|
|
|
|
 |
|
baufi24 online Vergleich:Förderprogramme für Bauherren Niedersachsen - Teil 1 |
-
"Wir wollen eine Baufinanzierung, die flexibel genug für unser Leben ist."
Sondertilgungen, Tilgungssatzwechsel und flexible Darlehensbedingungen sind für unsere Berater keine
Fremdworte.
Das Baufi24-Partnernetzwerk verfügt bundesweit über mehr als 1.000 qualifizierte Berater.
-
"Ich will eine günstige Baufinanzierungund keine komplizierten Verträge."
Unsere Experten ermitteln günstige Angebote und suchen die passende Bank für Ihre Immobilienfinanzierung.
Das Baufi24-Partnernetzwerk verfügt bundesweit über mehr als 1.000 qualifizierte Berater.
-
"Mein Zinshaus muss sich rechnen."
Unsere Finanzierungsexperten vergleichen die Angebote von mehr als 100 Banken für die passende Baufinanzierung.
Das Baufi24-Partnernetzwerk verfügt bundesweit über mehr als 1.000 qualifizierte Berater.
-
"Wer erklärt uns, wie viel Haus wir uns leisten können?"
Wir nehmen uns Zeit für Sie. Im Beratungsgespräch ermittelt
der Berater Ihren finanziellen Spielraum und beantwortet
alle Fragen rund um die Baufinanzierung.
Das Baufi24-Partnernetzwerk verfügt bundesweit über mehr als 1.000 qualifizierte Berater.
-
"Welche Fördermittel helfen bei der Baufinanzierung?"
Auf baufi24.de finden Sie einen umfangreichen
Fördermittel-Ratgeber für günstiges Baugeld. Oder fragen Sie doch einfach einen
unserer Berater.
Das Baufi24-Partnernetzwerk verfügt bundesweit über mehr als 1.000 qualifizierte Berater.
Förderprogramme für Bauherren Niedersachsen - Teil 1
Baufinanzierung - Baufi Journal, News und Wissenswertes
| 29.05.2009 - Baufinanzierung |
|
 |
|
Förderprogramme für Bauherren Niedersachsen - Teil 1Von Eike Schulze (es) Viele Bundesländer, so auch Niedersachsen, bieten spezielle Programme für bestimmte Personengruppen an. Sinn und Zweck dabei ist, dass möglichst viele potenzielle Bauherren ihren Traum von den eignen vier Wänden verwirklichen können. Im Folgenden wird das Förderprogramm: "Wohnraum für kinderreiche Familien" stärker beleuchtet.
Wohnraum für kinderreiche Familien - Fördervoraussetzungen
Ziel diese Programms ist es, einer Personengruppe finanziell unter die Arme zu greifen, für die es meist schwierig ist eignen Wohnraum zu finanzieren. Es soll kinderreiche Familien dabei unterstützen, selbst genutzten Wohnungen oder Häuser beziehungsweise sich in Modernisierung befindliche Gebäude zu erwerben oder das Modernisieren bereits bestehenden Wohnraums, der Familiengröße entsprechend, zu ermöglichen.
Antragsberechtigt sind Familien mit mindestens zwei Kindern im Haushalt. Des Weiteren ist das Gesamteinkommen des Haushaltes entscheidend, hier gelten die Grenzen des § 9 Abs. 2 WoFG. Bei einem Vier-Personen-Haushalt beläuft sich das Gesamteinkommen auf 27.200 Euro netto oder, falls zusätzlich noch Beträge für Kranken- und Rentenversicherung anfallen, auf 32.640 Euro. Die Bruttoeinkommengrenze liegt damit etwa bei 40.000 Euro respektive 50.000 Euro. Außerdem muss die Belastung durch das Wohneigentum auf Dauer tragbar und die bisherigen Wohnverhältnisse müssen unzureichend sein. Damit entfällt beispielsweise die Förderung von Familien, die eine bisher genutzte Mietwohnung erwerben wollen. Ein weiterer wichtiger Punkt: Der Antragsteller muss Eigenleistungen oder Eigenkapital in Höhe von mindestens 15 Prozent der Gesamtsumme einbringen. Für die Förderung gelten außerdem Obergrenzen beim Wohnraum: Dieser beträgt bei bis zu 5 Personen 130 qm Wohnfläche, für jede weitere Person kommen 10 qm hinzu. Bei Selbständigen erhöht sich die Fläche um den Anteil der beruflichen Nutzung. Erst nach erfolgreicher Prüfung steht dem Erwerb oder Bau des Wohnraums nichts mehr im Wege.
