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Förderprogramme für Bauherren Niedersachsen - Teil 3

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27.05.2009 - Baufinanzierung
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Förderprogramme für Bauherren Niedersachsen - Teil 3

Von Eike Schulze (es)

 Speziell für benachteiligte Regionen oder Kommunen/ Stadtteile hat die NBank das Programm: "Förderung von Erwerb/ Kauf in Zusammenhang mit Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum in Fördergebieten" ins Leben gerufen. Dieses Programm richtet sich in erster Linie an Familien und Schwerbehinderte die in Sanierungsgebieten leben.

Förderprogramm
Das Programm unterstützt Familien und Behinderte besonders in städtebaulichen Sanierungsgebieten, in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf und in Gebieten, in denen nach § 141 BauGB vorbereitende Untersuchungen beschlossen wurden. Es fördert Mieter, die ihre Mietwohnung erwerben wollen und sonstige Antragsteller, wenn sie eine leerstehende Wohnung kaufen möchten. Die Förderung gilt dabei nur für selbstgenutzten Wohnraum. Bereits Familien mit einem Kind können einen Antrag stellen. Ein weiterer wichtiger Faktor sind die Einkommensgrenzen. Diese liegen deutlich höher als bei anderen Fördermaßnahmen. In der niedersächsischen Einkommensgrenzenverordnung § 3 Abs. 3, Nr.4, (EinkGrVO) ist geregelt, dass die in § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) genannten Grenzen um bis zu 60 Prozent überschritten werden dürfen, solange der Käufer keine weitere staatliche Bauförderung in Anspruch nimmt. Für einen Vier-Personen-Haushalt ergibt sich daraus ein Gesamteinkommen von 43.520 Euro netto oder, falls zusätzlich noch Beträge für Kranken- und Rentenversicherung anfallen (Selbstständige), 52.224 Euro. Die Bruttoeinkommengrenze liegt damit etwa bei 65.000 Euro respektive 80.000 Euro. Damit der Haus- oder Wohnungskauf finanzierbar ist, müssen die frei verfügbaren Einkunftsteile jedoch mindestens 10 Prozent über denen im Sozialgesetzbuch XII geltenden Regelsätzen liegen. Dies entspricht bei einem Vier-Personen-Haushalt rund 1.150 Euro netto. Außerdem soll der Antragsteller Arbeitsleistungen oder Eigenkapital in Höhe von mindestens 15 Prozent der Gesamtsumme einbringen. Modernisierungsausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen. Der Kaufvertrag kann erst nach der Förderzusage geschlossen werden.

Fördersummen
Sind alle Förderbedingungen erfüllt, so kann der Antragsteller ein Darlehen, für das er die ersten 10 Jahre keine Zinsen zahlen muss, in Anspruch nehmen. Bei zwei Kindern (das Älteste max. 15 Jahre) gibt es maximal 25.000 Euro, für jedes weitere Kind im Haushalt erhöht sich das Darlehen um 5.000 Euro. Schwerbehinderte erhalten zusätzlich 10.000 Euro für eine behindertengerechte Modernisierung.

Förderleistungen
Die Rahmenbedingungen entsprechen denen des Programms "Wohnraum für kinderreiche Familien" (Förderprogramme für Bauherren in Niedersachsen Teil 1). Eine Tilgungserhöhung aufgrund von zu geringer Restnutzungsdauer ist möglich. Der Käufer reicht seinen Antrag über die finanzierende Hausbank bei den staatlichen Förderstellen ein.

Fazit
Wer dieses Programm nutzen will, sollte sich bei seiner Stadt oder dem Landkreis erkundigen, ob die Wohnung, die erworben werden soll, zu einem entsprechenden Fördergebiet gehört. Nur dann können Fördermittel aus diesem Programm beantragt werden. Hypothekenbanken sehen es gern, wenn Immobilienfinanzierer solche Kredite in Anspruch nehmen, da die Förderbanken in der Regel nachrangige Darlehen zur Verfügung stellen, die als Eigenkapitalersatz gelten.

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