baufi24 - Baufinanzierung

baufi24 online Vergleich:

Das Insolvenzrisiko absichern

  • "Wir wollen eine Baufinanzierung,
    die flexibel genug für unser Leben ist."

    Sondertilgungen, Tilgungssatzwechsel und flexible
    Darlehensbedingungen sind für unsere Berater keine
    Fremdworte.

    Das Baufi24-Partnernetzwerk verfügt bundesweit über
    mehr als 1.000 qualifizierte Berater.
  • "Ich will eine günstige Baufinanzierung
    und keine komplizierten Verträge."

    Unsere Experten ermitteln günstige Angebote
    und suchen die passende Bank für Ihre Immobilienfinanzierung.

    Das Baufi24-Partnernetzwerk verfügt bundesweit über
    mehr als 1.000 qualifizierte Berater.
  • "Mein Zinshaus muss sich rechnen."

    Unsere Finanzierungsexperten vergleichen die Angebote
    von mehr als 100 Banken für die passende Baufinanzierung.

    Das Baufi24-Partnernetzwerk verfügt bundesweit über
    mehr als 1.000 qualifizierte Berater.
  • "Wer erklärt uns, wie viel Haus
    wir uns leisten können?"

    Wir nehmen uns Zeit für Sie. Im Beratungsgespräch ermittelt
    der Berater Ihren finanziellen Spielraum und beantwortet
    alle Fragen rund um die Baufinanzierung.

    Das Baufi24-Partnernetzwerk verfügt bundesweit über
    mehr als 1.000 qualifizierte Berater.
  • "Welche Fördermittel helfen
    bei der Baufinanzierung?"

    Auf baufi24.de finden Sie einen umfangreichen
    Fördermittel-Ratgeber für günstiges Baugeld.
    Oder fragen Sie doch einfach einen
    unserer Berater.

    Das Baufi24-Partnernetzwerk verfügt bundesweit über
    mehr als 1.000 qualifizierte Berater.

Das Insolvenzrisiko des Bauträgers absichern

Artikel als RSS Feed abonnieren Add to Google

Baufinanzierung - Baufi Journal, News und Wissenswertes

 
26.06.2009 - Baufinanzierung
Startseite Journal Baufinanzierung Druckansicht RSS-Feed abonnieren
 

Das Insolvenzrisiko des Bauträgers absichern

Von Anette Stein (ast)

 Bislang gibt es kein ausreichendes gesetzliches Sicherungssystem, das Verbraucher vor den Folgen der Insolvenz des Bauträgers schützt. Bauherren, die knapp kalkulieren müssen, sollten deshalb selbst vorsorgen, damit sie sich im Ernstfall die entstehenden Mehrkosten leisten können.

Insolvenz vor der Fertigstellung des Hauses
Kommt es zu einer Insolvenz des Bauunternehmens, erleiden Bauherren mitunter einen schlimmen finanziellen Schaden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die bis zum Konkurs ausgeführten Arbeiten mangelhaft waren oder/ und der Bauherr dem Bauträger bereits mehr bezahlt hat, als die Leistungen eigentlich gekostet haben. In solchen Fällen entstehen zum einen die zusätzlichen Kosten für die Beseitigung der Mängel. Zum anderen bezahlt der Kunde aber auch erneut die Arbeiten, für die er bereits aufgekommen ist und die das Unternehmen noch gar nicht ausgeführt hatte. Vor dieser misslichen Situation kann sich der Bauherr durch einige Vorsichtsmaßnahmen schützen. Weniger hart trifft es ihn, wenn das Unternehmen bis zum Konkurseintritt alle Arbeiten korrekt ausgeführt hat und er für die geleisteten Arbeiten nicht mehr bezahlt hat, als diese Wert waren.

