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baufi24 online Vergleich:Förderprogramme in Bayern - Teil 2 |
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Förderprogramme in Bayern - Teil 2
Baufinanzierung - Baufi Journal, News und Wissenswertes
| 21.05.2009 - Baufinanzierung |
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Förderprogramme in Bayern - Teil 2Von Eike Schulze (es) Ein weiteres Wohnraumförderprogramm des Landes verschafft Bauherren und Käufer zinsverbilligte Darlehen. Das Bayrische Zinsverbilligungsprogramm unterstützt gezielt Wohnungssuchende, die Wohnraum kaufen oder bauen und selbst nutzen wollen. Federführend ist die Bayrische Landesbodenkreditanstalt, die in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dieses Programm aufgelegt hat.
Das Förderprogramm
Das Zinsverbilligungsprogramm verschafft den Bauherren einen auf zehn Jahre verbilligten Kredit. Nach dieser Zeit entfällt eine weitere Förderung. Das Programm kann mit dem Bayrischen Wohnungsbauförderprogramm (BayWoFG) kombiniert werden. Der aktuelle Zinssatz beträgt zurzeit 3,20 Prozent (eff. 3,30 Prozent). Bei Kombination mit dem BayWoFG erhöht sich der Zinssatz um 0,5 Prozent auf 3,70 Prozent (eff. 3,88 Prozent). Es besteht ein Kumulierungsverbot mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm.
Beschränkt ist das Programm auf 30 Prozent der Gesamtkosten, die gefördert werden können, maximal kann das zinsverbilligte Darlehen 100.000 Euro betragen. Die Untergrenze für die förderungsfähigen Gesamtkosten liegt bei 15.000 Euro, woraus sich ein zinsverbilligtes Darlehen in Höhe von 4.500 Euro ergibt. Bei einem Ausbau zu einem Zweifamilienhaus sind die Gesamtkosten anteilig nach Wohnflächen umzulegen, wenn nur die zweite Wohnung gefördert werden soll. Mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten muss der Kreditnehmer aus eigenen Mittel bestreiten oder als Arbeitsleistung einbringen. Das Darlehen ist so ausgestaltet, dass es nicht im ersten Rang des Grundbuchs zu besichern ist, sondern auch als Nachrangdarlehen vergeben wird. Allerdings ist dies nur möglich, wenn die Eintragung im Rahmen der Besicherung von 80 Prozent an den Gesamtkosten erfolgt.
Die Einkommensgrenzen betragen bei einem Einpersonenhaushalt 19.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, bei einem Zweipersonenhaushalt von 29.000 Euro. Bei Kindern erhöht sich die Grenze um 1.000 Euro pro Kind. Durch weitere zum Haushalt zu rechnende Personen, wie beispielsweise Eltern oder Elternteile, steigt die Einkommensgrenze um jeweils 6.500 Euro. In jedem Fall muss die Immobilienfinanzierung auf Dauer für den Antragsteller tragbar sein. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht allerdings nicht.
Das zinsverbilligte Darlehen
Grundsätzlich erhält der Darlehensnehmer 100 Prozent der förderfähigen Summe ausbezahlt. Das erste Jahr ist tilgungsfrei, danach muss mit mindestens ein Prozent, jedoch maximal zwei Prozent der Darlehenssumme pro Jahr getilgt werden. Die Bearbeitungsgebühren belaufen sich auf ein Prozent der Darlehenssumme, die im ersten Jahr der Finanzierung zu entrichten sind. Der Darlehensnehmer hat einen Verwendungsnachweis über die eingesetzten Mittel zu erbringen. Das Darlehen wird dann je nach Baufortschritt ausbezahlt. Darlehensteile sind immer innerhalb von 9 Monaten je nach Baufortschritt abzurufen, andernfalls fällt ein Zinssatz von 0,25 Prozent auf die noch nicht beanspruchten Darlehensteile an. Das Programm über zinsverbilligte Darlehen läuft zum 31.12.2010 aus.
Fazit
Auf den ersten Blick ist fraglich, ob das Programm tatsächlich zinsverbilligte Kredite zur Verfügung stellt, da die besten freien Hypothekendarlehen praktisch auf dem gleichen Niveau liegen. Allerdings kann ein solches Darlehen auch im zweiten Rang oder als Nachrangdarlehen besichert werden, was Raum für weitere Kredite auf den vorderen Rängen schafft. Insoweit ist die staatliche Finanzspritze doch wieder interessant, da sie den ersten Rang im Grundbuch für die Hauptfinanzierung, meist ein Hypothekendarlehen, freihält.
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Richtig versichert, schon während der Bauphase Das Bauhandwerk gehört neben den Forstbetrieben zu den unfallstärksten Gewerken überhaupt. Um dieser Tatsache zu begegnen und sich im Falle eines Falles rechtlich und finanziell abzusichern, sollte man zeitig mit einem Versicherungsvertreter in Kontakt treten. Richtig versichert, schon während der Bauphase Wertgutachten helfen beim Bau, Kauf oder Verkauf Wertermittlungen sind eine wichtige Voraussetzung beim Bau, Erwerb oder Verkauf einer Immobilie. Bauherren oder Immobilienkäufer brauchen das Gutachten, um einen Kredit von der Bank zu erhalten. In der Regel erstellen die Banken selbst zur Ermittlung des Beleihungswerts eins oder sie beauftragen einen externen Sachverständigen damit. Wertgutachten helfen beim Bau, Kauf oder Verkauf Neubau oder Bestandsimmobilie? Wer plant, sich eine Immobilie anzuschaffen, muss unter anderem auch entscheiden, ob er lieber kaufen oder bauen möchte. Natürlich hängt dies davon ab, wo der zukünftige Eigenheimbesitzer wohnen möchte. Aber auch die Frage, wie stark sein Bedürfnis ist, sich mit den eigenen vier Wänden selbst zu verwirklichen, beeinflusst die Entscheidung mit. Und nicht zuletzt spielen auch die finanziellen Möglichkeiten eine große Rolle. Neubau oder Bestandsimmobilie?
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