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09.05.2011 - Baufinanzierung
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Förderprogramme für Bauherren in Baden-Württemberg - Teil 1

Von Stephan Scharfenorth (Scha)

 

Im Rahmen der Landeswohnraumförderung unterstützt das Land Baden-Württemberg über die L-Bank verschiedene Personengruppen dabei, eine eigene Immobilie zu bauen, zu kaufen oder umzubauen. Zur Verfügung stehen Darlehen sowie verschiedene Ergänzungsförderungen.

Begünstigte Gruppen und Vorhaben
Einen Antrag auf die Förderung können Ehepartner, Lebenspartner, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, junge kinderlose Paare unter 45 Jahren sowie Schwerbehinderte mit speziellen Wohnbedürfnissen stellen. Förderfähig ist sowohl der Bau oder Kauf eines neuen Hauses beziehungsweise einer neuen Eigentumswohnung als auch der Kauf einer gebrauchten Immobilie. Kauft der Erwerber ein Objekt, das älter als vier Jahre ist, kann er zusätzlich eine Reihe von Modernisierungsmaßnahmen finanzieren. Auch für Aus-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen vorhandenen Wohnraums stellt die Bank Mittel zur Verfügung.
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Grenzen für Einkommen, Wohnfläche und Kosten
Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen Antragsteller, wie in der Wohnraumförderung üblich, eine Reihe von Vorgaben erfüllen. Zum einen darf das Gesamteinkommen des Haushalts, in dem der Antragsteller lebt, bestimmte Grenzen nicht überschreiten, diese sind im Landeswohnraumgesetz LoWG festeglegt.  So liegt die Jahres-Bruttogrenze für einen 1- und 2-Personen-Haushalt bei 43.005 Euro, Haushalte mit 3 Personen dürfen nicht mehr als 51.505 Euro und mit 4 Personen nicht mehr als 60.005 Euro zur Verfügung haben. Zu diesen Beträgen kann noch pro Person mit eigenem Einkommen eine Werbungskostenpauschale von 920 Euro oder der tatsächliche Werbekostenbetrag hinzugerechnet werden. In Haushalten mit mindestens zwei Personen erhöht sich die Grenze für jede schwerbehinderte Person um 2.350 Euro. Gefördert wird außerdem nur "familiengerechter" Wohnraum. Als solcher gilt bei einer Familie mit zwei Kinder eine Wohnfläche von mindestens 90 qm, für jedes weitere Kind erhöht sich diese Grenze um 10 qm. Maximal darf die Fläche nicht mehr als 160 qm groß sein, bei Haushalten mit mehr als vier Personen kommen 15 qm für jede weitere Person hinzu. Die Wohnung muss wenigstens ein Kinderzimmer von mindestens 10 qm (bei zwei Kindern von 15 qm) Fläche aufweisen. Das Land fördert zudem nur Vorhaben, die pro qm Wohnfläche nicht mehr als 2.000 Euro Kosten verursachen. Ein Einfamilienhaus darf insgesamt nicht mehr 275.000 Euro, eine Wohnung nicht mehr als 225.000 Euro kosten.
Die Förderung
Die L-Bank stellt verschiedene Fördermittel - in erster Linie Darlehen - zur Verfügung. Für die oben genannten Personengruppen und Vorhaben hält sie das Z 15-Darlehen bereit. Hier kann der Antragsteller zwischen einem Darlehen oder einem Zuschuss entscheiden. Paare, die ein solches Darlehen erhalten, können außerdem noch das Optionsdarlehen beantragen, wenn sie sich weitere Kinder wünschen, die maximale Darlehenshöhe beträgt dann zusätzlich bis zu 75.000 Euro. Für dieses erhalten die Antragsteller dann bei der Geburt des Kindes oder der Aufnahme eines Kindes durch Adoption oder Pflegschaft eine Sondertilgung oder eine Zinsverbilligung - für das 1. und 2. Kind beispielsweise in Höhe von 7.000 Euro, bei Gebrauchtimmobilien in Höhe von 6.000 Euro. Wer zusätzlichen Finanzierungsbedarf hat, kann auch ein KfW-Darlehen oder ein Ergänzungsdarlehen der L-Bank beantragen. Darüber hinaus bietet das Land Baden-Württemberg eine Reihe weiterer zusätzlicher Fördermöglichkeiten. So erhalten Antragsteller, die ihr Vorhaben in einem Ortszentrum verwirklichen, einen höheren Darlehensbetrag oder eine weitere Zinsverbilligung. Wer ökologisch oder innovativ baut, kann wählen und entweder einen zusätzlichen Darlehensbetrag oder einen Zuschuss bekommen.
 
 
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Schätzkosten zurückverlangen

Schätzkosten zurückverlangenDie meisten Kreditinstitute und Bausparkassen erheben für die Ermittlung des Beleihungswertes einer Immobilie eine Gebühr. Oftmals sind die Kosten im Vertrag aufgeführt, sie werden als "Schätzkosten", "Wertermittlungsgebühr" oder "Kosten für die Objektbesichtigung" bezeichnet. Laut Urteil des Landgerichtes Stuttgart ist diese Praxis jedoch nicht rechtens.Schätzkosten zurückverlangen
 

Lage bestimmt den Wertzuwachs

Lage bestimmt den WertzuwachsDie Wertentwicklung einer Immobilie hängt entscheidend vom Standort ab. Bei einem Verkauf liegt der Gewinn des Objekts in dem gestiegenen Grundstückspreis und weniger im Wert des Gebäudes. Das ist dann von Bedeutung, wenn die Immobilie als Kapitalanlage dient und später verkauft werden soll.Lage bestimmt den Wertzuwachs
 

Das Grundbuch - die Basis der Finanzierung

Das Grundbuch - die Basis der FinanzierungDas Grundbuch ist ein staatliches Register, das alle Grundstücksrechte verwaltet. Dabei verfügt jedes Grundstück über ein eigenes Blatt, das in drei Teile untergliedert ist. Das Grundbuch - die Basis der Finanzierung
 
 

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