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20.06.2009 - Baufinanzierung
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Absicherung für die Bauzeit: Die Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist praktisch unerlässlich für Bauwillige, denn sie haftet für Schäden gegenüber Dritten. Fügt jemand einem anderen einen Schaden zu, auch ungewollt, haftet er dafür mit seinem gesamten Vermögen solange, bis der Schaden komplett bezahlt ist. Festegelegt ist dies in § 823 BGB.

Gerade auf Baustellen kann es relativ schnell zu Schadensereignissen kommen. Einige Beispiele:

  • Herabfallende Dachziegel beschädigen parkende Fahrzeuge
  • Spielende Kinder fallen in die Baugrube (Auch das Schild "Eltern haften für ihre Kinder" befreit nicht vom Schadensersatz)
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Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt in Schadensfällen alle Risiken, die mit der Fertigstellung des Gebäudes in Zusammenhang stehen. Doch greift sie nur dann, wenn der Bauherr auch für die notwendigen Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle sorgt. Dies kann er zwar auch an den Bauleiter delegieren, der dann dafür verantwortlich ist, dass sich beispielsweise niemand auf der Baustelle verletzt, jedoch verbleibt beim Bauherren die Pflicht, die geeigneten Maßnahmen auch zu überwachen. Dazu zählen eine ordnungsgemäße Einzäunung, damit Unbefugte die Baustelle nicht betreten können, und die sichere Lagerung von Baumaterialien. Der Bauherr muss außerdem bei für Laien erkennbaren Sicherheitslücken sofort einschreiten.


In zwei weiteren Fällen ist die Bauherrenhaftpflicht auch noch wichtig. Zum einen wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Da die Versicherung jeden Schadenfall prüft, kann der Bauherr sie auch in Anspruch nehmen, wenn jemand unberechtigte Schadenersatzansprüche für Schäden, die nicht mit der Errichtung des Bauwerks in Zusammenhang stehen, an ihn stellt. In diesen Fällen wird die Versicherung quasi zur Rechtsschutzversicherung. Sie tritt außerdem auch ein, wenn die Baufirma Pleite geht. Vielfach wird dann im Schadenfall der Bauherr in Regress genommen, selbst wenn ihn nicht die Hauptschuld an dem Vorfall trifft. In diesen Fällen haftet der Bauherr als Gesamtschuldner.


Was gilt es beim Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht zu beachten?

Der wichtigste Punkt: Achten Sie auf einen ausreichenden Versicherungsschutz. Eine Schadenssumme für drei Millionen Euro für Personenschäden pro Schadenfall ist zu empfehlen, denn bei schweren Personenschäden kann diese Summe durchaus erreicht werden. Außerdem ist es wichtig, dass Schäden am Nachbargrundstück mitversichert sind - bei einigen Versicherer ist dieser Baustein nicht im Vertrag enthalten. Und: Es gibt auch Versicherungsgesellschaften, die eine Kombination aus Privathaftpflicht und Bauherrenhaftpflicht anbieten. Das ist besonders für Bauherren interessant, die bislang keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, obwohl dies eigentlich zur Grundausstattung des allgemeinen Versicherungsschutzes gehört. Weitere Versicherer bieten zumindest noch einen Versicherungsschutz für kleinere Bauvorhaben bis 100.000 Euro als Bestandteil der Privathaftpflicht an.


Abschließen sollten Sie die Bauherrenhaftpflichtversicherung möglichst zum Kauf des Grundstücks. Dies hat den Vorteil, dass bereits das noch unbebaute Grundstück versichert ist, und zwar bis zu einer Dauer von zwei Jahren. Ist das Gebäude bezugsfertig, endet auch der Versicherungsschutz. Dann tritt wieder die Privathaftpflicht für Schäden ein. Bauherren, die ein Haus mit mehreren Mietwohnungen (Anzahl abhängig vom Versicherer) errichtet haben, benötigen allerdings eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Probleme beim Wohnriestern

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Es ist nicht alles Gold, was glänzt, und schon gar nicht beim Wohnriestern. Die Idee, für die Eigenheimzulage eine Ersatzförderung zu schaffen, ist richtig, aber das Eigenheimrente - so die offizielle Bezeichnung für das Wohnriestern - ist auch nicht ohne einige staatliche Hindernisse zu bekommen. In Einzelfällen ist diese Finanzierungsform auch gar nicht zu empfehlen.Probleme beim Wohnriestern
 
Staat fördert Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen

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Eine Möglichkeit für Hauseigentümer den Energieverbrauch zu senken besteht darin, die Technologie der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu nutzen. Diese produziert Strom und Wärme in effizienter Weise und trägt maßgeblich zur Schonung der Umwelt bei. Der Staat stellt Fördermittel für die Anschaffung und den Betrieb entsprechender Anlagen bereit.Staat fördert Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen
 
Der Weg ins eigene Heim

Der Weg ins eigene Heim

Immer mehr Familien sehnen sich nach den eigenen vier Wänden. Gerade wenn sich der erste Nachwuchs einstellt, wird der Mangel an Platz und Entfaltungsmöglichkeiten für die Familie offensichtlich und unangenehm. Der Entschluss für ein eigenes Haus, vielleicht mit Garten und Spielwiese ist schnell gefasst. Dennoch sollten einfache Regeln Beachtung finden, um auf dem Weg ins eigene Heim neben viel Zeit auch viel Geld zu sparen. Der Weg ins eigene Heim
 
 

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