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22.05.2009 - Baufinanzierung
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Förderprogramme in Bayern - Teil 1

Von Stephan Scharfenorth (Scha)

 

Der Freistaat hat im Jahre 2007 ein eigenes Wohnbauförderungsprogramm (BayWoFG) aufgelegt. Einzelne Teile wurden im Jahre 2010 aktualisiert. Gefördert werden über diesen Weg selbst genutzte Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen sowie auch der Wohnraum von Menschen mit Behinderung. Auch ein Bauzuschuss für Familien ist möglich.

Das Förderprogramm
Das Programm unterliegt einem Fördervorrang. Die Landesbank unterstützt in erster Linie die Finanzierung vorhandener Bausubstanz, beispielsweise in Form eines Hausausbaus, einer Hauserweiterung oder des Kaufs gebrauchter Immobilien, hält aber auch für brach gefallenes Land zum Neubau oder zur Verdichtung beziehungsweise. Ergänzung bereits bestehender Siedlungsflächen Mittel bereit. Wer einen Antrag stellt, sollte sich deshalb den Flächennutzungs- und Bebauungsplan der Kommune beschaffen, in der er bauen oder kaufen möchte. Hier erhält der Interessent die entsprechenden Informationen zu den Siedlungsflächen.
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Voraussetzungen für die Vergabe
Eine Vergabe des Darlehens im zweiten Rang des Grundbuchs ist möglich, sofern Kredite von Banken oder Bausparkassen vorangehen. Dies gilt beispielsweise nicht für Familien- oder Arbeitgeberdarlehen. Voraussetzung ist, dass die Tilgung nicht höher als 2 Prozent liegt, ausgenommen davon sind Kredite der Bausparkassen und Fördermittel der KfW. Der Wohnraum für einen Vierpersonenhaushalt darf zudem nicht mehr als 130 qm betragen, bei Selbstständigen zuzüglich des Arbeitsraums, auch bei Behinderten darf die Größe abweichen. Hier gelten die Bestimmungen der Gesamtdeutschen Wohnungsbauförderungsgesetzes (WoFG).

Eine weitere wichtige Voraussetzung, um überhaupt in den Genuss der Förderung zu kommen: Antragsteller müssen Eigenkapital in Höhe von mindestens 25 Prozent vorweisen können. Bei drei oder mehr Kindern kann dieser Anteil auch auf bis zu 15 Prozent reduziert werden. Um diese Quote zu erreichen, kann der Bauwillige neben Geldmitteln auch ein eigenes Grundstück in die Finanzierung einbringen. Die Immobilie muss außerdem für den Antragsteller auf Dauer finanzierbar sein. Dabei wird ein Mindestbetrag von 900 Euro netto für den Antragsteller als Lebenshaltungskosten gewertet, für jede weitere Person erhöht sich dieser um 200 Euro. Bei einem Vierpersonenhaushalt sind demzufolge vom Nettoeinkommen 1.500 Euro abzuziehen. Der überschüssige Betrag gilt als für die Finanzierung des Objektes als verfügbar. Somit sollte das Einkommen schon deutlich über 2.000 Euro liegen, damit ein wirtschaftlich tragfähiges Finanzierungskonzept gegenüber den Kreditgebern darzustellen ist. Für Zweifamilienhäuser vergibt die Förderbank Finanzspritzen nach sozialer Dringlichkeit. Als Einkommensgrenzen gelten folgende Eckwerte: Für einen Einpersonenhaushalt 19.000 Euro zu versteuerndes Einkommen jährlich, für einen Zweipersonenhaushalt 29.000 Euro, für jede weitere Personen kommen 6.500 Euro hinzu. Außerdem können bestimmte Beiträge zusätzlich geltend gemacht werden und für jüngere Ehepaare bis 40 Jahren gibt es einen Freibetrag in Höhe von brutto 7.140 Euro, für Schwerbehinderte brutto von 5.710 Euro. Für einen Vierpersonenhaushalt dürfte sich damit ein Jahresbruttoeinkommen von 60.000 Euro noch als förderfähig gelten.

Die Konditionen
Die Förderung besteht aus zwei Teilen. Zum einen gewährt die Landesbank beim Bau oder Erwerb einer Immobilie bis zu 30 Prozent der Gesamtkreditsumme, bei einem Zweiterwerb bis zu 35 Prozent. Der Zinssatz beträgt in den ersten 15 Jahren 0,5 Prozent, danach wird er den Kapitalmarktzinsen angepasst mit einer Obergrenze von maximal 7 Prozent. In den ersten zwei Jahren muss der Darlehensinhaber keine Tilgungen leisten, anschließend beträgt der Tilgungssatz 1 Prozent, bei gebrauchten Immobilien aus älterem Bestand 2 Prozent. Außerdem fällt eine Verwaltungsgebühr von einem Prozent in den ersten beiden Jahren der Laufzeit an. Die Grundlage für die Verwaltungsgebühr bildet der Darlehensbeitrag. Der zweite Teil der Förderung betrifft einen Kinderzuschuss, der pro Kind 1.500 Euro beträgt, auch für Kinder innerhalb der Schwangerschaft.

Das Kreditinstitut zahlt das Darlehen nach Baufortschritt aus. Hierüber muss der Antragsteller entsprechend Auskunft geben. Er ist außerdem dazu verpflichtet, einen Verwendungsnachweis der Mittel zu erbringen. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank, welche alle Unterlagen an die Förderstellen des Bundeslandes weiterleitet.  

 
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