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Der Baufi24 Ratgeber: Baufinanzierung & Immobilienfinanzierung

27.06.2011 - Baufinanzierung
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Förderprogramme für Bauherren in Hessen - Teil 1

Für Bauherren oder Erwerber einer selbst genutzten neuen Immobilie stellt das Land Hessen über die Landestreuhandstelle zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. An der Förderung beteiligt sich die KfW Förderbank mit Mitteln aus dem "KfW-Wohneigentumsprogramm". Darüber hinaus bietet das Land noch einen Zuschuss für Behinderte an.

 

Förderfähige Vorhaben

Die Darlehen werden bevorzugt an Familien und andere Haushalte mit zwei und mehr Kindern sowie an Haushalte, bei denen wegen der Behinderung einer darin lebenden Person ein besonderer baulicher Bedarf besteht, vergeben. Drei Förderprogramme stehen dabei zur Verfügung. Zwei unterstützen Antragsteller entweder beim Neubau sowie Kauf eines neuerrichteten Hauses beziehungsweise einer neuerrichteten Eigentumswohnung (Hessen-Baudarlehen) oder beim Kauf einer vorhandenen Immobilie (Hessen-Darlehen), eines ist speziell auf die Anforderungen bei behindertem gerechten Umbau zugeschnitten.

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Fördergrenzen

Für das Hessen-Baudarlehen und das Hessen-Darlehen gelten die gleichen Fördervoraussetzungen. Bevorzugt durch Landesmittel werden Familien mit Kindern oder Behinderte. Ein weiteres Kriterium bildet das Gesamteinkommen der Familie, dies darf beispielsweise bei einem 2-Personen-Haushalt nicht über ca. 53.700 Euro brutto liegen. Für jede weitere im Haushalt lebende Person erhöht sich die Grenze um ca. 10.700 Euro brutto, für jedes im Haushalt lebende Kind um ca. 920 Euro brutto. Ein Haushalt erhält außerdem nur dann ein Darlehen, wenn der Familie im Falle einer Finanzierung nach Abzug aller Verpflichtungen noch genügend Einkommen für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Für die erste und zweite Person im Haushalt müssen netto mindestens 1.000 Euro und für jede weitere Person 180 Euro im Monat vorhanden sein. Eine weitere Voraussetzung: Die Belastung aus dem Darlehen darf nicht weniger als 25 Prozent des Gesamteinkommens betragen. Auch bestimmte Wohnflächengrenzen muss der Antragsteller einhalten: Bei Gebäuden mit einer Wohnung beträgt die Grenze 150 m², bei Gebäuden mit zwei Wohnungen 200 m², und eigengenutzte Eigentumswohnungen dürfen nicht größer als 120 m² sein. Nur in begründeten Ausnahmefällen gewährt das Land auch für größere Flächen eine Förderung. Der Antragsteller muss mindestens 15 Prozent als Eigenmittel (Eigenkapital oder Eigenleistungen) einbringen oder auf einem ihm gehörenden Grundstück bauen.

 

Die Konditionen des Hessen-Baudarlehens

Die maximale Höhe des Hessen-Baudarlehens beträgt bis zu 80.000 Euro, insgesamt darf der Betrag nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten ausmachen. Der Kreditnehmer zahlt einen Zinssatz, der rund 30 Prozent unter dem Kapitalmarktzins liegt. Weil das Land Hessen auch eine Bürgschaft vergibt, kann das Förderdarlehen im Grundbuch nachrangig abgesichert werden. Der zu zahlende Zins wird ab dem Zeitpunkt der Darlehenszusage auf zehn Jahre festgeschrieben. Die Förderung ist insbesondere die Zinsverbilligung gegenüber dem KfW-Programm „Wohneigentum“. Insgesamt kann die Laufzeit bis zu 35 Jahren betragen. Es gilt ein anfänglicher Tilgungssatz zwischen 1 und 2,5 Prozent, bei zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Nach fünf Jahren hat der Immobilienfinanzierer einen Nachweis zu bringen, dass sein Einkommen die Einkommensgrenzen um nicht mehr als 20 Prozent übersteigt. Andernfalls entfällt die Zinsverbilligung. Ab dem 11. Jahr kann der Kunde nochmals für fünf Jahre eine Zinsverbilligung – um ca. 20 Prozent bezogen auf den dann üblichen Kapitalmarktzins – erhalten, wenn sein Einkommen nachweislich die Grenzen um nicht mehr als 20 Prozent übersteigt.

An weiteren Kosten entstehen dem Darlehensnehmer ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von einem Prozent der Darlehenssumme und gegebenenfalls 0,25 Prozent Bereitstellungszinsen beginnend 2 Bankarbeitstage und 4 Monate nach Zusage. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt nach Baufortschritt, in der Regel in fünf Raten. Kombinationen mit anderen Fördermitteln, mit Ausnahme von Mitteln aus dem KfW Wohneigentumsprogramms, sind möglich. 

 
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