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10.08.2009 - Baufinanzierung
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Förderprogramme Nordrhein-Westfalen Teil 1

Von Eike Schulze (es)

 

Nordrhein-Westfalen hat ein Programm speziell für den Erwerb von Eigentumswohnungen oder Häusern zur Selbstnutzung aufgelegt. Im Fokus der Förderung sind Familien mit einem oder mehreren Kindern oder Schwerbehinderte, die auch als Einzelperson gefördert werden können. Auch Lebensgemeinschaft, die diese Bedingungen erfüllen, fallen unter das Programm, welches es in den Varianten A und B gibt.

Das Förderprogramm "Kauf einer gebrauchten Immobilie"
Es gibt mehrere Fördervoraussetzungen für das Programm. Eine Förderung ist nur möglich, wenn ein Kind im Haushalt mitlebt, das noch kein eigenes Einkommen erwirtschaftet. Außerdem können Schwerbehinderte mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent unterstützt werden. Die zweite Einschränkung betrifft das Einkommen, da es sich hierbei um eine soziale Wohnungsbauförderung handelt. So beträgt die Nettofördergrenze beim Fördermodell A bei einem Vier-Personenhaushalt 30.610 Euro. Dies entspricht in etwa einem Bruttolohn von rund 44.650 Euro. Beim Fördermodell B dürfen die Grenzen um bis zu 40 Prozent überschritten werden. Das heißt bei einem Vier-Personenhaushalt werden 42.854 Euro Nettoeinkommen und 62.140 Euro Bruttoeinkommen toleriert. Allerdings kann das Jahresbruttoeinkommen auch noch höher liegen, wenn beispielsweise der Antragsteller höhere Webungskosten nachweisen kann. Auch für jüngere Familien, Alleinerziehende und Schwerbehinderte können noch weitere Abzugs- und Freibeträge hinzukommen. Wer Beamter oder Selbstständiger ist, der sollte sich mit den Förderberatern der Bewilligungsbehörde in Verbindung setzen, da weitere Punkte zu beachten sind, die erst eine Förderung ermöglichen.

Eine Unterstützung durch das Land erhalten Käufer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung. Die Förderung ist allerdings nicht bei jedem Objekt möglich. So sind Eigentumswohnungen in Hochhäusern ausgeschlossen. Außerdem werden großzügige Wohnungen und Häuser nicht gefördert, wenn sie nicht im Rahmen von angemessenen Gesamtkosten realisierbar sind. Der Käufer muss zudem 10 Prozent der Gesamtkosten als Geldmittel zur Verfügung stellen. Außerdem stellt das Land nur Mittel zur Verfügung, wenn dem geförderten Haushalt ein ausreichender Geldbetrag zum Lebensunterhalt verbleibt. Die Grenzen betragen beispielsweise bei einem Ein-Personen-Haushalt 700 Euro monatlich und bei einem Vier-Personen-Haushalt 1.360 Euro.

Darlehenshöhe
Die Darlehenshöhe staffelt sich nach den Modellen A und B und den Kategorien für Gemeinden (K1 - K3). Außerdem gibt es auch eine Baujahresdifferenzierung vor 1995 und ab 1995, dies hat mit den dann greifenden Wärmeschutzstandards zu tun. Die Fördergrenze liegt bei maximal 90 Prozent der Gesamtkosten. Für Gebäude ab 1995 gelten folgende Förderungssummen:

Modell A Modell B
Grundpauschale K 1 - 42.000 EUR Grundpauschale K 1 - 24.500 EUR
Grundpauschale K 2 - 45.500 EUR Grundpauschale K 2 - 31.500 EUR
Grundpauschale K 3 - 52.500 EUR Grundpauschale K 3 - 38.500 EUR

Für beide Modelle
Kinderbonus 3.500 EUR je Kind
Stadtbonus 14.000 EUR (nur bestimmte Orte)
erhöhter Stadtbonus 17.500 EUR (nur bestimmte Orte)
Starterdarlehen 12.000 EUR

Für Gebäude, die vor 1995 errichtet wurden:

Modell A Modell B
Grundpauschale K 1 - 36.000 EUR Grundpauschale K 1 - 21.000 EUR
Grundpauschale K 2 - 39.000 EUR Grundpauschale K 2 - 27.000 EUR
Grundpauschale K 3 - 45.000 EUR Grundpauschale K 3 - 33.000 EUR

Für beide Modelle:
Kinderbonus 3.000 EUR je Kind
Stadtbonus 12.000 EUR (nur bestimmte Orte)
erhöhter Stadtbonus 15.000 EUR (nur bestimmte Orte)
Starterdarlehen 12.000 EUR

Ein Vier-Personen-Haushalt würde so beispielsweise bei einem Kauf eines Gebäudes ab 1995 eine Förderung ohne Stadtzulage von 71.500 Euro erhalten.

Auch die Konditionen unterscheiden sich je nach Modell. Beim Fördermodell A sind die ersten fünf Jahre zinsfrei, jedoch kann die kostenlose Zinsphase je nach Einkommensverhältnissen bis zu 15 Jahre andauern. Beim Fördermodell B fallen Zinsen in Höhe von 2 Prozent jährlich an im Zeitraum von fünf Jahren, je nach Voraussetzungen kann der Zeitraum auf bis zu 10 Jahre ausgedehnt werden. Ansonsten steigt der Zinssatz in dieser Phase bei beiden Modellen auf 3,5 Prozent an, ab dem 20 Jahr können deutlich höhere Zinsen auf die Restschuld von bis zu 6 Prozent anfallen. Die Tilgungsraten sind hoch und betragen 4 Prozent, oder 5 Prozent auf das Starterdarlehen. Im ersten Jahr betragen die Gebühren 0,4 Prozent der Darlehenssumme, danach jährlich 0,5 Prozent.

Fazit
Die Förderung für Käufer von Gebrauchtimmobilien ist in Nordrhein-Westfalen nicht so günstig wie in vielen anderen Bundesländern. Die Tilgung ist hoch und auch die Zinsen können gegen Ende der Laufzeit sogar über dem Marktniveau liegen. Interessierte sollten daher zunächst überprüfen, ob es nicht günstigere Fördermöglichkeiten über die KfW-Bankengruppe gibt.

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