Umfang der Förderung
Sind alle Förderbedingungen erfüllt, so kann der Antragsteller ein Darlehen, für das er die ersten 10 Jahre keine Zinsen zahlen muss, in Anspruch nehmen. Bei zwei Kindern (das Älteste max. 15 Jahre) gibt es maximal 35.000 Euro, für jedes weitere Kind im Haushalt erhöht sich das Darlehen um 5.000 Euro. Wer ein energiesparendes Haus (KfW 55 Haus oder KfW 70 Haus) oder Passivhaus erwirbt, kann ebenfalls zusätzlich 5.000 Euro erhalten. Beim Erwerb eines Hauses mit gleichzeitiger Modernisierung beträgt die Fördersumme höchstens 25.000 Euro bei zwei Kindern (das Älteste max. 15 Jahre alt) und stellt die Bank zusätzlich 5.000 Euro für jedes weitere Kind zur Verfügung. Außerdem besteht in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit einer Landesbürgschaft, die für den restlichen Teil der Gesamtsumme gilt. Gegebenenfalls kann die Bank zusätzlich auch ein Nachrangdarlehen zu den Konditionen eines Erstrangdarlehens gewähren. Eine Förderung ist auch möglich, wenn eine Person ab 60 Jahre mit in den Haushalt aufgenommen werden soll. Finanzierungsfähig sind dann 40 Prozent der dadurch entstandenen Modernisierungskosten, wenn diese mindestens 10.000 Euro betragen.
Der Antragsteller muss die Anträge im Rahmen der Gesamtfinanzierung über die finanzierende Bank einreichen. Den Antrag erhalten dann die Wohnraumförderungsstellen der Landkreise oder Kommunen.
Förderleistungen
Die Darlehensauszahlung erfolgt ratierlich. Nach Ablauf der 10 Jahre Zinsfreiheit beträgt der Nominalzins 4 Prozent. Die anfängliche Tilgung liegt bei 2 Prozent, Sonderzahlungen sind problemlos möglich. Für die Bearbeitung des Antrags fällt eine Gebühr von einem Prozent der Darlehenssumme an. Der Verwaltungsaufwand schlägt bis zur Hälfte der Tilgung mit 0,5 Prozent der Darlehenssumme, danach mit 0,25 Prozent zu Buche. Das Darlehen ist ab einer Summe von 20.000 Euro grundsätzlich in das Grundbuch einzutragen, dies ist auch nachrangig möglich.
|
Wärme aus Erneuerbaren Energien ist Pflicht Am 1. Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in Kraft getreten. Hauseigentümer neuer Gebäude sind damit verpflichtet, den Wärmeenergiebedarf ihrer Immobilie anteilig mit Erneuerbaren Energien zu decken. Dies soll dazu beitragen, den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase zu verringern. Wärme aus Erneuerbaren Energien ist Pflicht Eigenheimzulage - eine Antwort auf die Wirtschaftskrise? Man denke nur einige Jahre zurück, da war die Welt für die Bauwirtschaft noch in Ordnung - es gab die Eigenheimzulage. Bis zum 31.12.2005 konnten von diesem Gesetz noch Bauherren oder Käufer selbstgenutzten Wohnraumes profitieren. Seitdem gibt es nichts Vergleichbares mehr. Eigenheimzulage - eine Antwort auf die Wirtschaftskrise? Die Schnäppchenjagd im Amtsgericht - Teil 2 Hat der Immobilieninteressent den Zustand des Objekts in Augenschein genommen, sollte er noch die finanziellen Lasten überprüfen, bevor er sich in das Getümmel des Bietertermins stürzt. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass alle finanziellen Verpflichtungen, die auf Haus, Wohnung oder Grundstück liegen, automatisch mit der Zwangsversteigerung erlöschen. Deshalb ist die Einsichtnahme in das Grundbuch unerlässlich. Die Schnäppchenjagd im Amtsgericht - Teil 2
Suchbegriffe: - je größer, desto beliebter:
baufi24 Webtipps:
baulinks.de:
Reichaltige und gut geführte Informationen zu Planen, Bauen, Nutzen und Bewirtschaften von Immobilien.
baulinks.de
Viebrockhaus:
Der bekannte Premium- anbieter von hochwertigen Massivhäusern.
viebrockhaus.de
immobilo.de:
Die Immobilien Suchmaschine - Alle wichtigen Immobilien Portale in einer Suche
immobilo.de
finanzWiki.de:
Unabhängiges Internet- magazin rund um das Thema Finanzen.
finanzWiki.de
Baufi24.de empfehlen
Für Ihre Empfehlung haben wir Links vorbereitet, die Sie kopieren und in Ihre Website einfügen können.
Linkvorlagen baufi24.de
|
|
|
|
|
|
Die populärsten Themen auf baufi24.de - je größer, desto beliebter:
|
|
|
Copyright © 2009 baufi24.de, Zinszwerge® ist eine geschützte Handelsmarke
baufi24.de
Banken
Hypothekenzinsen
Impressum
Baufinanzierungsrechner
Maklerpool
|
Die beliebtesten Artikel auf baufi24.de:
|
Externe Angebote:
finanzWiki
Geschlossene Fonds
Baufinanzierung
Baufinanzierung
Baufinanzierungssoftware
Haus & Bauen
|
Baufinanzierungen, Hausfinanzierung
und Immobilienfinanzierung bundesweit:
Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Essen, Dortmund, Stuttgart, Düsseldorf, Bremen, Hannover, Duisburg, Leipzig, Nürnberg, Dresden, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Mannheim, Bonn, Gelsenkirchen, Karlsruhe, Wiesbaden, Münster, Mönchengladbach, Chemnitz, Augsburg, Halle, Braunschweig, Aachen, Krefeld, Kiel, Magdeburg, Oberhausen, Lübeck, Freiburg, Hagen, Erfurt, Rostock, Kassel, Saarbrücken, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (NRW), Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Berlin, Bremen, Hamburg,
|
|
|
|
|
|