|
|
|
|
 |
|
baufi24 online Vergleich:Förderprogramme für Bauherren in Brandenburg - Teil 2 |
-
"Wir wollen eine Baufinanzierung, die flexibel genug für unser Leben ist."
Sondertilgungen, Tilgungssatzwechsel und flexible Darlehensbedingungen sind für unsere Berater keine
Fremdworte.
Das Baufi24-Partnernetzwerk verfügt bundesweit über mehr als 1.000 qualifizierte Berater.
-
"Ich will eine günstige Baufinanzierungund keine komplizierten Verträge."
Unsere Experten ermitteln günstige Angebote und suchen die passende Bank für Ihre Immobilienfinanzierung.
Das Baufi24-Partnernetzwerk verfügt bundesweit über mehr als 1.000 qualifizierte Berater.
-
"Mein Zinshaus muss sich rechnen."
Unsere Finanzierungsexperten vergleichen die Angebote von mehr als 100 Banken für die passende Baufinanzierung.
Das Baufi24-Partnernetzwerk verfügt bundesweit über mehr als 1.000 qualifizierte Berater.
-
"Wer erklärt uns, wie viel Haus wir uns leisten können?"
Wir nehmen uns Zeit für Sie. Im Beratungsgespräch ermittelt
der Berater Ihren finanziellen Spielraum und beantwortet
alle Fragen rund um die Baufinanzierung.
Das Baufi24-Partnernetzwerk verfügt bundesweit über mehr als 1.000 qualifizierte Berater.
-
"Welche Fördermittel helfen bei der Baufinanzierung?"
Auf baufi24.de finden Sie einen umfangreichen
Fördermittel-Ratgeber für günstiges Baugeld. Oder fragen Sie doch einfach einen
unserer Berater.
Das Baufi24-Partnernetzwerk verfügt bundesweit über mehr als 1.000 qualifizierte Berater.
Förderprogramme für Bauherren in Brandenburg - Teil 2
Baufinanzierung - Baufi Journal, News und Wissenswertes
| 01.06.2009 - Baufinanzierung |
|
 |
|
Förderprogramme für Bauherren in Brandenburg - Teil 2Von Eike Schulze (es) Das Land Brandenburg stellt noch zwei weitere Maßnahmen für Bauherren zur Verfügung. Zum einen sind dies Ergänzungsdarlehen, zum anderen Wohnungsbaubürgschaften. Beide Programme können im Einzelfall für Bauherren oder Erwerber interessant sein.
Das Ergänzungsdarlehen
Das Bundesland hat zurzeit keine Förderprogramme für Einkommensschwache, bietet aber das Ergänzungsdarlehen als zusätzliche Finanzierung im Zusammenhang mit anderen Förderprogrammen des Bundes oder Landes an. Hierbei gelten jedoch die gleichen Entscheidungskriterien wie bei freien Kreditinstituten - einen Bonus gibt es daher nicht. Das Ergänzungsdarlehen dient somit eher der Unterstützung von Kreditwilligen, die beispielsweise kleine Kreditlücken haben, aber für freie Kreditinstitute nicht interessant sind. Die Zinsen entsprechen dem normalen Kapitalmarktniveau. Mit Zinseinsparungen ist somit nicht zu rechnen. Ob das Ergänzungsdarlehen für den Kreditwilligen in Frage kommt, wird in einem Beratungsgespräch geklärt. Dabei werden dann auch die genauen Konditionen bekannt gegeben. Ein Anspruch auf das Ergänzungsdarlehen besteht nicht.
Die Wohnungsbaubürgschaft
Dieses Programm richtet sich auch an den Selbstnutzer. Hier tritt das Land als Bürge auf, Ziel ist es, auf diesem Weg leichter an Kredite heranzukommen, die der Kapitalmarkt bietet. Wichtig ist wie bei allen Förderprogrammen des Landes Brandenburg: Das Objekt steht im Vordergrund der Förderung, nicht die Person oder das Wohnungsbauunternehmen. Das heißt, eine Förderung ist nur im Rahmen der dafür ausgewiesenen "Gebietskulisse" der Städte möglich. Gebürgt werden kann deshalb nur dort für neu zu schaffenden Wohnraum, bei Ersterwerb und Selbstnutzung eines Gebäudes oder eines neuen Wohnhauses in Baulücken sowie bei der Modernisierung und Instandhaltung von Wohnraum. Es können auch Bürgschaften bei Anschlussfinanzierungen übernommen werden, die den oben genannten Kriterien entsprechen. Das Land springt nicht als Bürge ein, wenn das Vorhaben besonders aufwändig und kostenintensiv ausfällt. Außerdem sind folgende Darlehen von der Bürgschaft ausgenommen: Darlehen der öffentlichen Hand, Arbeitgeberdarlehen und alle Formen der Vor- und Zwischenfinanzierung. Auch Bauvorhaben die bereits vor Antragstellung begonnen wurden, erhalten keine Landesbürgschaften.
