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Der Baufi24 Ratgeber: Baufinanzierung & Immobilienfinanzierung

20.04.2011 - Baufinanzierung
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Förderprogramme für Bauherren Niedersachsen - Teil 1

Viele Bundesländer, so auch Niedersachsen, bieten spezielle Programme für bestimmte Personengruppen an. Sinn und Zweck dabei ist, dass möglichst viele potenzielle Bauherren ihren Traum von den eignen vier Wänden verwirklichen können. Im Folgenden wird das Förderprogramm: "Eigentum für kinderreiche Familien" stärker beleuchtet.

Eigentum für kinderreiche Familien - Fördervoraussetzungen
Ziel diese Programms ist es, einer Personengruppe finanziell unter die Arme zu greifen, für die es meist schwierig ist eigenen Wohnraum zu finanzieren. Es soll kinderreiche Familien dabei unterstützen, selbst genutzten Wohnungen oder Häuser beziehungsweise sich in Modernisierung befindliche Gebäude zu erwerben oder das Modernisieren bereits bestehenden Wohnraums, der Familiengröße entsprechend, zu ermöglichen. Gefördert werden auch Familien, die über ein Baugrundstück verfügen oder dies Kaufen wollen (Nachweispflicht) sowie Erbbauberechtigte.

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Antragsberechtigt sind Familien mit mindestens zwei Kindern im Haushalt. Des Weiteren ist das Gesamteinkommen - hierzu zählen beispielsweise auch Rentenzahlungen oder Krankengeld - des Haushaltes entscheidend, hier gelten die Grenzen des § 3Abs. 2 NWoFG. Bei einem Vierpersonenhaushalt beläuft sich das Gesamteinkommen auf 29.000 Euro netto. Die Bruttoeinkommensgrenze liegt damit etwa bei 40.000 Euro respektive 50.000 Euro. Außerdem muss die Belastung durch das Wohneigentum auf Dauer tragbar und die bisherigen Wohnverhältnisse müssen unzureichend sein. Ausnahme: die Förderung von Familien, die eine bisher genutzte Mietwohnung erwerben wollen. Ein weiterer wichtiger Punkt: Der Antragsteller muss Eigenleistungen oder Eigenkapital in Höhe von mindestens 15 Prozent der Gesamtsumme einbringen. Für die Förderung gelten außerdem Obergrenzen beim Wohnraum: Dieser beträgt bei bis zu 5 Personen 130 qm Wohnfläche, für jede weitere Person kommen 10 qm hinzu. Bei Selbstständigen erhöht sich die Fläche um den Anteil der beruflichen Nutzung. Erst nach erfolgreicher Prüfung steht dem Erwerb oder Bau des Wohnraums nichts mehr im Wege.

Umfang der Förderung
Sind alle Förderbedingungen erfüllt, so kann der Antragsteller ein Darlehen, für das er die ersten 10 Jahre keine Zinsen zahlen muss, in Anspruch nehmen. Bei zwei Kindern (das Älteste max. 15 Jahre) gibt es maximal 35.000 Euro, für jedes weitere Kind im Haushalt erhöht sich das Darlehen um 5.000 Euro. Wer ein energiesparendes Haus (KfW 85 Haus oder KfW 70 Haus) oder Passivhaus erwirbt, kann ebenfalls zusätzlich 5.000 Euro erhalten. Beim Erwerb eines Hauses mit gleichzeitiger Modernisierung beträgt die Fördersumme höchstens 25.000 Euro bei zwei Kindern (das Älteste max. 15 Jahre alt) und stellt die Bank zusätzlich 5.000 Euro für jedes weitere Kind zur Verfügung. Außerdem besteht in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit einer Landesbürgschaft, die für den restlichen Teil der Gesamtsumme gilt. Gegebenenfalls kann die Bank zusätzlich auch ein Nachrangdarlehen zu den Konditionen eines Erstrangdarlehens gewähren. Eine Förderung ist auch möglich, wenn eine Person ab 60 Jahre mit in den Haushalt aufgenommen werden soll. Finanzierungsfähig sind dann 40 Prozent der dadurch entstandenen Modernisierungskosten, wenn diese mindestens 10.000 Euro betragen. Alternativ kann bei Ausbau, Umbau oder Erweiterung bestehenden Wohnraums ein Darlehen bis zu 460 Euro je Quadratmeter neuer Wohnfläche beantragt werden. Dies gilt für Familien mit mindestens drei Kindern.

Der Antragsteller muss die Anträge im Rahmen der Gesamtfinanzierung über die finanzierende Bank einreichen. Den Antrag erhalten dann die Wohnraumförderungsstellen der Landkreise oder Kommunen.

Förderleistungen
Die Darlehensauszahlung erfolgt ratierlich. Nach Ablauf der 10 Jahre Zinsfreiheit beträgt der Sollzins 4 Prozent. Allerdings, wenn es für den Antragsteller zumutbar ist, wird ein anfänglicher Zinssatz von 2 Prozent veranschlagt und Kürzungen des Förderbeitrages können ebenso vorgenommen werden. Die anfängliche Tilgung liegt bei 2 Prozent, Sonderzahlungen sind problemlos möglich. Für die Bearbeitung des Antrags fällt eine Gebühr von einem Prozent der Darlehenssumme an. Der Verwaltungsaufwand schlägt bis zur Hälfte der Tilgung mit 0,5 Prozent der Darlehenssumme, danach mit 0,25 Prozent zu Buche. Das Darlehen ist ab einer Summe von 20.000 Euro grundsätzlich in das Grundbuch einzutragen, dies ist auch nachrangig möglich.
 
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