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baufi24 online Vergleich:Förderprogramme Hamburg - Teil 3 |
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Förderprogramme Hamburg - Teil 3
Baufinanzierung - Baufi Journal, News und Wissenswertes
| 12.07.2009 - Baufinanzierung |
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Förderprogramme Hamburg - Teil 3Von Anette Stein (ast) Zwei weitere Förderprogramme stehen Hamburger Wohnungsbauinteressierten zur Verfügung: das FamilienStartDarlehen und die KinderZimmerZulage. Beide Programme sind Ergänzungen zur Hamburger Eigenheimförderung und unterstützen Personen, die von diesem Programm nicht ausreichend erfasst werden.
Das FamilienStartDarlehen
Dies Programm richtet sich speziell an junge (Ehe-) Paare ohne Kind. Auch gleichgeschlechtliche Paare können die Förderung erhalten. Einkommensgrenzen, die zu Förderungseinschränkungen führen, entfallen. Eine nachrangige Eintragung im Grundbuch ist möglich. Kommt in den ersten 10 Jahren der Laufzeit ein Kind hinzu, so kann die Familie, bei Einhaltung der Einkommensgrenzen, ins Hamburger Eigenheimförderungsprogramm wechseln. Damit geht dann eine 2- bis 3-prozentige Absenkung der Darlehenszinsen einher. Voraussetzung für die Förderung ist, dass ein Kinderzimmer innerhalb der Immobilie bereits vorhanden sein muss. Die Darlehenshöhe variiert je nach Baujahr des selbstgenutzten Objektes. Gebäude bis zum Fertigstellungsdatum 2002 erhalten ein Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 Euro, ab dem Baujahr 2003 von bis zu 70.000 Euro. Eigenleistungen sind erforderlich, diese sollen etwa 15 Prozent der Gesamtkosten betragen. Der Darlehenszins ist analog dem KFW-Wohneigentumsprogramm. Die Laufzeit des FamilienStartDarlehens beträgt maximal 30 Jahre mit Zinsfestschreibungszeiten von 10 oder 15 Jahren. Die Tilgung beginnt ab dem zweiten Jahr. Möchten Darlehensnehmer, wenn ein Kind im Haushalt lebt, ins Hamburger Eigenheimförderungsprogramm wechseln, so gelten folgende Einkommensvoraussetzung, um die Förderung zu erhalten:
- Zinssubvention 3 Prozent: Bruttoeinkommensgrenze 40.500 Euro
- Zinssubvention 2 Prozent: Bruttoeinkommensgrenze 57.000 Euro.
KinderZimmerZulage
Wer nicht vom Hamburger Eigenheimförderungsprogramm profitieren kann, für den besteht vielleicht noch die Möglichkeit, an einen Zuschuss über die KinderZimmerZulage zu kommen. Die Einkommensvoraussetzungen sind hier wesentlich weiter gefasst. So ist ein Zuschuss bei einem Drei-Personen-Haushalt noch bis zu einer Höhe von 66.900 Euro möglich, bei einem Vier-Personen-Haushalt sogar bis zu 81.400 Euro. Die KinderZimmerZulage gilt nur für die Förderung von selbstgenutzten Eigentumswohnungen. Außerdem muss es sich um eine Neubauwohnung mit einer Mindestgröße von 70 qm handeln, die über wenigstens drei Räume verfügt. Des weiteren Weiteren muss in dem Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren leben. Ausnahmsweise kann auch eine bereits fertiggestellte Wohnung gefördert werden, wenn dies innerhalb von zwei Jahren nach Bauabschluss erfolgt und der Antragsteller die Immobilie zum Erstbezug erwirbt. Als Basis des Zuschusses gilt die gesamte Wohnfläche der Wohnung. So erhält der Antragsteller 100 Euro für jeden Quadratmeter Wohnfläche. Der einmalige Mindestzuschuss beträgt somit 7.000 Euro bei 70 qm. Der Zuschuss ist auf maximal 10.000 Euro begrenzt. Freiberufler, die die Wohnung auch für gewerbliche Zwecke nutzen wollen und bereits Förderungen für ihren Beruf erhalten, müssen die zusätzlichen Fördermittel angeben. Gegebenenfalls führt dies zur Ablehnung des Zuschusses oder zur Reduzierung des Betrages. Eigenleistungen müssen nicht erbracht werden.
Bei beiden Förderprogrammen ist eine 1-prozentige Verwaltungsgebühr fällig. Einen Anspruch auf Förderung gibt es für beide Programme nicht.
Fazit
Die Hamburger Förderung von Eigenheimen ist sehr komplex. Insbesondere die Ermittlung des tatsächlich zur Förderung herangezogenen Einkommens kann schwierig sein. Deshalb ist es eventuell sinnvoll, wenn sich der Förderinteressent von seinem Steuerberater Einkommensnachweise erstellen lässt.
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Die Schnäppchenjagd im Amtsgericht - Teil 1 Des einen Freud - des anderen Leid, so lassen sich die Zwangsversteigerungstermine beim Amtsgericht charakterisieren. Auf der einen Seite locken Schnäppchen, auf der anderen Seite muss eine liebgewonnene Immobilie zu Geld gemacht werden. Die Schnäppchenjagd im Amtsgericht - Teil 1 Wenn der Kredit ausläuft - die besten Konditionen sichern Jeder Immobilienbesitzer träumt davon, bei der nahenden Anschlussfinanzierung günstigen Darlehenszinsen zu nutzen, doch nicht jeder wird auch aktiv. So warten viele Kreditnehmer bis zum Anschlussdarlehen, ehe sie sich neu entscheiden, oder sie meinen nicht handeln zu können, weil ihre Verträge noch einige Jahre laufen. Wenn der Kredit ausläuft - die besten Konditionen sichern Das A und O beim Immobilienkauf Die Entscheidung ist gefallen - Sie wollen ein Eigenheim erwerben. Damit haben Sie jedoch nur den ersten Schritt auf dem Weg zu den eigenen vier Wänden getan - nun geht es erst richtig los. Unabhängig davon, ob Sie einen Immobilienmakler einschalten wollen oder nicht, ist es wichtig, dass Sie sich einen Marktüberblick verschaffen. Angesichts der Größe der Investition ist eine gründliche Informationsbeschaffung das A und O. Das A und O beim Immobilienkauf
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