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23.06.2011 - Baufinanzierung
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Förderprogramme in Hamburg - Teil 2

Von Stephan Scharfenorth (Scha)

 

Das Programm Hamburger Eigenheimförderung umfasst noch zwei weitere Bausteine: Zuschüsse für energiesparendes Bauen und das Aufwendungsdarlehen.

Zuschüsse für energiesparendes Bauen
Da energiesparendes Bauen in der Regel mit Mehrkosten verbunden und somit für viele Bauherren schwer finanzierbar ist, fördert die Hansestadt solche Vorhaben mit laufenden Zuschüssen. Die Förderung gilt nur für Objekte, die die neuen Energiestandards der KfW erfüllen (KfW Effizienzhaus 70) oder noch besser als Passivhäuser ausgelegt sind. Nach Ende der Bauarbeiten erstellt dann ein qualifizierter Fachmann ein Zertifikat. Dies sichert den ordnungsgemäßen Einsatz der zugesicherten Fördergelder.  . Der Zuschuss soll die Mehrbelastung durch das Errichten eines KfW Effizienzhauses 70 oder eines Passivhauses abfedern. Im Gegensatz zur Darlehensvariante erhält der Immobilieneigentümer den Zuschuss erst nach Einzug in das Objekt. Voraussetzung der Förderung ist außerdem ebenfalls ein Zertifikat eines entsprechenden Fachmanns. Der Zuschuss richtet sich nach der Qualität der Energieeinsparung und liegt bei einem KfW-Effizienzhaus 70 bei 100 Euro je qm Wohnfläche und bei einem Passivhaus bei 240 Euro je qm Wohnfläche. Dabei ist die anrechenbare Wohnfläche auf maximal 130 qm begrenzt. Der Maximalzuschuss beträgt somit 13.000 Euro bei einem Effizienzhaus 70 und 31.200 Euro bei einem Passivhaus. Der Zuschuss wird in vierteljährlichen Raten über 10 Jahre ausgezahlt. Außerdem zahlt der Kreditnehmer eine Verwaltungsgebühr von 1 Prozent, diese wird meist von der ersten Zuschussrate abgezogen.

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Aufwendungsdarlehen
Ziel des Darlehens ist es, die Finanzierung für den Häuslebauer zu erleichtern. Dies Programm stellt für den Eigentümer der Wohnung oder des Hauses einen fallenden monatlichen Betrag zur Verfügung, den er für die Kreditverpflichtungen anderer Darlehen verwenden muss. Das Aufwendungsdarlehen sinkt alle vier Jahre jeweils um 0,40 Euro je qm. Es beträgt innerhalb der Fördergrenzen der Wohnfläche bis zu 130 qm in den ersten vier Jahren 1,40 Euro je qm und fällt bis zum 13. - 16. Jahr auf 0,40 Euro je qm. Somit erhält der Darlehensnehmer in den ersten vier Jahren bei maximal förderfähiger Wohnfläche 208 Euro im Monat. Folgende Einschränkung gilt: Durch das Aufwendungsdarlehen dürfen die Kosten, welche der Bauherr für die Immobilie entrichtet, nicht unter 5,60 Euro je qm fallen. Ansonsten entfällt die Förderung oder sie wird anteilig geleistet. Bei anteiliger Leistung des Aufwendungsdarlehens kann sich auch die Laufzeit verringern. Beträge unter 50 Euro im Monat werden nicht ausbezahlt. Eine Verwaltungsgebühr in Höhe von einem Prozent des Gesamtbetrags ist bei der Antragstellung fällig. Zwei Jahre nach Auszahlung der letzten Rate beginnt die Tilgung des Darlehens. Die Zinsen dafür liegen bei 6 Prozent, und die anfängliche Tilgung umfasst mindestens 2 Prozent.

Anträge für das Programm Hamburger Eigenheimförderung sind bei der Hamburger Wohnbaukreditanstalt zu stellen. Besonders aufwendige Vorhaben sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen. Es gelten die Grenzen für Gesamtkosten - bei Neubauten beträgt die Grenze 360.000 Euro und bei Gebrauchtimmobilien 300.000 Euro. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 
 
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