programm erfolgt über die zuständige Bewilligungsbehörde des Kreises oder der Stadt.
Fazit
Über dieses Programm stellt das Land Nordrhein-Westfalen einen ordentlichen Betrag zur Finanzierung bereit. Jedoch ist der Förderrahmen recht anspruchsvoll, so dass die Finanzierung sich zwar lohnt, jedoch die Finanzierungskosten nicht so günstig sind wie in den meisten anderen Bundesländern. Deshalb sollte der Bauherr oder Immobilienkäufer vor Abschluss der Darlehensverträge auch überprüfen, ob es nicht andere Förderprogramme beispielsweise der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt, die günstiger sind.
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Das BGB - Rechtliches für Darlehensnehmer Wer einen Kreditvertrag abschließt, der hat damit auch gesetzlich geregelte Rechte und Pflichten. Diese Gesetze sind dann wirksam, wenn im Kreditvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Das BGB - Rechtliches für Darlehensnehmer Kosten beim Erwerb Viele Immobilienkäufer oder Bauherren schätzen die Kosten, die eine Immobilie verursacht, falsch ein. Denn nicht nur der Preis für das Objekt, sondern auch eine ganze Reihe von Kaufnebenkosten fallen an. Wie hoch diese insgesamt sind, hängt davon ab, ob man über einen Makler kauft und ob es sich um einen Neubau oder eine Gebrauchtimmobilie handelt. Kosten beim Erwerb Bausparen lohnt sich immer noch Auch wenn in den letzten Jahren große Einschnitte gemacht wurden bei der staatlichen Förderung, Bausparen lohnt sich immer noch. Anders sieht es jedoch mit den damit zusammen hängenden Krediten der Bausparkassen aus. Diese lohnen sich oft nicht, da sie meistens eine Zinsbindung über viele Jahre hinweg haben. Diese Zinsbindung kann einem Kreditnehmer jedoch sehr übel mitspielen, wenn in Deutschland die Zinsen für Kredite fallen, der aufgenommene Kredit aber immer noch einen hohen Zinssatz hat. Bausparen lohnt sich immer noch
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