Förderung
Auf Antrag wird eine Ausfallbürgschaft für nachstellige Kapitalmarktdarlehen gewährt, die ab dem zweiten Rang im Grundbuch eingetragen sind. Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 Euro. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 2 Prozent der zu besichernden Summe. Außerdem ist eine Überbrückungsbürgschaft im ersten Rang möglich. Grundvoraussetzung ist, dass für einen bestimmten Zeitraum dem freien Kreditinstitut noch keine dinglichen Sicherheiten geboten werden können. Hier springt dann das Land mit einer Ausfallbürgschaft für einen benannten Zeitraum ein. Die Überbrückungsbürgschaft ist nur im ersten Rang des Grundbuchs denkbar. Die Bearbeitungsgebühr beträgt einmalig 0,5 Prozent der Bürgschaftssumme. Dauert die Bürgschaft länger als zwei Jahre, so fällt danach eine jährliche Bearbeitungsgebühr von 0,5 Prozent an. Ein Anspruch auf Ausfallbürgschaften besteht nicht.
Fazit
Sowohl das Ergänzungsdarlehen wie auch die Ausfallbürgschaften bieten eine Möglichkeit, auch in schwierigen Situationen das Bauvorhaben umzusetzen. Insbesondere beim Ergänzungsdarlehen sollte aber überprüft werden ob nicht günstigere Hypothekenkonditionen am Markt vorhanden sind.
|
Zuschuss zur Energiesparberatung kassieren Für Haus- oder Wohnungseigentümer, die ihr Haus modernisieren und in den Umweltschutz investieren wollen, gibt es Hilfe. Sie können im Rahmen der „Vor-Ort-Beratung“ eine Energiesparberatung in Anspruch nehmen und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten erhalten. Die entsprechende Förderrichtlinie ist zum 1. Oktober 2009 geändert und das Programm bis Ende 2014 verlängert worden. Zuschuss zur Energiesparberatung kassieren Das schlüsselfertige Eigenheim Seit Jahren kommt immer mehr ein Haustyp in Mode: das Bauträgerhaus. Der Grund: Architektenhäuser sind vielen Bauherren zu teuer. Zwar kann der Bauherr beim Architektenhaus seine Wünsche vom Wohnen in idealer Weise umsetzen lassen, doch hat das seinen Preis. Viele Bauinteressierte möchten aber zu vernünftigen Preisen bauen, ohne große Kompromisse in Kauf nehmen. Das schlüsselfertige Eigenheim Die Vorfälligkeitsentschädigung In bestimmten Fällen haben Kreditnehmer das Recht, ihr Darlehen vor Ablauf der Zinsbindungszeit zu kündigen. Banken können dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung erheben, bei deren Berechnung sie entsprechende gerichtliche Vorgaben berücksichtigen müssen. Die Vorfälligkeitsentschädigung
Suchbegriffe: - je größer, desto beliebter:
baufi24 Webtipps:
baulinks.de:
Reichaltige und gut geführte Informationen zu Planen, Bauen, Nutzen und Bewirtschaften von Immobilien.
baulinks.de
Viebrockhaus:
Der bekannte Premium- anbieter von hochwertigen Massivhäusern.
viebrockhaus.de
immobilo.de:
Die Immobilien Suchmaschine - Alle wichtigen Immobilien Portale in einer Suche
immobilo.de
finanzWiki.de:
Unabhängiges Internet- magazin rund um das Thema Finanzen.
finanzWiki.de
Baufi24.de empfehlen
Für Ihre Empfehlung haben wir Links vorbereitet, die Sie kopieren und in Ihre Website einfügen können.
Linkvorlagen baufi24.de
|
|
|
|
|
|
Die populärsten Themen auf baufi24.de - je größer, desto beliebter:
|
|
|
Copyright © 2009 baufi24.de, Zinszwerge® ist eine geschützte Handelsmarke
baufi24.de
Banken
Hypothekenzinsen
Impressum
Baufinanzierungsrechner
Maklerpool
|
Die beliebtesten Artikel auf baufi24.de:
|
Externe Angebote:
finanzWiki
Geschlossene Fonds
Baufinanzierung
Baufinanzierung
Baufinanzierungssoftware
Haus & Bauen
|
Baufinanzierungen, Hausfinanzierung
und Immobilienfinanzierung bundesweit:
Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Essen, Dortmund, Stuttgart, Düsseldorf, Bremen, Hannover, Duisburg, Leipzig, Nürnberg, Dresden, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Mannheim, Bonn, Gelsenkirchen, Karlsruhe, Wiesbaden, Münster, Mönchengladbach, Chemnitz, Augsburg, Halle, Braunschweig, Aachen, Krefeld, Kiel, Magdeburg, Oberhausen, Lübeck, Freiburg, Hagen, Erfurt, Rostock, Kassel, Saarbrücken, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (NRW), Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Berlin, Bremen, Hamburg,
|
|
|
|
|
|