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31.07.2011 - Baufinanzierung
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Förderprogramme Nordrhein-Westfalen - Teil 2

Von Stephan Scharfenorth (Scha)

 

Mit dem Programm „Bau oder Kauf einer neuen Immobilie“ fördert das Land Familien, Lebenspartnerschaften mit Kind und Behinderte. Dabei sind die Rahmenbedingungen für das Einkommen und die freibleibenden Einkünfte zum Lebensunterhalt mit denen vergleichbar, die für das in Teil 1 beschriebene Programm „Kauf einer gebrauchten Immobilie“ festgelegt sind. Ebenso gilt dies Programm nur für Selbstnutzer, und auch der Eigenanteil ist identisch. Das Programm steht für Antragsteller in zwei Varianten bereit: Fördermodell A und B.  

Das Förderprogramm „Bau oder Kauf einer neuen Immobilie“
Eine Unterstützung durch das Land erhalten Bauherren von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, wenn es sich um den erstmaligen Bau oder Erwerb nach Baufertigstellung handelt. Eine Fördermöglichkeit besteht auch für Erwerber von schlüsselfertigen Häusern innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung. Eigentumswohnungen sind ebenso förderwürdig, sofern sich diese nicht in Hochhäusern befinden. Nicht Bestandteil der Förderung sind Objekte, die die Bewilligungsbehörde nicht als angemessen einstuft und Immobilien, in denen Schlafräume und Kinderzimmer kleiner als 10 qm sind und die nicht bestimmten Energiestandards genügen. Eigenleistungen können als Geldmittel oder als Grundstück, das vollständig im Eigentum des Bauherren sein muss, eingebracht werden. Als Geldmittel müssen mindestens 7,5 Prozent der Eigenleistung zur Verfügung gestellt werden. Wichtig ist auch: Die Antragstellung muss vor Baubeginn oder Notartermin erfolgen, ansonsten entfällt die Förderung.
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Darlehenshöhe
Die Darlehenshöhe des Programms staffelt sich nach den Modellen A und B und den Kategorien für Gemeinden (K1 – K3). Kategorie 1 sind vorwiegend Orte im ländlichen Raum, K2 meist mittelgroße und Großstädte, K3 besonders Städte im Ruhrgebiet und in den Bereichen Düsseldorf und Köln. Die Objekte werden nur gefördert, wenn sie mindestens den neuen Energiestandards der ENEV entsprechen. Dies bedeutet zum einen eine Begrenzung des Jahresprimärenergiebedarfs auf 60 kWh pro qm Gebäudenutzfläche und zum anderen, dass der Wärmeverlust den Höchstwert nach Energieeinsparverordnung um mindestens 30 Prozent unterschreiten muss. Folgende maximale Darlehenssummen sind denkbar:

Modell A      Modell B

Grundpauschale K 1  - 40.000 EUR   Grundpauschale K 1  - 32.000 EUR

Grundpauschale K 2  - 60.000 EUR   Grundpauschale K 2  - 48.000 EUR

Grundpauschale K 3  - 70.000 EUR   Grundpauschale K 3  - 56.000 EUR

Für beide Modelle:

Kinderbonus 5.000 EUR je Kind

Stadtbonus 15.000 EUR (nur bestimmte Orte)

erhöhter Stadtbonus 20.000 EUR (nur bestimmte Orte)

Starterdarlehen in Höhe von 10.000 Euro

Beispielsweise kann ein Vierpersonenhaushalt in der Region K 3 ein maximales Darlehen beim Modell A in Höhe von 110.000 Euro erhalten.

Auch die Darlehenskonditionen unterscheiden sich je nach Modell. Zins und Tilgung sind dabei identisch wie schon in Teil 1 beim Programm „Kauf einer gebrauchten Wohnung“ dargestellt. Der Auszahlungsbetrag des Gesamtdarlehens beläuft sich auf 99,6 Prozent, da die einmalige Verwaltungsgebühr von 0,4 Prozent sofort einbehalten wird. Die Antragstellung für das Programm erfolgt über die zuständige Bewilligungsbehörde des Kreises oder der Stadt.

Fazit
Über dieses Programm stellt das Land Nordrhein-Westfalen einen ordentlichen Betrag zur Finanzierung bereit. Jedoch ist der Förderrahmen recht anspruchsvoll, sodass die Finanzierung sich zwar lohnt, jedoch die Finanzierungskosten nicht so günstig sind wie in den meisten anderen Bundesländern. Deshalb sollte der Bauherr oder Immobilienkäufer vor Abschluss der Darlehensverträge auch überprüfen, ob es nicht andere Förderprogramme beispielsweise der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt, die günstiger sind.

Teil 3: Förderprogramme Nordrhein-Westfalen - Teil 3

 
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