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21.05.2009 - Baufinanzierung
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Förderprogramme in Bayern - Teil 2

Ein weiteres Wohnraumförderprogramm des Landes verschafft Bauherren und Käufer zinsverbilligte Darlehen. Das Bayrische Zinsverbilligungsprogramm unterstützt gezielt Wohnungssuchende, die Wohnraum kaufen oder bauen und selbst nutzen wollen. Federführend ist die Bayrische Landesbodenkreditanstalt, die in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dieses Programm aufgelegt hat.

 

Das Förderprogramm

Das Zinsverbilligungsprogramm verschafft den Bauherren bis zum Ablauf der Zinsbindung einen verbilligten Kredit. Nach dieser Zeit entfällt eine weitere Förderung. Das Programm kann mit dem Bayrischen Wohnungsbauförderprogramm (BayWoFG) kombiniert werden. Der aktuelle Zinssatz beträgt zurzeit 1,45 % (eff. 1,50 %) bei 10jähriger Zinsfestschreibung für 15 Jahre lauten die Konditionen: 1,95 % (eff.2,01%) Bei Kombination mit dem BayWoFG erhöht sich der Zinssatz um 0,5 % auf 1,95 % (eff. 2,01 %) bei 10 Jahren und 15 Jahren 2,45% (eff. 2,52%). Es besteht ein Kumulierungsverbot mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm.

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Beschränkt ist das Programm auf 30 Prozent der Gesamtkosten, die gefördert werden können, maximal kann das zinsverbilligte Darlehen 100.000 Euro betragen. Die Untergrenze für die förderungsfähigen Gesamtkosten liegt bei 15.000 Euro, woraus sich ein zinsverbilligtes Darlehen in Höhe von 4.500 Euro ergibt. Bei einem Ausbau zu einem Zweifamilienhaus sind die Gesamtkosten anteilig nach Wohnflächen umzulegen, wenn nur die zweite Wohnung gefördert werden soll. Mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten muss der Kreditnehmer aus eigenen Mitteln bestreiten oder als Arbeitsleistung einbringen. Dies kann jedoch auf 15 Prozent in Ausnahmefällen herabgesetzt werden, falls keine Arbeitsleistung erbracht wird. Das Darlehen ist so ausgestaltet, dass es nicht im ersten Rang des Grundbuchs zu besichern ist, sondern auch als Nachrangdarlehen vergeben wird. Allerdings ist dies nur möglich, wenn die Eintragung im Rahmen der Besicherung von 80 Prozent an den Gesamtkosten erfolgt. Die Einkommensgrenzen entsprechen dem Bayrischem Wohnungsbauprogramm.

 

Das zinsverbilligte Darlehen

Grundsätzlich erhält der Darlehensnehmer 100 Prozent der förderfähigen Summe ausbezahlt. Das erste Jahr ist tilgungsfrei, danach muss mit mindestens ein Prozent, jedoch maximal zwei Prozent der Darlehenssumme pro Jahr getilgt werden. Die Bearbeitungsgebühren belaufen sich auf ein Prozent der Darlehenssumme, die im ersten Jahr der Finanzierung zu entrichten sind. Der Darlehensnehmer hat einen Verwendungsnachweis über die eingesetzten Mittel zu erbringen. Das Darlehen wird dann je nach Baufortschritt ausbezahlt. Darlehensteile sind immer innerhalb von 9 Monaten je nach Baufortschritt abzurufen, andernfalls fällt ein Zinssatz von 0,25 Prozent auf die noch nicht beanspruchten Darlehensteile an. Nach Ablauf der Zinsfestschreibung des Darlehens nach zehn Jahren wird der Zinssatz an das allgemeine Kapitalmarktniveau angepasst.


Inzwischen haben sich die Konditionen des Zinsverbilligungsprogramms deutlich verbessert. Dadurch wird es für viele Bauherren wieder attraktiv. Der Vorteil: ein solches Darlehen auch im zweiten Rang oder als Nachrangdarlehen besichert werden, was Raum für weitere Kredite auf den vorderen Rängen schafft. Insoweit ist die staatliche Finanzspritze interessant, da sie den ersten Rang im Grundbuch für die Hauptfinanzierung, meist ein Hypothekendarlehen, freihält. Endet die Zinsfestschreibung, wird dann entsprechend an die herrschenden Kapitalmarktzinsen angepasst. Dadurch fällt der Zinsvorteil weg und der Finanzierungskunde muss mit deutlich höherer Belastung rechnen.

Zwei weitere Förderprogramme stellt die BayernLabo zur Verfügung. Wer seine Wohnung oder sein Haus behindertengerecht umgestalten muss, kann ein zins- und tilgungsfreies Darlehen bis zu einer Höhe von 10.000 EUR erhalten. Außerdem können sogenannte Staatsbürgschaften zum Bauen oder Kaufen von Immobilien vergeben werden.

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