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Förderprogramme für Bauherren in Baden-Württemberg - Teil 2

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24.05.2009 - Baufinanzierung
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Förderprogramme für Bauherren in Baden-Württemberg - Teil 2

Von Anette Stein (ast)

 Neben der Landeswohnraumförderung bietet das Land Baden-Württemberg für Bau- und Kaufwillige zwei spezielle Förderungen. Für Familien mit Kinder gibt es im Rahmen des Programms "Wohnen mit Kind" in Zusammenarbeit mit der KfW Förderbank zinsgünstige Darlehen. Dabei verbilligt die L-Bank die günstigen Konditionen der KfW noch einmal zusätzlich. Da das Darlehen im Grundbuch auch nachrangig abgesichert werden kann, eignet es sich ideal als Ergänzung zu anderen erstrangig besicherten Hypothekenkrediten.

Das Programm "Wohnen mit Kind

Einen Antrag auf die Förderung können Familien mit Kindern stellen, wenn sie in Baden-Württemberg ein Haus oder eine Eigentumswohnung bauen oder kaufen und selbst nutzen wollen. Bei einem Kauf sind auch alle Kosten, die für eine Modernisierung, Instandsetzung oder einen Umbau anfallen, förderfähig. Eigenleistungen werden in angemessener Höhe ebenfalls als förderfähige Kosten anerkannt. Für Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben stellt die Bank hingegen keine Darlehen zur Verfügung. Der Kreditinteressierte stellt den Förderantrag über seine Hausbank, welche alle notwendigen Unterlagen an die L-Bank weiterleitet.

Voraussetzungen
Als Familien im Sinne des Förderprogramms gelten Ehepaare und eheähnliche Gemeinschaften sowie Alleinerziehende mit mindestens einem Kind. Die Einkommensgrenzen sind hier großzügiger ausgelegt als bei der allgemeinen Landeswohnraumförderung: Um Mittel zu erhalten, darf die Summe der positiven Einkünfte des Haushalts nicht über 200.000 Euro, bei Alleinerziehenden nicht über 100.000 Euro, pro Jahr liegen. Negative Einkünfte, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, können bei der Ermittlung der Summe nicht berücksichtigt werden. Ausschlaggebend sind die zuletzt ergangenen Steuerbescheide der Lebensgemeinschaften oder beider Partner. Ein Darlehen kann außerdem nur der Haushalt bekommen, der dauerhaft in der Lage ist, alle Zins- und Tilgungsleistungen für das Darlehen und die Bewirtschaftungskosten für das Gebäude zu tragen.

Die Finanzierungskonditionen
Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsverbilligten Darlehens. Bis zu 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten des Kauf- oder Bauvorhabens kann das Darlehen umfassen, es muss mindestens 15.000 Euro und darf höchstens 100.000 Euro betragen. Als Laufzeitvarianten stehen 30 oder 35 Jahre zur Verfügung, der Antragsteller hat außerdem die Möglichkeit ein bis fünf tilgungsfreie Jahre zu vereinbaren. Die Zinsen zahlt der Kreditnehmer vierteljährlich nachträglich zum Quartalsende. Nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit fallen die Tilgungen vierteljährlich in gleichbleibenden Annuitäten (Summe aus Zins- und Tilgungszahlungen) an.

Weil die Vergabe in Zusammenhang mit dem Wohneigentumsprogramm der KfW-Bank erfolgt, kann der Antragsteller das Darlehen nicht mit diesem Programm kombinieren, eine Kombination mit anderen Fördermittel des Bundes, des Landes Baden-Württemberg oder von Gemeinden ist aber möglich. Gegenüber dem KfW-Wohneigentumsprogramm vergünstig die L-Bank das Darlehen um rund 0,5 Prozent für den Zeitraum der Zinsbindungsfrist, welche 10 oder 15 Jahre betragen kann.

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