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27.06.2011 - Baufinanzierung
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Förderprogramme für Bauherren in Hessen - Teil 1

Von Stephan Scharfenorth (Scha)

 

Für Bauherren oder Erwerber einer selbst genutzten neuen Immobilie stellt das Land Hessen über die Landestreuhandstelle das zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. An der Förderung beteiligt sich die KfW Förderbank mit Mitteln aus dem "KfW-Wohneigentumsprogramm".  Darüber hinaus bietet das Land noch einen Zuschuss für Behinderte an.

Förderfähige Vorhaben
Die Darlehen werden bevorzugt an Familien und andere Haushalte mit zwei und mehr Kindern sowie an Haushalte, bei denen wegen der Behinderung einer darin lebenden Person ein besonderer baulicher Bedarf besteht, vergeben. Drei Förderprogramme stehen dabei zur Verfügung. Zwei bei denen dabei Förderwünsche beim Neubau oder bei Kauf einer Immobilie, eines ist speziell auf die Anforderungen bei behindertem gerechten Umbau zugeschnitten.
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Das Hessen-Baudarlehen und das Hessendarlehen sind für die traditionelle Förderung von Neubauten und dem Erwerb von Gebrauchtimmobilien zuständig.
 
Fördergrenzen
Das Hessen-Baudarlehen und das Hessen-Darlehen haben die gleichen Fördervoraussetzungen. Bevorzugt durch Landesmittel werden Familien mit Kindern oder Behinderte. Ein weiteres Kriterium bildet das Gesamteinkommen der Familie, dies darf beispielsweise bei einem 3-Personen-Haushalt nicht über ca. 65.300 Euro brutto liegen. Für jede weitere im Haushalt lebende Person erhöht sich die Grenze um ca. 10.700 Euro brutto, für jedes im Haushalt lebende Kind um ca. 920 Euro brutto. Ein Haushalt erhält außerdem nur dann ein Darlehen, wenn der Familie im Falle einer Finanzierung nach Abzug aller Verpflichtungen noch genügend Einkommen für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Für die erste und zweite Person im Haushalt müssen netto mindestens 1.000 Euro und für jede weitere Person 180 Euro im Monat vorhanden sein. Eine weitere Voraussetzung: Die Belastung aus dem Darlehen darf nicht weniger als 25 Prozent des Gesamteinkommens betragen. Auch bestimmte Wohnflächengrenzen muss der Antragsteller einhalten: Bei Gebäuden mit einer Wohnung beträgt die Grenze 150 m², bei Gebäuden mit zwei Wohnungen 200 m², und eigengenutzte Eigentumswohnungen dürfen nicht größer als 120 m² sein. Nur in begründeten Ausnahmefällen gewährt das Land auch für größere Flächen eine Förderung. Der Antragsteller muss mindestens 15 Prozent als Eigenkapital einbringen oder auf einem ihm gehörenden Grundstück bauen.

Die Konditionen des Hessen-Baudarlehens
Die maximale Höhe des Hessen-Baudarlehens beträgt 120.000 Euro insgesamt darf der Betrag nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten ausmachen. Weil das Land Hessen auch eine Bürgschaft vergibt, kann das Förderdarlehen im Grundbuch nachrangig abgesichert werden. Der zuzahlende Zins wird ab dem Zeitpunkt der Darlehenszusage auf zehn Jahre festgeschrieben. Die Förderung ist insbesondere die Zinsverbilligung gegenüber dem KfW-Programm „Wohneigentum“. Insgesamt kann die Laufzeit bis zu 35 Jahren betragen. Es gilt ein anfänglicher Tilgungssatz von einem oder zwei Prozent, bei einem oder zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Nach fünf Jahren hat der Immobilienfinanzierer einen Nachweis zu bringen, dass sein Einkommen die Einkommensgrenzen um nicht mehr als 20 Prozent übersteigt. Andernfalls entfällt die Zinsverbilligung. Ab dem 11. Jahr kann der Kunde nochmals für fünf Jahre eine Zinsverbilligung - um ca. 20 Prozent bezogen auf den dann üblichen Kapitalmarktzins - erhalten, wenn sein Einkommen nachweislich die Grenzen um nicht mehr als 20 Prozent übersteigt.

Die Anfangstilgung kann zwischen 1,5 und 2,5 Prozent betragen, bei zwei tilgungsfreien Jahren. Die Höhe des Tilgungssatzes ist abhängig vom jeweiligen Nominalzins. An weiteren Kosten entstehen dem Darlehensnehmer ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von einem Prozent der Darlehenssumme und gegebenenfalls 0,25 Prozent Bereitstellungszinsen pro Monat ab dem 3. Monat nach Zusage. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt nach Baufortschritt, in der Regel in fünf Raten. Kombinationen mit anderen Fördermitteln, mit Ausnahme von Mitteln aus dem KfW Wohneigentumsprogramms, sind möglich.
 
 
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Förderprogramme in Hamburg - Teil 2

Förderprogramme in Hamburg - Teil 2Das Programm Hamburger Eigenheimförderung umfasst noch zwei weitere Bausteine: Sonderdarlehen und Zuschüsse für energiesparendes Bauen und das Aufwendungsdarlehen.Förderprogramme in Hamburg - Teil 2
 

In Sachsen wird Wohnraum gefördert

In Sachsen wird Wohnraum gefördertDer Wohnungsleerstand in Sachsen wächst. Gab es um die Jahrtausendwende noch rund 380.000 nicht genutzte Wohnungen, so liegt die Zahl im Jahre 2008 schon bei 500.000. Das heißt, etwa jede vierte Wohnung im Freistaat steht leer. Um gerade dem Leerstand in Innenstädten entgegenzuwirken, hat die Landesregierung am 17.07.2008 das Programm "innerstädtisch Wohnen" aufgelegt.In Sachsen wird Wohnraum gefördert
 

Für die Zukunft gewappnet - das Passivhaus

Für die Zukunft gewappnet - das PassivhausDa die Energiepreise in Zukunft aufgrund der Rohstoffverknappung weiter steigen werden, beschäftigen sich viele Menschen mit der Frage, wie sich die Kosten langfristig im Griff halten lassen. Eine gute Möglichkeit besteht darin, sich schon beim Hausbau auf diese Situation einzustellen und ein Passivhaus ins Auge zu fassen. Auch Altbauten können inzwischen auf den Passivhausstandard getrimmt werden.Für die Zukunft gewappnet - das Passivhaus
 
 

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