|
|
|
|
 |
|
baufi24 online Vergleich:Förderprogramme für Bauherren in Hessen - Teil 1 |
-
"Wir wollen eine Baufinanzierung, die flexibel genug für unser Leben ist."
Sondertilgungen, Tilgungssatzwechsel und flexible Darlehensbedingungen sind für unsere Berater keine
Fremdworte.
Das Baufi24-Partnernetzwerk verfügt bundesweit über mehr als 1.000 qualifizierte Berater.
-
"Ich will eine günstige Baufinanzierungund keine komplizierten Verträge."
Unsere Experten ermitteln günstige Angebote und suchen die passende Bank für Ihre Immobilienfinanzierung.
Das Baufi24-Partnernetzwerk verfügt bundesweit über mehr als 1.000 qualifizierte Berater.
-
"Mein Zinshaus muss sich rechnen."
Unsere Finanzierungsexperten vergleichen die Angebote von mehr als 100 Banken für die passende Baufinanzierung.
Das Baufi24-Partnernetzwerk verfügt bundesweit über mehr als 1.000 qualifizierte Berater.
-
"Wer erklärt uns, wie viel Haus wir uns leisten können?"
Wir nehmen uns Zeit für Sie. Im Beratungsgespräch ermittelt
der Berater Ihren finanziellen Spielraum und beantwortet
alle Fragen rund um die Baufinanzierung.
Das Baufi24-Partnernetzwerk verfügt bundesweit über mehr als 1.000 qualifizierte Berater.
-
"Welche Fördermittel helfen bei der Baufinanzierung?"
Auf baufi24.de finden Sie einen umfangreichen
Fördermittel-Ratgeber für günstiges Baugeld. Oder fragen Sie doch einfach einen
unserer Berater.
Das Baufi24-Partnernetzwerk verfügt bundesweit über mehr als 1.000 qualifizierte Berater.
Förderprogramme für Bauherren in Hessen - Teil 1
Baufinanzierung - Baufi Journal, News und Wissenswertes
| 31.05.2009 - Baufinanzierung |
|
 |
|
Förderprogramme für Bauherren in Hessen - Teil 1Von Anette Stein (ast) Für Bauherren oder Erwerber einer selbstgenutzten neuen Immobilie stellt das Land Hessen über die Landestreuhandstelle das zinsgünstige Hessen-Baudarlehen (HBD) zur Verfügung. An der Förderung beteiligt sich die KfW Förderbank mit Mitteln aus dem "KfW-Wohneigentumsprogramm".
Förderfähige Vorhaben
Das Darlehen wird bevorzugt an Familien und andere Haushalte mit zwei und mehr Kindern sowie an Haushalte, bei denen wegen der Behinderung einer darin lebenden Person ein besonderer baulicher Bedarf besteht, vergeben. Es dient in erster Linie der Finanzierung von Neubauten. Unter Umständen fördert das Land allerdings auch den Ausbau und die Erweiterung bestehender selbstgenutzter Ein- und Zweifamilienhäuser um eine weitere Wohnung, die im Rahmen generationenverbundenen Wohnens von Angehörigen genutzt wird. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Baumaßnahme auf Grund ihres Bauaufwands mit einem Neubau vergleichbar ist und eine vollständige Wohnung entsteht.
Fördergrenzen
Eine Förderung erhalten können Antragsteller, deren Gesamteinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Um dieses zu ermitteln, wird das Einkommen aller zum Haushalt zählenden Personen zusammengerechnet. Für einen 2-Personenhaushalt liegt die Grenze bei ca. 40.000 Euro brutto. Für jede weitere im Haushalt lebende Person erhöht sich die Grenze um 9.400 Euro, für jedes im Haushalt lebende Kind um 780 Euro. Ein Haushalt erhält außerdem nur dann ein Darlehen, wenn der Familie im Falle einer Finanzierung nach Abzug aller Verpflichtungen noch genügend Einkommen für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Für die erste und zweite Person im Haushalt müssen netto mindestens 1.000 Euro und für jede weitere Person 180 Euro im Monat vorhanden sein. Eine weitere Voraussetzung: Die Belastung aus dem Darlehen darf nicht weniger als 25 Prozent des Gesamteinkommens betragen. Auch bestimmte Wohnflächengrenzen muss der Antragsteller einhalten: Bei Gebäuden mit einer Wohnung beträgt die Grenze 150 m², bei Gebäuden mit zwei Wohnungen 200 m², und eigengenutzte Eigentumswohnungen dürfen nicht größer als 120 m² sein. Nur in begründeten Ausnahmefällen gewährt das Land auch für größere Flächen eine Förderung.
