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10.10.2011 - Baufinanzierung
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Förderprogramme Mecklenburg-Vorpommern - Teil 2

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zurzeit keine Wohnraumförderung für Privatpersonen. die selbst genutztes Wohneigentum neu bauen oder kaufen. Stattdessen fördert das Land die Modernisierung und Instandsetzung von vorhandenem Wohnraum mit verschiedenen Programmen. Für Familien speziell hat sie das Programm „Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutzten Wohneigentum durch Alleinerziehende und Familien mit Kindern aufgelegt. Zuständig für die Bauförderung ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsbereich der NORD/LB Girozentrale die Bauförderung.
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Förderfähige Maßnahmen
Diese Förderung ist auf Alleinerziehende und Familien mit Kindern ausgerichtet, die ihr selbst genutztes Wohneigentum modernisieren oder instand setzen. Für folgende Maßnahmen gibt es eine Unterstützung:
  • Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum
  • Maßnahmen zur Schaffung von barrierefreien Wohnungen
  • Nachträglicher Anbau bzw. Ersatz von Balkonen
  • Dachaufbau nach einem partiellen Gebäuderückbau
  • Wiederherstellung von Außenanlagen nach einem partiellen Gebäuderückbau
Das Land fördert Eigentümer, deren Grundstücke mit selbst genutztem Wohneigentum bebaut sind. Dieses muss vor dem 1. Januar 1970 fertiggestellt worden sein und in Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern sowie in Wohngebäuden mit höchstens vier Wohnungen liegen. Einen Antrag stellen können außerdem nur Haushalte mit mindestens einem Kind, die das Wohneigentum zu eigenen Wohnzwecken nutzen.

Höhe der Förderungen
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsvergünstigten Darlehens, dessen Höhe vom Vorhaben abhängt. 
  • Für die Modernisierung/Instandsetzung erhalten Antragsteller 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 500 EUR pro qm Wohnfläche, höchstens für zuwendungsfähige Ausgaben bis zu 50.000 EUR pro Wohneinheit, also maximal 20.000 EUR. Außerdem gibt es noch ein Kinderzusatzdarlehen von bis zu 3.000 EUR je Kind.
  • Barrierefreies Wohnen: bis zur Höhe der Mehrausgaben, höchstens bis zu 250 Euro pro qm Wohnfläche.
  • Balkonanbau/-ersatz: 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 130 Euro pro qm Wohnfläche, höchstens für zuwendungsfähige Ausgaben von bis zu 8.000 Euro je Wohneinheit, also maximal 3.200 Euro.
  • Dachaufbau: 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 300 Euro pro qm Bruttogrundfläche des zu überdachenden letzten Geschosses.
  • Wiederherstellung Außenanlagen: 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 50 Euro pro qm Wohnfläche, höchstens für zuwendungsfähige Ausgaben von bis zu 3.000 Euro je Wohneinheit, also maximal 1.200 Euro.
  • Nachrüstung von Personenaufzügen: 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 100.000 Euro pro Aufzug, also maximal 40.000 Euro.
Darlehenskonditionen
Die Darlehenskonditionen entsprechen denen beim Programm „Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbst genutztem Wohneigentum in innerstädtischen Altbauquartieren“.

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