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baufi24 online Vergleich:Förderprogramme für Bauherren in Baden-Württemberg - Teil 3 |
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Förderprogramme für Bauherren in Baden-Württemberg - Teil 3
Baufinanzierung - Baufi Journal, News und Wissenswertes
| 23.05.2009 - Baufinanzierung |
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Förderprogramme für Bauherren in Baden-Württemberg - Teil 3Von Anette Stein (ast) Neben der Landeswohnraumförderung bietet das Land Baden-Württemberg für Bau- und Kaufwillige zwei spezielle Förderungen. Im Rahmen des Programms "Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien" unterstützt die L-Bank den Einbau von heiztechnischen Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien mit einem zinsverbilligten Darlehen.
Förderfähige Vorhaben
Einen Antrag auf das Darlehen können Eigentümer oder Erwerber einer Immobilie mit bis zu drei Wohneinheiten stellen, die mindestens eine der Wohneinheiten selbst bewohnen. Für folgende Vorhaben gibt es Geld:
- Solarthermische Anlagen zur kombinierten Warmwassererzeugung und Raumheizung mit einer Fläche von mindestens 9 qm bei Flachkollektoren und 6 qm bei Vakuumröhrenkollektoren, gegebenenfalls inklusive des Einbaus von Zentralheizungen auf Basis von Gas/ Öl
- Biomasseanlagen
- Holzvergaser-Zentralheizungen
- Wärmepumpen
- Erdwärmeübertrager
- Kraft-Wärme-Kopplung - Einzelanlagen zur Wärmeversorgung
Gefördert werden die Kosten für die Anlagen und die unmittelbar damit verbundenen Maßnahmen, welche von einem Fachunternehmen durchgeführt werden müssen. Nicht gefördert werden Eigenleistungen, Eigenbauanlagen, Prototypen sowie gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlichen, gebraucht erworbenen Anlageteilen. Erhält der Bauherr Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen, verringern sich die förderfähigen Kosten um diese Summe.
Das Darlehen - die Konditionen
Die L-Bank gewährt für die genannten Vorhaben ein Darlehen, das einen Betrag von mindestens 10.000 Euro umfasst. Der Höchstbetrag für eine Wohneinheit liegt bei 50.000 Euro, pro Wohnimmobilie stellt die Bank maximal 100.00 Euro zur Verfügung. Es gibt Darlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren bei zwei tilgungsfreien Anlaufjahren oder mit einer Laufzeit von zehn Jahren bei einem tilgungsfreien Jahr. Verbilligt wird der Kredit für den Zeitraum der ersten Zinsfestschreibung, welche zehn Jahre beträgt. Nach dieser Zeit legt die Bank die Zinsen bei einer 30-jährigen Laufzeit auf Basis des dann geltenden Zinsniveaus neu fest. Die Zinszahlungen fallen vierteljährlich zum Quartalsende an. Nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit zahlt der Kreditnehmer vierteljährlich gleichbleibende Annuitäten, also die Summe aus Zins- und Tilgungsbeträgen. Er hat das Recht, jederzeit die Gesamtsumme oder Teilbeträge kostenfrei an die Bank zurückerstatten. Besichert werden die Darlehen banküblich, in der Regel durch Grundschulden,
Antragstellung und Auszahlung
Den Antrag auf die Förderung stellt der Kreditinteressent über seine Hausbank. Vor Beginn des Bauvorhabens muss er bei dieser ein Finanzierungsgespräch geführt haben, das aktenkundig ist, und außerdem dort einen Kostenvoranschlags für die geplante Maßnahme einreichen. Als Vorhabensbeginn gilt die Vergabe von Aufträgen für Bauleistungen oder der Kauf von Baumaterialien. Aufträge zur Planung des Vorhabens, beispielsweise an einen Architekten, gelten nicht als Vorhabensbeginn. Anschließend reicht das Kreditinstitut den Antrag innerhalb der nächsten drei Monaten bei der L-Bank ein. Um das Darlehen abzurufen, stellt die Hausbank einen Auszahlungsantrag bei der L-Bank und leitet die Mittel dann an den Darlehensnehmer weiter. Summen bis 20.000 Euro zahlt die L-Bank in einem Betrag nach Abschluss des Vorhabens aus, liegt der Betrag darüber, kann der Kreditnehmer ihn auch in zwei Teilbeträgen abrufen.
Kombination mit anderen Programmen
Das zinsverbilligte lässt sich mit anderen Förderprogrammen kombinieren, insbesondere mit:
- Darlehen im Rahmen der Landeswohnraumförderung
- LB-Bank-Darlehen aus dem Programm "Wohnen mit Kind"
- Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm
- KfW-Darlehen aus dem Programm "Energieeffizientes Bauen"
- Zuschüsse des Bundes nach den "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien"
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Förderprogramme für Bauherren Niedersachsen - Teil 4 Ein weiteres Förderinstrument steht vielen Häuslebauern zur Verfügung "Die Landesbürgschaft für den Wohnungsbau". Dieses Instrument dient der Erbringung von Sicherheiten gegenüber Kreditgebern wie Hypothekenbanken. Es ist unabhängig von anderen Förderprogrammen und wird separat gewährt. Förderprogramme für Bauherren Niedersachsen - Teil 4 Schnell und günstig - das Fertighaus - Teil 1 Wer ein Haus bauen möchte, wird sich zwangsläufig die Frage stellen: Was eignet sich besser für mich - ein Fertighaus oder ein Massivhaus? Waren Fertighäuser in den 70er-Jahren noch als Billigprodukte und Wohnschachteln "verschrien", so hat sich seitdem vieles getan. Die Produktionsweise hat sich dabei kaum verändert. Schnell und günstig - das Fertighaus - Teil 1 Förderprogramme Schleswig Holstein - Teil 1 Das Land Schleswig Holstein stellt für Selbstnutzer im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung zum einen eine Förderung für die Neuschaffung von Wohnraum zur Verfügung. Diese erfolgt in Form eines äußerst zinsgünstigen Baudarlehens sowie weiterer möglicher Zusatzdarlehen. Förderprogramme Schleswig Holstein - Teil 1
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