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27.06.2011 - Baufinanzierung
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Finanzierungsprobleme mit der Lebensversicherung

Bis 2005 war es noch durchaus üblich, eine Baufinanzierung über eine Lebensversicherung laufen zu lassen. Es boten sich damals viele Vorteile der sogenannten Versicherungshypothek. Zum einen brauchten in der Finanzierungsphase nur die Zinsen gezahlt zu werden, die Tilgung erfolgte auf einen Schlag am Ende der Laufzeit, zum anderen gewährte der Staat Steuervorteile für diese Finanzierungsform. Und: Die Lebensversicherung bot einen Todesfallschutz, sodass bei Tod des Hauptverdieners die Finanzierung gesichert war. Doch spätestens seit 2005 ist Schluss damit. Bei den Altverträgen dieser Finanzierung tun sich nun Probleme auf. Die Garantieverzinsung ist gering und bei vielen entsteht eine Finanzierungslücke. Diese Differenz muss zum Laufzeitende ausgeglichen werden. Welche Möglichkeiten gibt es, das Problem zu lösen?
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1. Kündigung der Lebensversicherung
Der radikalste Schritt überhaupt. Problematisch sind dabei zwei Dinge:  Zum einen wird damit der wichtigste oder alleinige Finanzierungsbaustein aufgekündigt, zum anderen entfällt damit auch meist ein ausreichender Todesfallschutz. Dieser Schritt lohnt sich daher meist nur, wenn die Lebensversicherung kein bedeutender Bestandteil der Finanzierung ist, da noch andere Geldquellen wie ein Bauspardarlehen oder ein Hypothekendarlehen genutzt werden. Im anderen Fall geht es darum, die Verluste zu begrenzen. Dadurch, dass die Lebensversicherung meist kaum die Rendite abwirft, die die Verzinsung des Hypothekendarlehensanteils abwirft, ist ein Verlust vorprogrammiert. Je nach Größe der Versicherungshypothek und der Leistungsfähigkeit der Versicherung schwankt dies von einigen Hundert bis zu mehreren Tausend Euro. Zu erfahren ist dies aus dem Rückkaufswert der Lebensversicherung. Hier muss spitz gerechnet werden, was die alternativen Sparanlagen bringen im Vergleich zur Rendite der Lebensversicherung. Manchmal lohnt dann die Kündigung oder auch nicht. Ein Vorteil des Verkaufes kann natürlich bei der Möglichkeit einer Sondertilgung erzielt werden, sofern dies möglich ist. Durch die Sonderzahlung vermindert sich die Restschuld.
 
2. Verkauf der Lebensversicherung
Hierbei veräußert der Versicherungsnehmer seine Police an einen – meist gewerblichen  – Aufkäufer. Normalerweise zahlen die Aufkäufer der Lebensversicherung eine Summe, die höher ist als der Rückkaufswert. Waren früher mal bis zu 15 Prozent über diesen Weg mehr in der Tasche, so sind es heute meist bis zu 10 Prozent. Hier sollte bei verschiedenen Anbietern nachgefragt werden. Damit lassen sich wenigstens teilweise die fehlenden Überschüsse, die zum Ende der Laufzeit der Lebensversicherung anfallen, kompensieren. Eine Alternative zum Verkauf der Lebensversicherung ist die Beitragsfreistellung des Vertrages. Dies fällt ohne Kosten an. Die nun verfügbaren Mittel sollten dann in neue Finanzprodukte angelegt werden.
 
Wenn keine Lebensversicherung mehr bespart wird
Entscheidend ist die Form der Geldanlage. Es verbietet sich schon aufgrund des Risikos, in bestimmte Aktien oder Fonds zu gehen. Im besten Fall wird eine deutliche höhere Summe erwirtschaftet als benötigt, im schlimmsten Fall steht man ohne Zuhause dar. Festverzinsliche Rentenpapiere eignen sich beispielsweise gut, um einen Finanzstock für die Schlusszahlung aufzubauen. Doch sind Rentenpapiere nicht völlig risikolos, die Bewertung über Ratingagenturen gibt darüber Auskunft wie meisten auch der Zinssatz, hier gilt meist, je höher der Zins, desto höher das Ausfallrisiko.
Fazit
Eine gute und zufriedenstellende Lösung des Problems der Unterdeckung der Finanzierung durch eine Lebensversicherung ist schwierig. Hier gilt es den Einzelfall zu betrachten. Auch sollten versteckte Kosten bei der Umorientierung bedacht werden, sei es Abschlussgebühren, Aufschläge, aber auch die Abgeltungssteuer usw.
Eine Anschlussfinanzierung beantragen - die Umschuldung

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Viele Kreditnehmer, die vor einigen Jahren ihre Baufinanzierung auf den Weg gebracht haben, fragen sich, ob nicht ein Wechsel zu einem günstigeren Angebot sinnvoll ist. Zwei Szenarien sind dabei denkbar: eine Umschuldung während der Zinsbindungszeit oder beim Auslaufen der Zinsbindung.Eine Anschlussfinanzierung beantragen - die Umschuldung
 
Helfer absichern - die Bauhelfer-Unfallversicherung

Helfer absichern - die Bauhelfer-Unfallversicherung

Bauherren, die preiswert bauen wollen, greifen häufig auf Freunde und Verwandte zurück, die auf der Baustelle mit anpacken. Damit diese nicht ohne Versicherungsschutz dastehen, wenn sie sich bei den Bauarbeiten verletzten, gibt es die Bauhelfer-Unfallversicherung der Bauberufsgenossenschaften. Außerdem ist auch der Abschluss einer privaten Bauhelferversicherung möglich.Helfer absichern - die Bauhelfer-Unfallversicherung
 
Geldanlage Immobilien: Woran bemisst sich die Rendite?  Teil 2

Geldanlage Immobilien: Woran bemisst sich die Rendite? Teil 2

Die Mietrendite beschreibt den Gewinn, welchen der Haus- oder Wohnungseigentümer mit seinem vermieteten Objekt jährlich erzielt. Wie lukrativ die Investition in die Immobilie letztendlich ist beziehungsweise war, zeigt sich dem Anleger jedoch erst, wenn er sie wieder veräußert. Neben der Mietrendite wirkt sich der in der bis zum Verkauf erzielte Wertzuwachs maßgeblich auf die Rentabilität seiner Investition aus. Wer diesen Wertzuwachs im Voraus kalkuliert, sollte für die Berechnung die durchschnittliche Wertentwicklung der vergangenen 20 Jahre und nicht aktuelle Markttendenzen zugrundelegen.Geldanlage Immobilien: Woran bemisst sich die Rendite? Teil 2
 
 

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