Die Konditionen
Die Höhe des Hessen-Baudarlehens beträgt zwischen 80.000 und 120.000 Euro, insgesamt darf der Betrag nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten ausmachen. Weil das Land Hessen auch eine Bürgschaft vergibt, kann das Förderdarlehen im Grundbuch nachrangig abgesichert werden. Für das Darlehen zahlt der Kreditnehmer einen Zinssatz, der rund 30 Prozent unter dem Kapitalmarktzins liegt. Dieser wird ab dem Zeitpunkt der Darlehenszusage auf zehn Jahre festgeschrieben. Nach fünf Jahren hat der Immobilienfinanzierer einen Nachweis zu bringen, dass sein Einkommen die Einkommensgrenzen um nicht mehr als 20 Prozent übersteigt. Andernfalls entfällt die Zinsverbilligung. Ab dem 11 Jahr kann der Kunde nochmals für fünf Jahre eine Zinsverbilligung - um ca. 15 Prozent bezogen auf den dann üblichen Kapitalmarktzins - erhalten, wenn sein Einkommen nachweislich die Grenzen um nicht mehr als 20 Prozent übersteigt.
Die Anfangstilgung kann zwischen 1,5 und 2,5 Prozent betragen, bei zwei tilgungsfreien Jahren. Die Höhe des Tilgungssatzes ist abhängig vom jeweiligen Nominalzins. An weiteren Kosten entstehen dem Darlehensnehmer ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von einem Prozent der Darlehenssumme und gegebenenfalls 0,25 Prozent Bereitstellungszinsen pro Monat ab dem 3. Monat nach Zusage. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt nach Baufortschritt, in der Regel in fünf Raten. Kombinationen mit anderen Fördermitteln, mit Ausnahme von Mitteln aus dem KfW Wohneigentumsprogramms, sind möglich.
|
Ökologisch bauen und modernisieren Aufgrund der steigenden Brennstoff- und Energiepreise erscheint vielen Bauwilligen die Finanzierung eines Eigenheims als unkalkulierbares Risiko. Für umweltbewusste Bauvorhaben gibt es jedoch staatliche Fördermittel. So schlägt der Bauherr zwei Fliegen mit einer Klappe: Er reduziert sowohl seine zukünftigen Energie- als auch seine Finanzierungskosten. Ökologisch bauen und modernisieren Die Schnäppchenjagd im Amtsgericht - Teil 1 Des einen Freud - des anderen Leid, so lassen sich die Zwangsversteigerungstermine beim Amtsgericht charakterisieren. Auf der einen Seite locken Schnäppchen, auf der anderen Seite muss eine liebgewonnene Immobilie zu Geld gemacht werden. Die Schnäppchenjagd im Amtsgericht - Teil 1 Förderprogramme für Bauherren in Brandenburg - Teil 1 Das Land Brandenburg hat ein spezielles Wohnungsbauförderprogramm für Innenstädte ins Leben gerufen. Wichtigstes Ziel ist es, die Innenstädte des Landes neu zu beleben. Gerade die ostdeutschen Bundesländer leiden unter der Abwanderung jüngerer Bevölkerungsgruppen, dem soll dieses Programm entgegenwirken. Förderprogramme für Bauherren in Brandenburg - Teil 1
Suchbegriffe: - je größer, desto beliebter:
baufi24 Webtipps:
baulinks.de:
Reichaltige und gut geführte Informationen zu Planen, Bauen, Nutzen und Bewirtschaften von Immobilien.
baulinks.de
Viebrockhaus:
Der bekannte Premium- anbieter von hochwertigen Massivhäusern.
viebrockhaus.de
immobilo.de:
Die Immobilien Suchmaschine - Alle wichtigen Immobilien Portale in einer Suche
immobilo.de
finanzWiki.de:
Unabhängiges Internet- magazin rund um das Thema Finanzen.
finanzWiki.de
Baufi24.de empfehlen
Für Ihre Empfehlung haben wir Links vorbereitet, die Sie kopieren und in Ihre Website einfügen können.
Linkvorlagen baufi24.de
|
|
|
|
|
|
Die populärsten Themen auf baufi24.de - je größer, desto beliebter:
|
|
|
Copyright © 2009 baufi24.de, Zinszwerge® ist eine geschützte Handelsmarke
baufi24.de
Banken
Hypothekenzinsen
Impressum
Baufinanzierungsrechner
Maklerpool
|
Die beliebtesten Artikel auf baufi24.de:
|
Externe Angebote:
finanzWiki
Geschlossene Fonds
Baufinanzierung
Baufinanzierung
Baufinanzierungssoftware
Haus & Bauen
|
Baufinanzierungen, Hausfinanzierung
und Immobilienfinanzierung bundesweit:
Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Essen, Dortmund, Stuttgart, Düsseldorf, Bremen, Hannover, Duisburg, Leipzig, Nürnberg, Dresden, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Mannheim, Bonn, Gelsenkirchen, Karlsruhe, Wiesbaden, Münster, Mönchengladbach, Chemnitz, Augsburg, Halle, Braunschweig, Aachen, Krefeld, Kiel, Magdeburg, Oberhausen, Lübeck, Freiburg, Hagen, Erfurt, Rostock, Kassel, Saarbrücken, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (NRW), Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Berlin, Bremen, Hamburg,
|
|
|
|
|
|