Kunden sollten deshalb:
  • nur nach Baufortschritt bezahlen, also die tatsächlich erbrachten Leistungen
  • überprüfen, ob alle Abschlagszahlungen den Zahlungsvorgaben der MaBV entsprechen und in korrekter Höhe angesetzt sind
  • alle Arbeiten des Bauträgers regelmäßig kontrollieren, um frühzeitig eventuelle Mängel aufzuspüren und gegebenenfalls Geld bis zu Mängelbeseitigung einzubehalten
Bürgschaften oder Sicherheitseinbehalt vereinbaren
Selbst wenn der Bauherr alles berücksichtigt hat, entstehen bei einer Pleite des Bauunternehmens meist Mehrkosten, in der Regel in Höhe von 10 bis 20 Prozent des gesamten Auftragswerts. Der Grund: Die mit dem alten Bauträger ausgehandelten Preise sind für ein neu beauftragtes Unternehmen nicht mehr maßgeblich. Eventuell nutzt der neue Baupartner die Notlage des Bauherrn sogar aus und schraubt die Preise für die Fortsetzung der Bauarbeiten entsprechend hoch. Zwar bietet seit dem 1. Oktober 2008 das neue Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) hier einen gewissen Schutz. Es verpflichtet Baufirmen von der ersten Abschlagszahlung an, eine Sicherheit in Höhe von fünf Prozent der gesamten Baussumme zu leisten, beispielsweise in Form einer Bürgschaft ihrer Hausbank (Erfüllungsbürgschaft). Alternativ dazu kann der Kunde auch selbst so viel Geld zurückhalten. Mit dieser Summe lassen sich die Mehrkosten im Fall des Falles jedoch nur teilweise ausgleichen. Deshalb ist es ratsam, mit dem Bauunternehmen einen Betrag von mindestens zehn Prozent der Gesamtkosten in Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft oder eines Sicherheitseinbehalts zu vereinbaren.

Doch auch nach der Errichtung des Hauses kann der Konkurs der Baufirma für den Häuslebauer noch teuer werden. Ergeben sich im Nachhinein Mängel, hat der Kunde keine Möglichkeit, das Unternehmen zu deren Beseitigung heranzuziehen, und entstehen so zusätzliche Kosten. Sinnvollerweise sollten beide Parteien vertraglich also sowohl eine Bürgschaft für die Bauphase bis zur Fertigstellung (Erfüllungsbürgschaft) als auch für die Zeit danach (Gewährleistungsbürgschaft) oder einen entsprechender Sicherheitseinbehalt festlegen.

Auskunft einholen
Wer wissen möchte, ob sein favorisiertes Hausbauunternehmen wirtschaftlich gesund ist, kann sich darüber Informationen beschaffen. Dazu sollte der Bauherr entweder bei seiner Hausbank eine Bankauskunft über die Baufirma anfordern oder über www.baunetz.de eine (kostenpflichtige) Wirtschaftsauskunft einholen. Wichtig dabei ist, auf die genaue Firmenbezeichnung zu achten, da sonst die Richtigkeit der Auskunft nicht gewährleistet ist. Manche Unternehmen stiften in dieser Hinsicht bewusst Verwirrung.

Die Schnäppchenjagd im Amtsgericht - Teil 2

Die Schnäppchenjagd im Amtsgericht - Teil 2Hat der Immobilieninteressent den Zustand des Objekts in Augenschein genommen, sollte er noch die finanziellen Lasten überprüfen, bevor er sich in das Getümmel des Bietertermins stürzt. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass alle finanziellen Verpflichtungen, die auf Haus, Wohnung oder Grundstück liegen, automatisch mit der Zwangsversteigerung erlöschen. Deshalb ist die Einsichtnahme in das Grundbuch unerlässlich.Die Schnäppchenjagd im Amtsgericht - Teil 2
 

