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17.06.2009 - Baufinanzierung
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Die Feuerrohbauversicherung - Voraussetzung für ein Immobiliendarlehen

Von Stephan Scharfenorth (Scha)

 Ein im Rohbau befindliches Gebäude muss ebenso wie ein fertig gestelltes Haus gegen das Risiko Feuer abgesichert werden, denn schon in dieser Phase kann es, beispielsweise durch einen Brand, zu Schäden am Bauwerk kommen. Die dadurch entstehenden finanziellen Folgen können fatal sein. Deshalb sollte das Gebäude auch bereits während der Bauzeit ausreichend versichert sein.

Bestandteil der Wohngebäudeversicherung
Mit einer Feuerrohbauversicherung schützen Bauherren ihr Haus während der Bauphase vor Schäden, die durch Brand, Explosionen oder Blitzschlag entstehen. Eine solche Versicherung ist in der Regel auch eine Voraussetzung dafür, dass Banken überhaupt einen Hypothekenkredit gewähren, denn wenn das Haus abbrennt, wird es auf Kosten des Versicherungsunternehmens wieder aufgebaut, und der Kreditgeber kann davon ausgehen, sein Geld zurückzuerhalten. Die Versicherer haben sich darauf eingestellt und bieten die Feuerrohbauversicherung inzwischen beitragsfrei in der Wohngebäudeversicherung mit an, wenn sichergestellt ist, dass das fertig gestellte Wohngebäude hinterher weiter versichert wird. Somit ist die Feuerrohbauversicherung quasi der erste - kostenlose - Baustein der Wohngebäudeversicherung. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude und die zu ihrer Errichtung notwendigen, auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe. Als Versicherungssumme gilt grundsätzlich der Betrag, der erforderlich wäre, um das Gebäude, so wie es geplant war, wieder errichten zu können.
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Versicherungsdauer unterschiedlich
Meistens gilt der Schutz im Rahmen der Feuerrohbauversicherung sechs Monate, manche Versicherer sehen aber auch 24 Monate vor, um längere Bauzeiten für den Bauherrn abzudecken. Verzögert sich der Bau des Hauses über den festgelegten Zeitraum hinaus, muss der Rohbau kostenpflichtig mitversichert werden. Allerdings ist die kostenlose Mitversicherung nicht selten an die Vertragsdauer der Versicherung geknüpft und unter Umständen auch auf Kulanz zu verlängern. Der Versicherungsschutz gilt in dieser Phase nur für die Feuer-Rohbauversicherung. Für Schäden durch Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie weitere Elementarereignisse kommt der Versicherer nicht auf, sondern für solche Ereignisse leistet er erst dann, wenn das versicherte Gebäude bezugsfertig ist. Die Absicherung dieser Gefahren während der Rohbauphase kann in Form einer Bauleistungsversicherung erfolgen. Nach der Bezugsfertigkeit geht die Feuerrohbauversicherung in die reguläre Wohngebäudeversicherung über, und der Versicherungsschutz wird automatisch um die genannten Risiken erweitert. Als bezugsfertig gilt ein Haus dann, wenn das Dach, Wände, Fenster, Außentüren, sanitäre und elektrische Anlagen vorhanden sind, und es somit bewohnbar ist.

Angebote gut vergleichen
Der Versicherungsnehmer muss in den meisten Fällen die erste Prämie für die Wohnungsbau-Police bereits zum Baubeginn leisten. Da die Feuerrohbauversicherung nicht auf die Wohngebäudeversicherung angerechnet wird, gilt sie dann von vornherein für 1,5 Jahre. Es gibt jedoch auch Versicherer, welche die erste Jahresprämie erst nach Ende der 6-monatigen Rohbauphase erheben. Die Versicherungsbedingungen und Tarife können je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich sein. Vor Abschluss der Feuerrohbauversicherung, oder der Gebäudeversicherung sollte der Bauherr deshalb die Offerten der Anbieter gründlich vergleichen. Doch nicht nur die Beitragshöhe ist dabei ausschlaggebend, sondern auch andere Kriterien, beispielsweise wie schnell das Unternehmen im Schadensfall Hilfe leistet.
 
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Baufinanzierung mit GeldmarktdarlehenManch ein Häuslebauer hat in den letzten Tagen von Geldmarktdarlehen und deren günstigen Konditionen gelesen. Diese in Deutschland fast unbekannte Finanzierungsvariante ist in anderen Ländern eine durchaus gängige Form der Immobilienfinanzierung. Es ist aber auch mit erheblichen Risiken verbunden und setzt in der Regel ein überdurchschnittliches Einkommen voraus.Baufinanzierung mit Geldmarktdarlehen
 

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Eigenheim und Baumängel - was tun?Das Haus ist fertig, die Baufamilie eingezogen, doch nun beginnen die Probleme. So geht es manchem Bauherren, der die Rechnungen an das Bauunternehmen bezahlt hat, sei es für die Erstellung eines Individualhauses oder Fertighauses. In diesem Fall kommt es darauf an, die fehlerhafte Bauausführung richtig geltend zu machen.Eigenheim und Baumängel - was tun?
 
 

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