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Förderprogramme für Bauherren in Baden-Württemberg - Teil 1

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25.05.2009 - Baufinanzierung
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Förderprogramme für Bauherren in Baden-Württemberg - Teil 1

Von Anette Stein (ast)

 Im Rahmen der Landeswohnraumförderung unterstützt das Land Baden-Württemberg über die L-Bank verschiedene Personengruppen dabei, eine eigene Immobilie zu bauen, zu kaufen oder umzubauen. Zur Verfügung stehen Darlehen sowie verschiedene Ergänzungsförderungen.

Begünstigte Gruppen und Vorhaben
Einen Antrag auf die Förderung können Ehepartner, Lebenspartner, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, junge kinderlose Paare unter 45 Jahren sowie Schwerbehinderte mit speziellen Wohnbedürfnissen stellen. Förderfähig ist sowohl der Bau oder Kauf eines neuen Hauses beziehungsweise einer neuen Eigentumswohnung als auch der Kauf einer gebrauchten Immobilie. Kauft der Erwerber ein Objekt, das älter als vier Jahre ist, kann er zusätzlich eine Reihe von Modernisierungsmaßnahmen finanzieren. Auch für Aus-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen vorhandenen Wohnraums stellt die Bank Mittel zur Verfügung.

Grenzen für Einkommen, Wohnfläche und Kosten
Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen Antragsteller, wie in der Wohnraumförderung üblich, eine Reihe von Vorgaben erfüllen. Zum einen darf das Gesamteinkommen des Haushalts, in dem der Antragsteller lebt, bestimmte Grenzen nicht überschreiten. So liegt die Jahres-Bruttogrenze für einen 1- und 2-Personen-Haushalt bei 43.920 Euro, Haushalte mit 3 Personen dürfen nicht mehr als 52.420 Euro und mit 4 Personen nicht mehr als 60.920 Euro zur Verfügung haben. Zu diesen Beträgen kann noch pro Person mit eigenem Einkommen eine Werbungskostenpauschale von 920 Euro oder der tatsächliche Werbekostenbetrag hinzugerechnet werden. In Haushalten mit mindestens zwei Personen erhöht sich die Grenze für jede schwerbehinderte Person um 2.400 Euro. Gefördert wird außerdem nur "familiengerechter" Wohnraum. Als solcher gilt bei einer Familie mit zwei Kinder eine Wohnfläche von mindestens 90 qm, für jedes weitere Kind erhöht sich diese Grenze um 10 qm. Maximal darf die Fläche nicht mehr als 160 qm groß sein, bei Haushalten mit mehr als vier Personen kommen 15 qm für jede weitere Person hinzu. Die Wohnung muss wenigstens ein Kinderzimmer von mindestens 10 qm (bei zwei Kindern von 15 qm) Fläche aufweisen. Das Land fördert zudem nur Vorhaben, die pro qm Wohnfläche nicht mehr als 2.000 Euro Kosten verursachen. Ein Einfamilienhaus darf insgesamt nicht mehr 275.000 Euro, eine Wohnung nicht mehr als 225.000 Euro kosten.

Die Förderung
Die L-Bank stellt verschiedene Fördermittel - in erster Linie Darlehen - zur Verfügung. Für die oben genannten Personengruppen und Vorhaben hält sie das Z 15-Darlehen bereit. Paare, die ein solches Darlehen erhalten, können außerdem noch das Optionsdarlehen beantragen, wenn sie sich weitere Kinder wünschen. Für dieses erhalten die Antragsteller dann bei der Geburt des Kindes oder der Aufnahme eines Kindes durch Adoption oder Pflegschaft eine Sondertilgung oder eine Zinsverbilligung - für das 1. und 2. Kind beispielsweise in Höhe von 9.650 Euro. Wer zusätzlichen Finanzierungsbedarf hat, kann auch ein KfW-Darlehen oder ein Ergänzungsdarlehen der L-Bank beantragen. Darüber hinaus bietet das Land Baden-Württemberg eine Reihe weiterer zusätzlicher Fördermöglichkeiten. So erhalten Antragsteller, die ihr Vorhaben in einem Ortszentrum verwirklichen, einen höheren Darlehensbetrag oder eine weitere Zinsverbilligung. Wer ökologisch baut, kann wählen und entweder einen zusätzlichen Darlehensbetrag oder einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent der nachweisbaren Mehrkosten bekommen.

Lastenzuschuss für Selbstnutzer von Immobilien

Lastenzuschuss für Selbstnutzer von ImmobilienFür Einzelpersonen oder Familien mit einem niedrigen monatlichen Einkommen kann es schwierig sein, genug Geld für die Miete aufzubringen. In solchen Fällen leistet der Staat Hilfe, und zwar in Form von Wohngeld. Doch nicht nur Mieter, sondern auch Besitzer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die zwar Darlehen und Zuschüsse bekommen, aber trotzdem für ihre Kosten nicht alleine aufkommen können, erhalten diese Unterstützung. Lastenzuschuss für Selbstnutzer von Immobilien
 

Förderprogramme in Bayern - Teil 2

Förderprogramme in Bayern - Teil 2Ein weiteres Wohnraumförderprogramm des Landes verschafft Bauherren und Käufer zinsverbilligte Darlehen. Das Bayrische Zinsverbilligungsprogramm unterstützt gezielt Wohnungssuchende, die Wohnraum kaufen oder bauen und selbst nutzen wollen. Federführend ist die Bayrische Landesbodenkreditanstalt, die in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dieses Programm aufgelegt hat.Förderprogramme in Bayern - Teil 2
 

Richtig versichert, schon während der Bauphase

Richtig versichert, schon während der BauphaseDas Bauhandwerk gehört neben den Forstbetrieben zu den unfallstärksten Gewerken überhaupt. Um dieser Tatsache zu begegnen und sich im Falle eines Falles rechtlich und finanziell abzusichern, sollte man zeitig mit einem Versicherungsvertreter in Kontakt treten.Richtig versichert, schon während der Bauphase
 
 

baufi24 Webtipps:

baulinks.de: Reichaltige und gut geführte Informationen zu Planen, Bauen, Nutzen und Bewirtschaften von Immobilien.
baulinks.de
 
Viebrockhaus: Der bekannte Premium- anbieter von hochwertigen Massivhäusern. viebrockhaus.de
 
immobilo.de: Die Immobilien Suchmaschine - Alle wichtigen Immobilien Portale in einer Suche immobilo.de
 
finanzWiki.de: Unabhängiges Internet- magazin rund um das Thema Finanzen. finanzWiki.de
 

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