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Förderprogramme in Hamburg - Teil 1

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20.05.2009 - Baufinanzierung
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Förderprogramme in Hamburg - Teil 1

Von Eike Schulze (es)

 Die Hansestadt Hamburg hat ein Programm speziell für selbstgenutztes Wohneigentum auf den Weg gebracht. Mit der Hamburger Eigenheimförderung werden die Eigentümer von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen gefördert.

Prinzip des Programms Hamburger Eigenheimförderung
Das Programm unterscheidet zwischen Neubauten und Gebrauchtimmobilien. So kann jeder Antragsteller gefördert werden, der einen Neubau errichtet, egal ob es sich dabei um ein Einfamilienhaus, ein Zweifamilienhaus oder eine Eigentumswohnung handelt. Lediglich wenn ein Kind mit im Haushalt lebt, ist auch eine Förderung beim Erwerb einer Bestandsimmobilie möglich. Ersteigerte Objekte sind in diesem Zusammenhang nicht förderfähig. Das Baugrundstück muss sich im Eigentum des Bauherren befinden, aber auch ein Erbaugrundstück ist im Förderkatalog enthalten. Ein weiteres Förderkriterium sind die Energiestandards, die sich an den Werten der KfW orientieren. So erhält der Bauherr nur eine Förderung, wenn er ein Energiehaus 55 errichtet. Eine Ausnahme gilt für die Förderung von Häusern mit einem veralteten Energiestandard, sofern das Gebäude bis zum 30.06.2010 bezogen wird. Eine weitere Fördervoraussetzung besteht darin, dass nur Einkommensschwächere einen Anspruch auf das Förderprogramm haben, wenn sie die Förderkriterien des Hamburger Wohnraumförderungsgesetz (HmbWOFG) erfüllen. Dabei gelten folgende Einkommensgrenzen, die nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und bestimmten Freibeträgen, beispielsweise für Schwerbehinderte, zu ermitteln sind: 12.000 Euro für einen 1-Personenhaushalt, 18.000 Euro für einen 2-Personenhaushalt, für jede weitere Personen 4.100 Euro und jedes Kind zusätzlich 1.000 Euro. Da die Lebenshaltungskosten in Hamburg jedoch besonders hoch sind, dürfen Antragsteller die Grenzen um bis zu 70 Prozent überschreiten. Für ein Ehepaar mit zwei Kindern bedeutet dies, dass die eigentliche Förderschwelle, die bei rund 41.000 Euro Bruttojahreseinkommen liegt, auf 69.400 Euro festgesetzt ist. Wichtig ist auch, dass das Haus oder die Wohnung auf Dauer für die Baufamilie finanzierbar ist. Zudem setzt das Programm einen Eigenmittelanteil von mindestens 15 Prozent voraus, davon 6 Prozent als Kapital.

Das Baudarlehen
Bei der Hamburger Eigenheimförderung handelt es sich um ein nachrangiges Baudarlehen, das um Zuschüsse ergänzt werden kann. Die Höhe des Darlehens bemisst sich dabei nach der Wohnsituation zum Zeitpunkt der Antragsstellung. Der Basiswert ist ein 1-Personenhaushalt mit 60 qm, diese Grenze erhöht sich je Person um weitere 10 qm und liegt bei einem 5-Personenhaushalt bei 100 qm. Die jetzige Wohnsituation wird im nächsten Schritt mit dem Einkommen ins Verhältnis gesetzt. Unterschreitet der Bauherr die Einkommensgrenzen um mehr als 10 Prozent, ist der Förderhöchstbetrag von 770 Euro je qm fällig, erreicht das Einkommen einen Wert zwischen 40-70 Prozent oberhalb der Einkommensgrenzen, sinkt der Betrag auf 285 Euro je qm. Ein 1-Personenhaushalt mit Förderhöchstbetrag könnte demzufolge ein Darlehen von 46.200 Euro erhalten, ein 5-Personenhaushalt mit dem niedrigsten Fördersatz 28.500 Euro als Darlehen, hinzu kommt noch ein Familienzuschlag von 32.000 Euro. Dieser errechnet sich aus der Haushaltgröße und gilt für Ehepaare mit und ohne Kinder (10.000 Euro).

Konditionen
Für das Baudarlehen und die Zuschläge gilt ein Finanzierungsrahmen bis zu 30 Jahren. Dabei sind die Zinsen in den ersten 5 Jahren besonders niedrig und betragen zurzeit nur 0,6 Prozent. Ab dem 6. Jahr kann sich der Zinssatz allerdings verändern und auf das normale Kapitalmarktzinsniveau angehoben werden. In den ersten 20 Jahren beträgt die anfängliche Tilgung 2 Prozent, ab dem 20. Jahr 5 Prozent zusätzlich zu den eingesparten Zinsen der fortschreitenden Finanzierung. Das heißt, die Tilgung wird in der Finanzierungsphase ab dem 20. Jahr um 3 Prozent erhöht. Eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 1 Prozent muss der Kreditnehmer ebenfalls entrichten. Je nach Vereinbarung wird diese meist von der ersten Darlehensrate abgezogen.

Die Schnäppchenjagd im Amtsgericht - Teil 1

Die Schnäppchenjagd im Amtsgericht - Teil 1Des einen Freud - des anderen Leid, so lassen sich die Zwangsversteigerungstermine beim Amtsgericht charakterisieren. Auf der einen Seite locken Schnäppchen, auf der anderen Seite muss eine liebgewonnene Immobilie zu Geld gemacht werden.Die Schnäppchenjagd im Amtsgericht - Teil 1
 

Förderprogramme Hamburg - Teil 3

Förderprogramme Hamburg - Teil 3Zwei weitere Förderprogramme stehen Hamburger Wohnungsbauinteressierten zur Verfügung: das FamilienStartDarlehen und die KinderZimmerZulage. Beide Programme sind Ergänzungen zur Hamburger Eigenheimförderung und unterstützen Personen, die von diesem Programm nicht ausreichend erfasst werden.Förderprogramme Hamburg - Teil 3
 

Bausparen lohnt sich immer noch

Bausparen lohnt sich immer nochAuch wenn in den letzten Jahren große Einschnitte gemacht wurden bei der staatlichen Förderung, Bausparen lohnt sich immer noch. Anders sieht es jedoch mit den damit zusammen hängenden Krediten der Bausparkassen aus. Diese lohnen sich oft nicht, da sie meistens eine Zinsbindung über viele Jahre hinweg haben. Diese Zinsbindung kann einem Kreditnehmer jedoch sehr übel mitspielen, wenn in Deutschland die Zinsen für Kredite fallen, der aufgenommene Kredit aber immer noch einen hohen Zinssatz hat. Bausparen lohnt sich immer noch
 
 

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baulinks.de: Reichaltige und gut geführte Informationen zu Planen, Bauen, Nutzen und Bewirtschaften von Immobilien.
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