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baufi24 online Vergleich:Förderprogramme für Bauherren in Hessen - Teil 2 |
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Förderprogramme für Bauherren in Hessen - Teil 2
Baufinanzierung - Baufi Journal, News und Wissenswertes
| 30.05.2009 - Baufinanzierung |
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Förderprogramme für Bauherren in Hessen - Teil 2Von Anette Stein (ast) Für Erwerber einer gebrauchten Immobilie zur Selbstnutzung stellt das Land Hessen über die Landestreuhandstelle das zinsgünstige Hessen-Darlehen Bestandserwerb (HD) zur Verfügung. An der Förderung beteiligt sich die KfW Förderbank mit Mitteln aus dem "KfW-Wohneigentumsprogramm". Eigentümer, die ihre vorhandene selbstgenutzte Immobilie behindertengerecht umbauen wollen, könne außerdem Zuschüsse erhalten.
Förderung des Erwerbs gebrauchter Immobilien
Mit dem Hessen-Darlehen fördert das Land den Kauf von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen. Zu dem bevorzugten Kreis der Geförderten zählen Familien und andere Haushalte mit zwei und mehr Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen der Behinderung einer darin lebenden Person ein besonderer baulicher Bedarf besteht. Vergeben wird das Darlehen nur, wenn die Immobilie sich in einem guten baulichen Zustand befindet und zur dauernden Wohnraumversorgung des Erwerbers geeignet ist. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen die Antragsteller bestimmte Einkommens-, Belastungs- und -Wohnflächengrenzen einhalten. Hier gelten die gleichen Auflagen wie beim Hessen-Baudarlehen für Neubauten (siehe Förderprogramme für Bauherren in Hessen - Teil 1).
Die Konditionen
Die Höhe des Hessen-Darlehens beträgt maximal 100.000 Euro, insgesamt darf der Betrag nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten ausmachen. Bei kinderreichen Familien (ab drei Kindern) kann das Darlehen um weitere 5.000 Euro erhöht werden. Weil das Land Hessen auch eine Bürgschaft vergibt, kann das Förderdarlehen im Grundbuch nachrangig abgesichert werden. Für das Darlehen zahlt der Kreditnehmer einen Zinssatz, der rund 30 Prozent unter dem Kapitalmarktzins liegt. Dieser wird ab dem Zeitpunkt der Darlehenszusage auf zehn Jahre festgeschrieben. Nach fünf Jahren hat der Immobilienfinanzierer einen Nachweis zu erbringen, dass sein Einkommen die Einkommensgrenzen um nicht mehr als 20 Prozent übersteigt. Andernfalls entfällt die Zinsverbilligung. Die Anfangstilgung kann zwischen 1,5 und 2,5 Prozent betragen, bei einem tilgungsfreien Jahr. Die Höhe des Tilgungssatzes ist abhängig vom jeweiligen Nominalzins. An weiteren Kosten entstehen dem Darlehensnehmer ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von einem Prozent der Darlehenssumme und gegebenenfalls Bereitstellungszinsen (0,25 Prozent pro Monat ab dem 3. Monat nach Zusage). Die Auszahlung des Darlehens erfolgt in einer Summe. Finanziert der Darlehensnehmer auch Modernisierungen mit, werden die Beträge dafür anteilig erst nach Abschluss der Maßnahmen ausgezahlt. Kombinationen mit anderen Fördermitteln, mit Ausnahme von Mitteln aus dem KfW Wohneigentumsprogramms, sind möglich.
Zuschüsse für einen behindertengerechten Umbau
Wer seine vorhandene Wohnung behindertengerecht umbauen möchte, kann vom Land einen Kostenzuschuss erhalten. Ziel dabei ist es, Wohnraum zu schaffen, der baulich so gestaltet ist, dass behinderte Menschen selbstständig und unabhängig darin leben können. Außerdem sollen die Wohngebäude und die Wohnungen barrierefrei erreichbar sein. Es werden vorrangig bauliche Veränderungen gefördert, die den Anforderungen der Normen DIN 18024 Teil 1 und DIN 18025 Teil 1 oder 2 entsprechen. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen, die der Verbesserung der Freiflächen, Plätze, Wege und PKW-Stellplätze auf dem Grundstück, der Verbesserung von Toilettenräumen und Bädern, der Beseitigung von Stufen und Schwellen, der Errichtung von Rampen usw. dienen. Für diese und andere Maßnahmen gewährt die Förderstelle einen Kostenzuschuss bis zu 50 Prozent. Förderungsfähig sind Kosten bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit. Umbauten, die unter 1.000 Euro Kosten verursachen, werden nicht gefördert. Ebenfalls keinen Zuschuss gibt es für die Erweiterung bestehender Wohngebäude oder für Umbaukosten, die in Verbindung mit dem Erwerb von Wohngebäuden, entstehen.
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Kostenfaktor Keller Ein nicht unerheblicher Kostenfaktor beim Hausbau ist der Keller. Mancher Bauherr, der bei der Finanzierung des Eigenheims genau rechnen muss, entscheidet sich deshalb dafür, auf das Untergeschoss zu verzichten. Dem damit verbundenen Vorteil der Kostenersparnis stehen jedoch auch Nachteile gegenüber. Kostenfaktor Keller Zuschuss zur Energiesparberatung kassieren Für Haus- oder Wohnungseigentümer, die ihr Haus modernisieren und in den Umweltschutz investieren wollen, gibt es Hilfe. Sie können im Rahmen der „Vor-Ort-Beratung“ eine Energiesparberatung in Anspruch nehmen und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten erhalten. Die entsprechende Förderrichtlinie ist zum 1. Oktober 2009 geändert und das Programm bis Ende 2014 verlängert worden. Zuschuss zur Energiesparberatung kassieren Die Schnäppchenjagd im Amtsgericht - Teil 3 Hat der Interessent alle Informationen in Erfahrung gebracht und die Finanzierung geklärt, folgt nun der letzte, aber entscheidende Schritt auf dem Weg zur gewünschten Immobile: der Versteigerungstermin. Nicht immer wird die Versteigerung beim ersten Termin vollzogen, bei Nichterreichen des Mindestgebotes kann der Rechtspfleger einen zweiten Termin veranlassen. Die Schnäppchenjagd im Amtsgericht - Teil 3
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