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23.06.2011 - Baufinanzierung
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Förderprogramme Hamburg - Teil 3

Von Stephan Scharfenorth (Scha)

 
Zwei weitere Förderprogramme stehen Hamburger Wohnungsbauinteressierten zur Verfügung: das FamilienStartDarlehen und die Förderung für Baugemeinschaften. Beide Programme sind Ergänzungen zur Hamburger Eigenheimförderung und unterstützen Personen, die von diesem Programm nicht ausreichend erfasst werden.
 
Das FamilienStartDarlehen
Dies Programm richtet sich speziell an junge (Ehe-) Paare ohne Kind. Auch gleichgeschlechtliche Paare können die Förderung erhalten. Einkommensgrenzen, die zu Förderungseinschränkungen führen, entfallen. Eine nachrangige Eintragung im Grundbuch ist möglich. Kommt in den ersten 10 Jahren der Laufzeit ein Kind hinzu, so kann die Familie, bei Einhaltung der Einkommensgrenzen, ins Hamburger Eigenheimförderungsprogramm wechseln. Damit geht dann eine 2- bis 3-prozentige Absenkung der Darlehenszinsen einher. Die Zinsverbilligung kann sich von 2 auf 3Prozent erhöhen, wenn ein weiteres Kind hinzukommt. Maximal kann die Zinsverbilligung über 15 Jahre laufen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass ein Kinderzimmer innerhalb der Immobilie bereits vorhanden sein muss. Die Darlehenshöhe beträgt maximal 70.000 Euro. Eigenleistungen sind erforderlich, diese sollen etwa 15 Prozent der Gesamtkosten betragen. Der Darlehenszins ist analog dem KfW-Wohneigentumsprogramm. Die Laufzeit des FamilienStartDarlehens beträgt maximal 30 Jahre mit Zinsfestschreibungszeit von 10 Jahren. Die Tilgung beginnt ab dem zweiten Jahr. Es werden Bereitstellungszinsen ab dem 4. Monat erhoben. Möchten Darlehensnehmer, wenn ein Kind im Haushalt lebt, ins Hamburger Eigenheimförderungsprogramm wechseln, so gelten folgende Einkommensvoraussetzung, um die Förderung zu erhalten:
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Bauen in Baugemeinschaften
Eine Baugemeinschaft ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei der sich mehrere Bauherren zusammenschließen, um ein oder mehrere Gebäude zu errichten. Dabei entscheidet der Bauherr, ob er die Wohnung selbst nutzen oder veräußern möchte. Jeder Bauherr ist dabei für seine Finanzierung selbst verantwortlich. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird das Vorhaben auf einer Wohneigentümergemeinschaft entsprechend geteilt, jeder Bauherr bekommt somit Wohneigentum und auch Anteile am Grundstück und Sondereigentum übertragen. Es besteht damit kein Unterschied mehr zu herkömmlich erworbenen Wohnungen. Ausnahme: Die Baugemeinschaft ist eine Wohnungsgenossenschaft, hierfür gelten Sonderregelungen. Neben den normalen Hamburger Förderdarlehen können Baugemeinschaften auch eine geförderte Zwischenfinanzierung bekommen. Das Volumen beträgt bis zu 90 Prozent der anerkannten Kosten. Der Zinnsatz ist nicht festgelegt, er muss bei der Hamburger Wohnungsbaukreditanstalt erfragt werden. Es wird ein Kostenbetrag in Höhe von 1 Prozent der Darlehenssumme erhoben.
 
Fazit
Die Hamburger Förderung von Eigenheimen ist sehr komplex. Insbesondere die Ermittlung des tatsächlich zur Förderung herangezogenen Einkommens kann schwierig sein. Deshalb ist es eventuell sinnvoll, wenn sich der Förderinteressent von seinem Steuerberater Einkommensnachweise erstellen lässt.
 
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Mietkauf - ein teures Erwerbsmodell

Mietkauf - ein teures ErwerbsmodellDer Wunsch nach einem Eigenheim ist stark verbreitet, doch nicht jeder hat auch die Mittel, sich diesen Wunsch ad hoc zu erfüllen. Manch einem mangeln es an Eigenkapital, anderen an Bonität. "Warum nicht einen Weg finden, der eine Finanzierung ohne Bankschulden ermöglicht?", dachten sich verschiedene Finanzanbieter. Die Idee dabei ist ganz einfach, aber nicht neu: erst mieten, dann zahlen! Mietkauf - ein teures Erwerbsmodell
 

Förderprogramme Schleswig-Holstein - Teil 2

Förderprogramme Schleswig-Holstein - Teil 2Das Land Schleswig-Holstein bietet Selbstnutzern im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung auch eine Förderung für den Erwerb gebrauchten Wohnraums. Als weitere Programme stehen die Darlehen IB.ImmoFlex und IB.ImmoKonstant24 zur Verfügung.Förderprogramme Schleswig-Holstein - Teil 2
 

Förderprogramme Saarland - Teil 2

Förderprogramme Saarland - Teil 2Im Saarland finanziert die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) die Bauförderung. Diese vergibt an Privatpersonen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung auch für die Modernisierung von vorhandenem Wohnraum zinsgünstige Darlehen. Förderprogramme Saarland - Teil 2
 
 

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