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baufi24 online Vergleich:Förderprogramme in Bayern - Teil 1 |
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Förderprogramme in Bayern - Teil 1
Baufinanzierung - Baufi Journal, News und Wissenswertes
| 22.05.2009 - Baufinanzierung |
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Förderprogramme in Bayern - Teil 1Von Eike Schulze (es) Der Freistaat hat im Jahre 2007 ein eigenes Wohnbauförderungsprogramm (BayWoFG) aufgelegt. Gefördert werden über diesen Weg selbstgenutzte Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen sowie auch der Wohnraum von Menschen mit Behinderung. Auch ein Bauzuschuss für Familien ist möglich.
Das Förderprogramm
Das Programm unterliegt einem Fördervorrang. Die Landesbank unterstützt in erster Linie die Finanzierung vorhandener Bausubstanz, beispielsweise in Form eines Hausausbaus, einer Hauserweiterung oder des Kaufs gebrauchter Immobilien, hält aber auch für brachgefallenes Land zum Neubau oder zur Verdichtung beziehungsweise. Ergänzung bereits bestehender Siedlungsflächen Mittel bereit. Wer einen Antrag stellt, sollte sich deshalb den Flächennutzungs- und Bebauungsplan der Kommune beschaffen, in der er bauen oder kaufen möchte. Hier erhält der Interessent die entsprechenden Informationen zu den Siedlungsflächen.
Voraussetzungen für die Vergabe
Eine Vergabe des Darlehens im zweiten Rang des Grundbuchs ist möglich, sofern Kredite von Banken oder Bausparkassen vorangehen. Dies gilt beispielsweise nicht für Familien- oder Arbeitgeberdarlehen. Voraussetzung ist, dass die Tilgung nicht höher als 2 Prozent liegt, ausgenommen davon sind Kredite der Bausparkassen und Fördermittel der KfW. Der Wohnraum für einen Vier-Personen-Haushalt darf zudem nicht mehr als 130 qm betragen, bei Selbstständigen zuzüglich des Arbeitsraums, auch bei Behinderten darf die Größe abweichen. Hier gelten die Bestimmungen der Gesamtdeutschen Wohnungsbauförderungsgesetzes (WoFG).
Eine weitere wichtige Voraussetzung, um überhaupt in den Genuss der Förderung zu kommen: Antragsteller müssen Eigenkapital in Höhe von mindestens 25 Prozent vorweisen können. Bei drei oder mehr Kindern kann dieser Anteil auch auf bis zu 15 Prozent reduziert werden. Um diese Quote zu erreichen, kann der Bauwillige neben Geldmitteln auch ein eigenes Grundstück in die Finanzierung einbringen. Die Immobilie muss außerdem für den Antragsteller auf Dauer finanzierbar sein. Dabei wird ein Mindestbetrag von 900 Euro netto für den Antragsteller als Lebenshaltungskosten gewertet, für jede weitere Person erhöht sich dieser um 200 Euro. Bei einem Vier-Personen-Haushalt sind demzufolge vom Nettoeinkommen 1.500 Euro abzuziehen. Der überschüssige Betrag gilt als für die Finanzierung des Objektes als verfügbar. Somit sollte das Einkommen schon deutlich über 2.000 Euro liegen, damit ein wirtschaftlich tragfähiges Finanzierungskonzept gegenüber den Kreditgebern darzustellen ist. Für Zweifamilienhäuser vergibt die Förderbank Finanzspritzen nach sozialer Dringlichkeit.
Die Konditionen
Die Förderung besteht aus zwei Teilen. Zum einen gewährt die Landesbank beim Bau oder Erwerb einer Immobilie bis zu 30 Prozent der Gesamtkreditsumme, bei einem Zweiterwerb bis zu 35 Prozent. Der Zinssatz beträgt in den ersten 15 Jahren 0,5 Prozent, danach wird er den Kapitalmarktzinsen angepasst mit einer Obergrenze von maximal 7 Prozent. In den ersten zwei Jahren muss der Darlehensinhaber keine Tilgungen leisten, anschließend beträgt der Tilgungssatz 1 Prozent, bei gebrauchten Immobilien aus älterem Bestand 2 Prozent. Außerdem fällt eine einmalige Verwaltungsgebühr von zwei Prozent auf den Darlehensbetrag an. Diese ist in insgesamt vier Schritten zu zahlen. Der zweite Teil der Förderung betrifft einen Kinderzuschuss, der pro Kind 1.500 Euro beträgt, auch für Kinder innerhalb der Schwangerschaft.
Das Kreditinstitut zahlt das Darlehen nach Baufortschritt aus. Hierüber muss der Antragsteller entsprechend Auskunft geben. Er ist außerdem dazu verpflichtet, einen Verwendungsnachweis der Mittel zu erbringen. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank, welche alle Unterlagen an die Förderstellen des Bundeslandes weitergeleitet.
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Das Insolvenzrisiko des Bauträgers absichern Bislang gibt es kein ausreichendes gesetzliches Sicherungssystem, das Verbraucher vor den Folgen der Insolvenz des Bauträgers schützt. Bauherren, die knapp kalkulieren müssen, sollten deshalb selbst vorsorgen, damit sie sich im Ernstfall die entstehenden Mehrkosten leisten können. Das Insolvenzrisiko des Bauträgers absichern Die Bauleistungsversicherung Auch bei sorgfältiger Planung ist nicht auszuschließen, dass während der Bauzeit unvorhersehbare Schäden auftreten, die jede Kalkulation und damit die Finanzierung des Bauvorhabens gefährden. Eine Bauleistungsversicherung bietet davor Schutz. Die Bauleistungsversicherung Förderprogramme Schleswig Holstein - Teil 1 Das Land Schleswig Holstein stellt für Selbstnutzer im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung zum einen eine Förderung für die Neuschaffung von Wohnraum zur Verfügung. Diese erfolgt in Form eines äußerst zinsgünstigen Baudarlehens sowie weiterer möglicher Zusatzdarlehen. Förderprogramme Schleswig Holstein - Teil 1
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