Förderprogramme für Bauherren in Baden-Württemberg - Teil 2

Förderprogramme für Bauherren in Baden-Württemberg - Teil 2Neben der Landeswohnraumförderung bietet das Land Baden-Württemberg für Bau- und Kaufwillige zwei spezielle Förderungen. Für Familien mit Kinder gibt es im Rahmen des Programms "Wohnen mit Kind" in Zusammenarbeit mit der KfW Förderbank zinsgünstige Darlehen. Dabei verbilligt die L-Bank die günstigen Konditionen der KfW noch einmal zusätzlich. Da das Darlehen im Grundbuch auch nachrangig abgesichert werden kann, eignet es sich ideal als Ergänzung zu anderen erstrangig besicherten Hypothekenkrediten.Förderprogramme für Bauherren in Baden-Württemberg - Teil 2
 

Lastenzuschuss für Selbstnutzer von Immobilien

Lastenzuschuss für Selbstnutzer von ImmobilienFür Einzelpersonen oder Familien mit einem niedrigen monatlichen Einkommen kann es schwierig sein, genug Geld für die Miete aufzubringen. In solchen Fällen leistet der Staat Hilfe, und zwar in Form von Wohngeld. Doch nicht nur Mieter, sondern auch Besitzer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die zwar Darlehen und Zuschüsse bekommen, aber trotzdem für ihre Kosten nicht alleine aufkommen können, erhalten diese Unterstützung. Lastenzuschuss für Selbstnutzer von Immobilien
 
 

baufi24 Webtipps:

baulinks.de: Reichaltige und gut geführte Informationen zu Planen, Bauen, Nutzen und Bewirtschaften von Immobilien.
baulinks.de
 
Viebrockhaus: Der bekannte Premium- anbieter von hochwertigen Massivhäusern. viebrockhaus.de
 
immobilo.de: Die Immobilien Suchmaschine - Alle wichtigen Immobilien Portale in einer Suche immobilo.de
 
finanzWiki.de: Unabhängiges Internet- magazin rund um das Thema Finanzen. finanzWiki.de
 

Baufi24.de empfehlen

Für Ihre Empfehlung haben wir Links vorbereitet, die Sie kopieren und in Ihre Website einfügen können. Linkvorlagen baufi24.de
Copyright © 2009 baufi24.de, Zinszwerge® ist eine geschützte Handelsmarke
google.com/bookmarks - baufi24.de zu Ihren Google-Favoriten hinzufügen Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen Windows Live / MSN - baufi24.de zu Ihren Favoriten hinzufügen baufi24.de zu den Favoriten Ihres Browsers hinzufügen del.icio.us - baufi24.de zu den Favoriten hinzufügen Yahoo - baufi24.de zu den Favoriten hinzufügen LinkARENA - baufi24.de zu den Favoriten hinzufügen
baufi24.de
Banken
Hypothekenzinsen
Impressum
Baufinanzierungsrechner
Maklerpool
Die beliebtesten Artikel auf baufi24.de:
Anschlussfinanzierung
Annuitätendarlehen
Baufinanzierung einfach erklärt
Baufinanzierung ohne Eigenkapital
Hausbau
Hauskauf
Konstantdarlehen
Forward-Darlehen
Ratgeber Immobilien
Umschuldung
Baufianzierung
Baugeld
baufi 24
baufi-24.de
Bankenvergleich
Bankleitzahl-Suche
Hauskredit
Mobile Baufinanzierung
Private Krankenversicherung
Externe Angebote:
finanzWiki
Geschlossene Fonds
Baufinanzierung
Baufinanzierung
Baufinanzierungssoftware
Haus & Bauen
Baufinanzierungen, Hausfinanzierung
und Immobilienfinanzierung bundesweit:

Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Essen, Dortmund, Stuttgart, Düsseldorf, Bremen, Hannover, Duisburg, Leipzig, Nürnberg, Dresden, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Mannheim, Bonn, Gelsenkirchen, Karlsruhe, Wiesbaden, Münster, Mönchengladbach, Chemnitz, Augsburg, Halle, Braunschweig, Aachen, Krefeld, Kiel, Magdeburg, Oberhausen, Lübeck, Freiburg, Hagen, Erfurt, Rostock, Kassel, Saarbrücken, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (NRW), Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Berlin, Bremen, Hamburg,
CLSERV 2 - RC 4.2.1