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19.06.2009 - Baufinanzierung
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Die Bauleistungsversicherung

Von Stephan Scharfenorth (Scha)

 Auch bei sorgfältiger Planung ist nicht auszuschließen, dass während der Bauzeit unvorhersehbare Schäden auftreten, die jede Kalkulation und damit die Finanzierung des Bauvorhabens gefährden. Eine Bauleistungsversicherung bietet davor Schutz.

Im Laufe der Bauphase kann vieles passieren. Häufig sind Unwetter die Ursache von Schäden am Rohbau. Ein Starkregen setzt den Keller unter Wasser oder ein Sturm zerstört die gerade fertig gestellte Dachkonstruktion. Gerade in diesen Fällen wird es für den Bauherrn doppelt schlimm, da die meisten Baufirmen keine Haftung für höhere Gewalt übernehmen und er sowohl die bereits erstellte und als auch die neu zu erstellende Bauleistung bezahlen muss. Doch auch Material- und Berechnungsfehler können kostspielige Verzögerungen am Bau nach sich ziehen. Nicht selten entstehen Schäden auch, wenn Diebe oder Vandalen die Baustelle heimsuchen und Baumaterialien oder -geräte entwenden oder zerstören.
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Der Versicherungsschutz
Wer sich gegen die finanziellen Folgen solcher Ereignisse absichern möchte, sollte eine Bauleistungsversicherung abschließen. Diese deckt unvorhergesehene Schäden an Bauleistungen, Baustoffen und Bauteilen einschließlich der wesentlichen Bestandteile, die in der Roh-, Aus- oder Umbauphase entstehen, ab. Der Versicherer zahlt sowohl bei Schäden durch höhere Gewalt wie Hochwasser- oder Sturmschäden als auch bei Vorkommnissen durch unbekannte Eigenschaften des Baugrunds oder durch Konstruktions- beziehungsweise Materialfehler. Versichert sind auch der Diebstahl fest eingebauter Teile sowie alle Beschädigungen und Zerstörungen an Bauleistungen und Baumaterial.

Nicht im Schutz enthalten
Entstehen zusätzliche Kosten durch Pfusch am Bau, bietet die Bauleistungsversicherung hingegen keinen Schutz. Ebenso wenig gilt die Versicherung für noch nicht eingebaute Einrichtungsgegenstände wie beispielsweise Waschbecken, Handwerkszeug, Baugeräte, Fahrzeuge oder Gartenanlagen. Ist ein Schaden durch normalen Witterungseinfluss wie Frost entstanden, kommt der Versicherer ebenfalls nicht dafür auf. Auch entwurzelte Bäume zählen nicht zu den direkten Schäden am Haus, und der Bauherr muss für die Aufräumarbeiten selbst aufkommen. Gegen einen entsprechenden Prämienaufschlag kann er dieses Risiko aber mitversichern. Beim Umbau oder der Renovierung von alten Gebäuden gilt der Versicherungsschutz nur für die neu errichtete Substanz, wird die alte Bausubstanz beschädigt, trägt der Versicherer hier keine Verantwortung.

Die Versicherung abschließen
Der Versicherungsnehmer schließt die Bauleistungsversicherung einmalig für die Dauer der Bauzeit ab und zahlt den Beitrag in der Regel im Voraus für die gesamte Baudauer. Da nicht nur der Bauherr, sondern auch alle weiteren im Bauvertrag Beteiligten - Bauherr, Bauunternehmen, Architekt, Handwerker - versichert sind, ist es üblich, die Prämie auf alle Parteien umzulegen. Mit einer gewissen Eigenbeteiligung kann der Bauherr die Prämie außerdem reduzieren. In der Regel endet die Versicherung mit der Bezugsfertigkeit des Gebäudes oder der behördlichen Gebrauchsabnahme, spätestens jedoch nach zwei Jahren. Bei Bedarf ist eine Verlängerung des Vertrags meist möglich. Der Versicherungsschutz eines versicherten Unternehmers endet mit dem Zeitpunkt, zu dem die Bauleistung oder Teile davon abgenommen werden. Die Versicherungssumme entspricht dem Wert der Bauleistung einschließlich aller Baustoffe und Bauteile.

Fazit
Eine Bauleistungsversicherung ist grundsätzlich, insbesondere aber bei einer knapp kalkulierten Finanzierung zu empfehlen, denn jedes Risiko, mit dem der Bauherr nicht gerechnet hat, kann zu unvorhersehbaren Kosten führen und damit die gesamte Finanzierung gefährden.
 
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