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Förderprogramme für Bauherren Niedersachsen - Teil 2

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28.05.2009 - Baufinanzierung
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Förderprogramme für Bauherren Niedersachsen - Teil 2

Von Eike Schulze (es)

 Ein weiteres Programm des Landes Niedersachsen hält Mittel für Schwerbehinderte bereit. Dieser Personenkreis soll unterstützt werden, weil die Schaffung eines behindertengerechten Wohnraums häufig mit einem höheren finanziellen Aufwand verbunden ist.

Das Förderprogramm
Das Programm "Die Eigentumsförderung in Niedersachsen für Schwerbehinderte" unterstützt Schwerbehinderte oder deren Familien beim Bau eines behindertengerechten Hauses oder beim Kauf vorhandenen Wohnraums, der entsprechend umgebaut wird. Zu den förderfähigen Personen gehören Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG), Rollstuhlfahrer, Blinde oder stark Sehbehinderte sowie Personen, die durch eine forschreitende Erkrankung in diese Situation kommen wie beispielsweise Multiple-Sklerose-Erkrankte. Eine weitere Voraussetzung, um in den Genuss der Förderung zu kommen, sind die Einkommensgrenzen, die auch für das Programm "Wohnraum für kinderreiche Familien" (Förderprogramme für Bauherren in Niedersachsen Teil 1) gelten. Ebenso stellt die Bank auch die gleichen Anforderungen an das vorhandene Eigenkapital beziehungsweise die Eigenleistungen. Und: Die derzeitigen Wohnverhältnisse des Antragstellers müssen so beschaffen sein, dass sie für den Schwerbehinderten auf Dauer nicht zumutbar sind. Die Person darf also nicht bereits in behindertengerechtem Wohnraum leben. Ein geeignetes Grundstück für den Bau eines Hauses sollte ebenfalls vorhanden sein. Bei der Antragstellung reicht ein Nachweis darüber aus, dass ein Grundstück zum Bau eines Hauses zur Verfügung steht. Damit der Antragsteller bei einem negativen Bescheid nicht auf dem Grundstück sitzen bleibt, braucht er aber noch nicht Eigentümer zu sein. Den Kauf des Grund und Bodens sowie den Bau oder Kauf des Hauses kann er auch nach einem positivem Bescheid veranlassen. Außerdem wichtig: Der Neubau oder die Modernisierung eines gekauften Hauses ist entsprechend der DIN-Norm 18025 durchzuführen Die Flächenhöchstgrenzen für einen geförderten Neubau für Schwerbehinderte betragen 90 qm für zwei Personen, 130 qm für drei bis fünf Personen und für jede weitere Person zusätzlich 10 qm.

Fördergelder
Zur Förderung des Neubaus oder der Modernisierung/ des Umbaus steht dem Schwerbehinderten und seiner Familie ein Darlehen zur Verfügung, das die Bank in den ersten 10 Jahren zinsfrei gewährt. Die Fördersummen für Schwerbehinderte, die ein Haus neu errichten wollen und kein oder ein Kind haben, betragen 40.000 Euro, für jedes weitere Kind, wenn das Älteste max. 15 Jahre alt ist, erhöht sich der Betrag um 5.000 Euro. Beim Bau eines KfW-55-Hauses, KfW-70-Hauses oder eines Passivhauses gibt es zusätzlich 5.000 Euro. Im Darlehen selbst sind 10.000 Euro enthalten, die ausschließlich für die behindertengerechte Bauweise zur Verfügung stehen. Beim Kauf bestehenden Wohnraums und gleichzeitiger Modernisierung gelten die gleichen Fördersummen wie beim Förderprogramm "Wohnraum für kinderreiche Familien" (Förderprogramme für Bauherren in Niedersachsen Teil 1). Doch auch in diesem Fall muss der Bauherr nachweisen, dass er 10.000 Euro für behindertengerechte Baumaßnahmen verwendet.

Förderleistungen
Die Rahmenbedingungen entsprechen denen des Programms "Wohnraum für kinderreiche Familien" (Förderprogramme für Bauherren in Niedersachsen Teil 1). Die Förderbank vergibt die Darlehen nach Dringlichkeit, abhängig von der Unzumutbarkeit der jetzigen Wohnsituation, und sozialen Kriterien. Die Antragsweiterleitung erfolgt über die finanzierende Bank.

In Sachsen wird Wohnraum gefördert

In Sachsen wird Wohnraum gefördertDer Wohnungsleerstand in Sachsen wächst. Gab es um die Jahrtausendwende noch rund 380.000 nicht genutzte Wohnungen, so liegt die Zahl im Jahre 2008 schon bei 500.000. Das heißt, etwa jede vierte Wohnung im Freistaat steht leer. Um gerade dem Leerstand in Innenstädten entgegenzuwirken, hat die Landesregierung am 17.07.2008 das Programm "innerstädtisch Wohnen" aufgelegt.In Sachsen wird Wohnraum gefördert
 

Die Gunst der Stunde nutzen - niedrige Zinsen sichern

Die Gunst der Stunde nutzen - niedrige Zinsen sichernFür Häuslebauer bringt die Finanzkrise einen positiven Effekt mit sich: Die Senkung der Leitzinsen und die Flucht der Anleger in Staatsanleihen haben dazu geführt, dass Banken und Sparkassen Hypothekendarlehen jetzt günstiger anbieten. Um gut einen Prozent sind die Zinsen für Baufinanzierungen gesunken, und liegen damit wieder auf einem Niveau wie zuletzt vor etwa drei Jahren.Die Gunst der Stunde nutzen - niedrige Zinsen sichern
 

Zinskosten senken

Zinskosten senkenUm die monatlichen Zahlungen an die Bank möglichst gering zu halten, sollten Sie als Selbstnutzer versuchen, die Zinskosten für ihr Fremdkapital zu minimieren. Es gibt einige Möglichkeiten, das zu erreichen. Überprüfen Sie bereits in der Vorbereitungsphase der Finanzierung, ob Sie diese nutzen können.Zinskosten senken
 
 

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